1248/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1347/J - BR/1997, betreffend das neue Tarifschema der PTA, die
die Bundesräte Rieser und Kollegen am 10. Dezember 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
1. - 4. Wie beurteilen Sie die Kritik des Vereins für Konsumenteninformation und die
Kritik Ihrer Regierungskollegin Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer?
Halten Sie die Informationspolitik der PTA für gerecht und nachvollziehbar?
Was werden Sie als der zuständige Bundesminister unternehmen, um einen für
die Kunden des jetzigen Monopolisten PTA befriedigenden Zustand herzustel -
len?
Werden Sie dafür sorgen, daß ein transparentes Abrechnungssystem eingeführt
wird und somit die Kunden der PTA die Möglichkeit bekommen, ihr Tele -
phonierverhalten den neuen Tarifen anpassen zu können?
Antwort:
Die einschlägigen EU - Richtlinien verlangen, daß für die Inanspruchnahme von Sprachtelefon -
diensten kostenorientierte Tarife verlangt werden. Demzufolge war es notwendig, auch die
Telefontarife der PTA umzugestalten (tariff - rebalancing). Die bis dahin erfolgte Quersubventio -
nierung der Ortsgespräche durch die Ferngespräche war abzustellen. Diese Umgestaltung führte
dazu, daß Ferngespräche generell verbilligt wurden, Regionalgespräche hingegen, soweit sie in
der Hauptverkehrszeit geführt werden, jedoch verteuert werden mußten. Gleichzeitig erfolgte
aber die Ausweitung der Regionalzone und die Einführung von zeitabhängigen Tarifen, die die
Möglichkeit eröffnen, zumindest einen Teil der Gespräche in die verbilligte Zeit zu verlegen.
Die Aussage des Vereins für Konsumenteninformation, daß die Reform in der Hauptgesprächs -
zeit eine Tariferhöhung um 70 % gebracht hat, kann daher in dieser globalen Form nicht
nachvollzogen werden.
Die Tarife wurden dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr von der PTA zur
Genehmigung vorgelegt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens war zu überprüfen, ob die
Tarife den Vorschriften des damals anzuwendenden Fernmeldegesetzes 1993, der Tarifgestal -
tungsverordnung sowie vor allem der EU - Sprachtelefonrichtlinie entsprechen, insbesondere ob
sie kostenorientiert sind. Diese Voraussetzungen lagen vor, sodaß die vorgelegten Tarife zu
genehmigen waren. Gleichzeitig wurde jedoch eine Tarifobergrenze für die nächsten 3 Jahre in
Form einer sogenannten Price - Cap Regelung vorgeschrieben, um die Folgen dieser Tarifneu -
gestaltung möglichst zu mildern und weitere Kostensenkungen im Bereich der PTA zu for -
cieren. Andere Parameter waren bei der Genehmigung nicht zu berücksichtigen, so insbesonde -
re auch nicht die von der PTA beabsichtigte oder tatsächlich durchgeführte Informationspolitik.
Eine aktuelle Erhebung des Statistischen Zentralamtes zeigt, daß mit der neuen Tarifstruktur
eine durchschnittliche Entlastung des Konsumenten um 2,1 Prozent gegeben ist. Dabei wurde
ein verändertes Telefonierverhalten noch nicht berücksichtigt. Durch die Ausnutzung der
billigen Abend -, Nacht - und Wochenendtarife sind weitere Einsparungen für den Konsumenten
zu erwarten.
Der gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Tarife in der Wiener Zeitung ist die
PTA jedenfalls nachgekommen. Darüber hinausgehende Informationsmaßnahmen sind Fragen
der innerbetrieblichen Abwicklung der PTA, die nicht Gegenstand der Vollziehung im Sinne
der Artikel 52 B - VG sind. Zudem darf darauf verwiesen werden, daß die Eigentümervertretung
der PTA mit dem Poststrukturgesetz auf das Bundesministerium für Finanzen übergegangen ist.
5. Wann wird die Umstellung auf das digitale System in ganz Österreich abge -
schlossen sein und somit eine Gleichstellung aller Telefonbenutzer?
Antwort:
Bei dieser Frage handelt es sich um eine Frage der innerbetrieblichen Abwicklung der PTA, die
nicht Gegenstand der Vollziehung im Sinne der Artikel 52 B-VG ist.