1232/AB-BR BR
 
der Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Bösch
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, betreffend
Einführung eines Chipkartensystems in der Sozialversicherung
(Nr.1 337/J - BR/1997).
Zu der aus der beiliegenden Ablichtung ersichtlichen Anfrage habe ich eine
Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs -
träger eingeholt, da der Hauptverband federführend mit der Implementierung der
Chipkarte betraut ist. Die Äußerung des Hauptverbandes lege ich meiner Be -
antwortung in Kopie bei.
Ich pflichte den Ausführungen des Hauptverbandes bei und halte fest, daß
mein Ziel - wie auch jenes, des mir erteilten parlamentarischen Auftrages - nicht
die Durchführung eines Pilotversuches, sondern die (bundesweite) endgültige
Einführung der Chipkarte ist, sobald die hiefür erforderlichen Voraussetzungen
(insbesondere die Finanzierung) gesichert sind.
 
An das
Bundesministerium für Arbeit, per Telefax
Gesundheit und Soziales
Stubenring 1
1010 Wien
Betr.: Chipkarte; parlamentarische Anfrage
vom 21. Oktober 1997
Bezug: Ihr Schreiben vom 28. Oktober 1977,
Zi. 21.891/222 - 5/97
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu den in der parlamentarischen Anfrage der Bundesräte Jürgen
Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Bösch gestellten Fragen nehmen wir
wie folgt Stellung:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Sozialversicherung hat über Aufforderung der Frau Bundesministerin Hos -
tasch unmittelbar im Anschluß an den Entschließungsantrag des Nationalra -
tes mit der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens für die zum Ersatz des
Krankenscheines notwendigen Systemkomponenten (Chipkarte und Termi -
nals) begonnen. Der in diesem Zusammenhang erarbeitete Zeitplan wurde im
Parlament auch den Sozial - und Gesundheitssprechern aller politischen Par -
teien präsentiert. Dieser Zeitplan sah vor, daß im Juli 1997 das Vergabever -
fahren eingeleitet wird. Voraussetzung dafür war die Sicherstellung der Finan -
zierung des Projektes.
Die dazu geführten Gespräche ‚gestalteten sich jedoch als sehr schwierig.
Erst nach mehreren Gesprächen konnte mit Vertretern der Wirtschaft und den
Sozialpartnern Einigung über den zu erwartenden Nutzen und die dafür not -
wendigen Aufwendungen innerhalb der nächsten 5 Jahre erzielt werden.
 
Bei einem Im Juli 1997 stattgefundenen Koordinierungsgespräch zwischen
der Wirtschaftskammer Österreich, der Österreichischen Ärztekammer und
der Sozialversicherung erbaten sich die Vertreter der Österreichischen Ärzte -
kammer Bedenkzeit, um Details des Projektes genauer beraten zu können.
Die Ärztekammern der Länder hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt mehrheit -
lich gegen die geplante Chipkarte ausgesprochen. Dies vor allem deshalb,
weil durch die Nichtautnahme von medizinischen Daten aus der Sicht der
Ärzte das Projekt nur einen geringen Nutzen für sie hat.
Mit Vertiefung der Information über das geplante Projekt reduzieren sich nun -
mehr die Bedenken der Ärztekammern, Noch Im November werden die Ge -
spräche mit der Wirtschaftskammer Österreich Weder aufgenommen, um die
Frage der Finanzierung so rasch wie möglich abschließend zu regeln.
Da eine gesicherte Finanzierung unabdingbare Voraussetzung für die Auf -
tragsvergabe ist, kann diese erst nach Vorliegen derselben durchgeführt wer -
den.
Zur Frage 3:
Der Datenschutzrat Ist über die Projektentwicklung grundsätzlich Informiert,
den Mitgliedern des Datenschutzrates wurde Zugang zu allen Detailinforma -
tionen angeboten. Eine formelle und konkrete Befassung ist erst nach Fest -
stehen der datenschutzrechtlich relevanten Details möglich.
Zur Frage 4:
Kosten - Nutzen - Berechnungen wurden bereits vor Projektbeginn angestellt
und im Laufe der Projektentwicklung verfeinert. Das Ergebnis wurde mit Ver -
tretern der Sozialpartner diskutiert und fand deren Zustimmung. Jährlichen
Aufwendungen von etwa 300 bis 400 Millionen Schilling steht ein kalkulatori -
scher Nutzen von jährlich etwa 600 bis 700 Millionen Schilling gegenüber.
Andere Kosten - Nutzen - Rechnungen beschreiben, soweit sie uns bekannt
sind, unvergleichbare Projekte; z.B. Plastikkarten statt Versicherungskarten.
Zur Frage 5:
Mit Vergabeverfahren für das System ist unmittelbar nach positivem Abschluß
der Finanzierungsgespräche zu rechnen. Gegenstand des Vergabeverfahrens
werden voraussichtlich die Systemkomponenten Chipkarten und die dafür
notwendigen Schreib - und Lesegeräte sein. Die Vergabe wird entsprechend
dem österreichischen Vergaberecht (Bundesvergabegesetz etc.) erfolgen.
Sonstige Vorgaben sind derzeit nicht geplant.
 
Zur Frage 6:
Mit der Einführung einer Chipkarte kann ein Jahr nach Einleitung des Verga -
beverfahrens begonnen werden. Die Planung sieht vor, daß die Einführung
phasenweise (z.B. bundesländerweise) über einen Zeitraum von etwa 12 Mo -
naten erfolgt.
Zur Frage 7:
Der dargestellte Vorschlag ist mit dem ausgearbeiteten Projekt Chipkarte
nicht vergleichbar, weil er primär auf die Abschaffung des Krankenscheines
ausgerichtet ist, nicht aber die im derzeitigen Krankenscheinsystem enthalte -
nen Steuerungs - und Kontrollmechanismen ersetzt. Ziel einer Umstellung auf
ein anderes System muß neben einer Verwaltungsvereinfachung das Auf -
rechterhalten bzw. Verbessern der Abrechnungsqualität sein. So wird in dem
vorgeschlagenen Modell der Nachweis der Anspruchsberechtigung zu Gun -
sten einer einfacheren Administration zurückgenommen bzw. In den Abrech -
nungsvorgang (nach der Behandlung) verlagert. Dies ermöglicht zumindest
teilweise die unkontrollierte Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch
Versicherte, aber auch Nichtversicherte, und erhöht den Verwaltungsaufwand
bei der Abrechnung.
Der Sozialversicherung kommt es darauf an, daß die begrenzten
Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden, dafür ist auch ein entsprechender
Kontroll - bzw. Verwaltungsaufwand notwendig. Es kann nicht Ziel der Sozial -
versicherung sein, zu Gunsten einer möglichst einfachen Abrechnung mit
dem Produkt "Ärztliche Leistung" relativ großzügig umzugehen. Dies würde
langfristig zur Unfinanzierbarkeit führen.