1230/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Waldhäusl, Eisl und Kollegen haben am 24. Juli 1997 unter der
Nr.1307/J - BR/97 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Hochwasserschäden 1997 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Gelten die von Ihnen gemachten Versprechungen auf rasche und unbüro -
kratische Hilfe aus dem Katastrophenfonds nur für die Hochwasserge -
schädigten der Gemeinde Hirtenberg, die Sie am 8. Juli1997 besucht
haben, oder für alle katastrophengeschädigten Österreicherlinnen?
2. Welche Aufgaben erfüllt das am 8. Juli1997 von der Bundesregierung
aktivierte Krisenmanagement unter der Leitung des ansonsten mit
Kulturfragen befaßten Staatssekretärs im Bundeskanzleramt im
Zusammenhang mit der Überschwemmungskatastrophe 1997?
3. Wie hoch sind die Geldmittel, die dem Krisenmanagement für welche
verschiedenen Zwecke zur Verfügung stehen?
Da die Hagelschäden 1997 bereits geschätzte 500 Millionen Schilling
betragen, die Landwirte aber dafür nur im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten versichert sind, womit meist keine volle Schadensab -
deckung erreicht wird:
 
4. Wie sieht die von Ihnen versprochene rasche und unbürokratische Hilfe
der Bundesregierung für die von Hagelschäden betroffenen Landwirte
aus?
5. Worin besteht die rasche und unbürokratische Hilfe der Bundesregierung
für die von sonstigen, mit der Niederschlagskatastrophe 1997 zusammen -
hängenden Ernteschäden?
6. Wie hoch sind die Bundesmittel, die der österreichischen Landwirtschaft
für die 1997 entstandenen Schäden zur Verfügung gestellt werden?
7. Wie hoch sind die Bundesmittel, die den sonstigen österreichischen Wirt -
schaftstreibenden für die 1997 entstandenen Katastrophenschäden zur
Verfügung gestellt werden?
8. Wie hoch sind die Bundesmittel, die österreichischen Privatpersonen für
die 1997 entstandenen Katastrophenschäden zur Verfügung gestellt
werden?
9. Wie hoch sind die Bundesmittel, die die Bundesregierung im Rahmen der
Katastrophenhilfe für Katastrophenschäden im Ausland heuer zur Ver -
fügung stellt?
10. Wie sieht die von Ihnen versprochene rasche und unbürokratische Hilfe
konkret aus, wenn die Geschädigten im Rahmen der steuerlichen Gel -
tendmachung zu ihrem Geld kommen wollen, wobei ihnen neben jahre -
langer Wartezeit auch noch eine Unmenge Bürokratie und Papierkram
aufgebürdet wird (siehe Beilage)?
11. Entspricht es der von Ihnen versprochenen raschen und unbürokratischen
Hilfe, wenn die Katastrophengeschädigten jetzt von geschäftstüchtigen
Managern von Banken und Versicherungen, aber auch von einzelnen
Regierungsmitgliedern, auf den Versicherungs- und auf den Kreditweg
verwiesen werden?
12. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie also im Sinne der von Ihnen
versprochenen raschen und unbürokratischen Hilfe ergreifen, um allen
österreichischen Katastrophengeschädigten, also auch den Land - und
Forstwirten, die entstandenen Schäden abzugelten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
 
Zu Frage 1:
Mit dem Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996) wurde ein Verwaltungs -
fonds für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen - wie beispielsweise
Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden - geschaffen. Die Mittel
des Fonds sind gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes so zu verwenden,
daß unter anderem den Ländern Zweckzuschüsse zur Deckung außerordent -
licher Erfordernisse gewährt werden können, die dem Land durch finanzielle
Hilfe zur Beseitigung von Schäden im Vermögen physischer und juristischer
Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften aufgrund von Naturkata -
strophen entstehen.
Vielfach ermöglicht erst die Mittelbereitstellung durch den Katastrophenfonds
den Ländern, Geschädigten nach Naturkatastrophen Hilfe zu leisten.
Zu Frage 2:
Das Staatliche Krisenmanagement, welches mit Beschluß der Bundesregierung
vom 3. November 1986 eingerichtet wurde, besteht aus Vertretern der Bundes -
ministerien, der Ämter der Landesregierungen, der gesetzlichen Interessens -
vertretungen und der Medien und wird in Krisen - und Katastrophensituationen
durch mich einberufen.
Den Vorsitz führt der von mir jeweils beauftragte Staatssekretär im Bundes -
kanzleramt.
Wesentliche Aufgabe in diesem Gremium ist der Austausch der für die Bewäl -
tigung der Krisensituation notwendigen Informationen unter den Mitgliedern
sowie die Koordinierung der auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung
durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung der von den repräsen -
tierten Stellen wahrzunehmenden Gesichtspunkte.
 
