1233/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Erhard Meier und Genossen haben am 2. Oktober 1997 unter der
Nr. 1334/J - BR/97 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Übungs -
flüge mit Düsenflugzeugen im Gebiet des Salzkammergutes" gerichtet. Diese aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur vorliegenden Anfrage ist zunächst allgemein zu bemerken, daß die Zivilluftfahrt im
Vergleich mit der militärischen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Während
aber in der Vergangenheit bestimmte Luftraumbereiche der Militärluftfahrt ausschließlich
zur Verfügung standen, gilt für die Nutzung des österreichischen Luftraumes nunmehr das
Prinzip des "flexible use of airspace". Lediglich die beiden Areale "Tauern - Ost" und
"Tauern - West" können vom Bundesheer noch vorrangig für militärische Flugübungen in
bestimmten Höhen genutzt werden. Im übrigen österreichischen Luftraum hat der
Zivilflugverkehr Priorität gegenüber militärischen Übungsflügen.
Im Bereich des Salzkammergutes finden Übungsflüge mit düsengetriebenen Militärluft -
fahrzeugen vorwiegend im Höhenbereich zwischen 4.000 und 12.000 Metern über Grund
statt. Bei der Auswahl der jeweiligen Flugrouten wird darauf Bedacht genommen, die Flug -
bewegungen räumlich möglichst gleichmäßig zu streuen. Darüber hinaus ist anzumerken,
daß das Bundesheer bemüht ist, Übungsflüge unter größtmöglicher Bedachtnahme auf die
Ruhebedürfnisse der betroffenen Bevölkerung durchzuführen, und sich dabei freiwillig
Selbstbeschränkungen auferlegt hat. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt
bleiben, daß ein Teil der spezifischen Militärpilotenaus - und - weiterbildung im Ausland
durchgeführt wird.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
 
Zu 1 bis 4 und 7:
Die Prämisse, Übungsflüge mit Düsenflugzeugen würden ausschließlich bzw. schwerpunkt -
mäßig im Salzkammergut durchgeführt, trifft nicht zu. Im übrigen verweise ich auf meine
einleitenden Ausführungen.
Zu 5:
Derartige Übungen werden selbstverständlich schon derzeit nach Möglichkeit in Saison -
schwachen Monaten abgewickelt.
Zu 6:
Wie bereits erwähnt, ist das österreichische Bundesheer nach Kräften bemüht, den
Übungsbetrieb möglichst gleichmäßig auf den österreichischen Luftraum zu verteilen und
bei der Auswahl der Übungsräume einen sinnvollen Ausgleich zu schaffen. Oberste Maxime
bleibt jedoch der verfassungsmäßige Auftrag an das Bundesheer und die zwingende
Notwendigkeit, den Militärpiloten eine optimale Ausbildung zu ermöglichen.