1245/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1343/J - BR betreffend Tod
von zwei sibirischen Tigerbabys im Zoo Schönbrunn, welche die Bundesräte Dr. Böhm
Mag. Gudenus und Mühlwerth am 20.1.1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich einleitend fest:
Mit dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Schönbrunner Tiergartengesellschaft m.b.H.,
BGBl. Nr.420/1991, wurden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausgliederung des
Tiergartens Schönbrunn aus der Bundesverwaltung geschaffen. Die Schönbrunner
Tiergartengesellschaft m.b.H. agiert selbständig unter Leitung eines alleinverantwortlichen
Geschäftsführers. Kontrollierende Instanz ist der Aufsichtsrat. Die durch die Anfrage
angesprochenen Tätigkeiten fallen in die Zuständigkeit der Schönbrunner
Tiergartengesellschaft m.b.H., stellen somit keine Angelegenheit der Vollziehung dar und
unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Zur Information habe ich jedoch die Schönbrunner Tiergartengesellschaft m.b.H. zur
Darlegung des Sachverhaltes ersucht. Die beigeschlossene Stellungnahme des stellvertretenden
Direktors und zuständigen wissenschaftlichen Kurators an das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten beantwortet hinreichend die unter Punkt 1 - 12 Ihrer Anfrage
aufgelisteten Fragen. Sie belegt weiters, daß die von Ihnen aus offensichtlich unvollständigen
Informationen abgeleiteten Schlußfolgerungen nicht zutreffend sind.
Antwort zu den Punkten 13 bis 15 der Anfrage:
Den Aufschwung, den der Schönbrunner Tiergarten unter der Leitung von Herrn Direktor
Dr. Pechlaner in den letzten Jahren genommen hat, ist für jeden offensichtlich und auch seit
langem weit über die Grenzen Österreichs hinaus international anerkannt. Voraussetzung für
die wirtschaftlichen Erfolge waren die Verbesserung und flächendeckende Umsetzung eines
modernen und artgerechten Tierhaltungskonzeptes. Direktor Dr. Helmut Pechlaner vereinigt in
seiner Person die seltene Kombination von hervorragenden Expertenkenntnissen und
außergewöhnlichen Managementfähigkeiten. Seine besonderen Leistungen wurden von
berufenen Fachgremien wiederholt durch Auszeichnungen anerkannt. Beispielhaft sei hier nur
die Ernennung zum "Veterinärrat" genannt. Die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen
dem bedauerlichen Tod der beiden Sibirischen Tigerbabies und von Veranstaltungen der
Schönbrunner Tiergartengesellschaft m.b.H. entbehrt - wie die beiliegende Stellungnahme
belegt jeglicher Grundlage. Ich weise daher die erhobenen Vorwürfe und Unterstellungen
gegenüber Herrn Direktor Dr. Pechlaner mit Entschiedenheit zurück.
Bezüglich der unter Punkt 13 angeführten Frage halte ich ergänzend fest, daß bei Einfuhren
von für den Tiergarten Schönbrunn bestimmten Tieren, die dem Artenschutz unterliegen,
jeweils entsprechende wissenschaftliche Gutachten der hiefür zuständigen MA 22 eingeholt
und der Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zugrunde
gelegt werden.
*) Von der Vervielfältigung der der AB angeschlossenen Beilagen wurde
Abstand genommen. Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch
in der Bundesratskanzlei zur Einsichtnahme auf.