Das Staatliche Krisenmanagement wurde am 8. Juli 1997 einberufen, um einen
möglichst breiten Überblick über die Hochwassersituation zu erhalten und dafür
zu sorgen, daß die auf Bundesebene zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und
Kräfte, vor allem die zur Katastrophenhilfe vorgesehenen Einheiten des öster -
reichischen Bundesheeres1 möglichst koordiniert und effizient auf Landes - und
Bezirksebene zum Schutz der betroffenen Bevölkerung eingesetzt werden
können.
Zu Frage 3:
Das Staatliche Krisenmanagement ist ein informelles Informations - und Koordi -
nationsgremium. Es soll und kann auch aufgrund der Gesetzeslage keine im
Rechtssinn verbindlichen Entscheidungen treffen und hat daher auch die Ent -
scheidungskompetenzen der repräsentierten Verwaltungsstellen unberührt zu
lassen.
Die Geldmittel, wie beispielsweise jene aus dem Katastrophenfonds, können
deshalb nicht durch das Staatliche Krisenmanagement, sondern nur durch die
zuständigen Verwaltungsstellen selbst bereitgestellt werden.
Eine budgetäre Ausstattung dieses Gremiums für derartige Zwecke ist daher
nicht vorgesehen,
Zu Frage 4:
Dem Prinzip des Föderalismus entsprechend fällt die unmittelbare Hilfeleistung
nach Naturkatastrophen an Geschädigte in den Zuständigkeitsbereich der
Länder. Der Bund unterstützt dabei die Länder durch den Katastrophenfonds.
Wie mir der Bundesminister für Finanzen mitteilt, können beispielsweise Hagel -
schäden auf unterschiedliche Art und Weise Anlaß zur Unterstützung werden:
 
Waren Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen nicht versicherungs -
fähig, können unmittelbar finanzielle Mittel des Katastrophenfonds an die
Länder zur Hilfeleistung an die Geschädigten überwiesen werden. Das Land
hat an das Bundesministerium für Finanzen einen Antrag zu stellen und
Stellung zu nehmen, ob eine Versicherung für betroffene Kulturen vorliegt.
Der Bund und die Länder unterstützen daneben auch noch Prämienzahlungen
von versicherungsfähigen landwirtschaftlichen Kulturen mit insgesamt 50% der
erforderlichen Summe. Im Jahr 1997 sind dazu 120 Mio. 5, für 1998 130 Mio. 5
im Bundeshaushalt vorgesehen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Wie mir der Bundesminister für Finanzen mitgeteilt hat, wurden bereits wenige
Tage nach den schadensverursachenden Katastrophen von den Ländern erste
Anträge auf Vorschüsse zur Soforthilfe an die Geschädigten gestellt. Insgesamt
wurden binnen weniger Tage den Ländern Zweckzuschüsse in der Höhe von
153 Mio. 5 überwiesen. Eine endgültige Aussage über die im Jahr 1997 zur
Verfügung gestellten Mittel ist mangels vollständiger Schadenserhebung und
Antragstellung bzw. Schadensabwicklung durch die Länder noch nicht möglich.
Zu Frage 9.
Im Bundeshaushalt sind unmittelbar keine Ausgaben zur Hilfeleistung im Aus -
land budgetiert Art V Abs. 2 Z 3 des Bundesfinanzgesetzes sieht jedoch vor,
daß unter anderem für Hilfeleistungen in Katastrophen -, Seuchen - und Epide -
miefällen im In - und Ausland Ansatzüberschreitungen möglich sind, wenn die
Ausgaben jeweils nicht mehr als 15 Mio. S im Finanzjahr 1997 betragen und
aus der Pauschalvorsorge (Paragraph 5181) bedeckt werden können.
Für humanitäre ad hoc - Maßnahmen für die durch Naturkatastrophen und vor
allem durch politische Auseinandersetzungen in Not geratene Bevölkerung der
 
hievon betroffenen Regionen sind im Bundesvoranschlag 1997 beim Kreditan -
satz des Bundeskanzleramtes ,,Sondermaßnahmen der Bundesregierung; Aus -
land" S 14,748.000,-- veranschlagt, wovon bis Ende August 1997
S 3,420 000,-- beausgabt wurden.
Zu Frage 10.
Für rasche und unbürokratische Hilfe im Zusammenwirken mit den Ländern ist
der Katastrophenfonds eingerichtet. Das Steuerrecht ist seiner Natur nach nicht
zur raschen Hilfeleistung geeignet und vorgesehen. Unabhängig davon finden
auch im Steuerrecht bestimmte außergewöhnliche Umstände, wie z.B.
Katastrophenschäden, Berücksichtigung.
Wie mir der Bundesminister für Finanzen mitgeteilt hat, sind z.B. Kosten zur
Beseitigung von Katastrophenschäden (ohne daß ein Selbstbehalt berück -
sichtigt werden müßte, somit in voller Höhe) als außergewöhnliche Belastung
absetzbar. Eine steuerliche Berücksichtigung noch im Jahr 1997 kann dadurch
erreicht werden, daß bis 30. September 1997 ein Antrag auf Herabsetzung der
Einkommensteuervorauszahlungen gestellt wird. Die Finanzämter erledigen
derartige Anträge - wie bereits bei ähnlichen Katastrophenfällen in vergan -
genen Jahren - im allgemeinen rasch und unbürokratisch.
Zu Frage 11:
Mir ist nicht bekannt, daß Regierungsmitglieder Geschädigte auf den Versiche -
rungs - oder Kreditweg verwiesen hätten.
Zu Frage 12:
Wie oben festgehalten, wurden bereits konkrete Maßnahmen getroffen. Es ist
beabsichtigt, den Ländern weiterhin finanzielle Hilfe an Geschädigte durch
Zuschüsse aus dem Katastrophenfonds im gesetzlichen Höchstausmaß zu
ermöglichen.