1246/AB-BR BR
zur Zahl 1348/J - BR/1997
Die Bundesräte Alfred Schöls und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfra -
ge, betreffend Justizanstalt Krems a. d. Donau, gerichtet und folgende Fragen ge -
stellt:
"1. Ist es richtig, daß Pläne bestehen, die Justizanstalt Krems aufzulassen?
2. Warum wurden bei Bestehen solcher Pläne erst kürzlich Renovierungsarbeiten
in Krems durchgeführt?
3. Wie beurteilen Sie die Kostenauswirkungen einer Einbeziehung der für das LG
Krems notwendigen Haftplätze in der Justizanstalt Stein?
4. Wie soll im Fall der Auflassung die Sicherheit gewährleistet werden?
5. Wie beurteilen Sie das Projekt im Lichte dieser Kriterien?
6. Wann soll eine Entscheidung getroffen werden?
7. Werden Sie vor einer Entscheidung auch noch Kontakte mit den Betroffenen
(Gemeinde, Vollzugsbedienstete, Sicherheitsexekutive, etc.) aufnehmen?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Die Verfassungsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
verpflichten auch das Justizressort zu einer möglichst effizienten und effektiven Auf -
gabenerfüllung. Die nach diesen Grundsätzen ausgerichteten Optimierungsbestre
bungen müssen selbstverständlich auch bestehende Organisationsstrukturen ein -
schließen und hinterfragen.
Der Planbelag der Justizanstalt Krems beträgt nunmehr 177 Haftplätze. Von diesen
Haftplätzen sind derzeit etwa 70 von Insassen belegt, die außerhalb des Landesge
richtssprengels Krems ihren Wohnsitz haben oder die an sich in einer Strafvoll -
zugsanstalt unterzubringen wären. Nach den vorliegenden Prognosen wird der In -
sassenstand der Justizanstalt Krems in bereits absehbarer Zeit - sobald die auf
Grund der Entschließung des Nationalrates vom 12. November 1992, E75 NR
18. GP, in Wien zu errichtenden Haftplätze fertiggestellt sein werden - voraussichtlich
auf 80 bis höchstens 100 Insassen zurückgehen. Es drängt sich daher die Frage
auf1 ob den einleitend angesprochenen Verfassungsgrundsätzen besser entspro -
chen wird, wenn die - nur rund einen halben Kilometer von Stein entfernte -
Justizanstalt Krems auf dem Areal der Justizanstalt Stein - unter Wahrung der unter -
schiedlichen Aufgabenstellungen dieser beiden Justizanstalten - untergebracht wird.
Dazu wird derzeit eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die unter anderem auch zu
den in der Anfrage aufgeworfenen Problemen und Fragen Stellung zu nehmen hat.
Selbstverständlich sind in die Ausarbeitung dieser Studie sowohl die betroffenen
Dienststellen als auch die zuständigen Personalvertretungsorgane eingebunden.
Die angesprochenen Bauarbeiten in der Justizanstalt Krems waren durch die Gene
ralsanierung des angrenzenden Gerichtsgebäudes bedingt und blieben auf sub -
stanzerhaltende sowie betriebliche und sicherheitsmäßige Erfordernisse beschränkt.