1264/AB-BR BR
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die durch das österreichische Medizinproduktegesetz in nationales Recht umgesetzten
EU - Richtlinien für Medizinprodukte - im gegenständlichen Fall ist für Hörgeräte die Richtlinie
93/42/EWG anzuwenden - beinhalten die Optimierung der elektromagnetischen Verträglichkeit
als grundlegende Anforderung. Bereits bei der Konstruktion und auch bei der Herstellung der
Produkte sind alle Maßnahmen zu treffen, durch die störende Beeinflussungen, die sich durch
vernünftigerweise vorhersehbare elektrische Fremdeinflüsse ergeben, ausgeschlossen oder
soweit wie möglich verringert werden. Die grundlegenden Anforderungen für Medizinprodukte
und damit auch die Forderung nach einer Minimierung der Störbeeinflussung dieser Produkte
durch elektromagnetische Fremdeinflüsse wurden durch eine Verordnung zum Me -
dizinproduktegesetz (BGBl. II, Nr.291 vom 3. Oktober 1997) für verbindlich erklärt.
Die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte werden durch harmonisierte euro -
päische Normen im Detail ausgeführt. Die Europanorm EN 60601 - 1 - 2 regelt die elektro -
magnetische Verträglichkeit von elektromedizinischen Geräten und damit auch von Hörgerä -
ten. Diese Norm ist in Österreich durch eine entsprechende Vorschrift ÖVE EN 60601 - 1 - 2
umgesetzt. Durch die Mitarbeit in den einschlägigen nationalen und europäischen Normungs -
gremien und durch intensive Kontakte mit einschlägigen, auf dem Gebiet der Medizinprodukte
und elektromagnetischen Verträglichkeit tätigen universitären und außeruniversitären For -
schungseinrichtungen und Testlabors wird eine dynamische Weiterentwicklung der diesen Be -
reich regelnden Normen und Gesetzeswerke in Richtung Minimierung der elektromagnetischen
Beeinflussung angestrebt.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Nach Aussage von Experten ist eine völlige Funkentstörung von Hörgeräten derzeit technisch
nicht machbar, da durch die Tatsache, daß diese Geräte bei ihrem bestimmungsgemäßen Ge -
brauch von außen kommende Schallwellen aufnehmen und verstärken sollen, eine völlige Iso -
lation bzw. Abschirmung gegenüber dem Außenraum nicht möglich ist. Durch den Einsatz
neuester Technologien, wie z.B. digitale Signalverarbeitung, Einsatz störunempfindlicher
Bauteile, wird jedoch versucht, eine Minimierung der Störbeeinflussung zu erreichen. Diese
Bemühungen finden ihren Niederschlag in der in den einschlägigen Normen und gesetzlichen
Regelungen geforderten Optimierung der Produktqualität bzw. Minimierung der Störbeeinflus -
sung (siehe dazu auch meine Ausführungen zu Frage 1).
Eine Regelung der Kostentragung kann nur das Ergebnis von Verhandlungen zwischen allen
als Kostenträger grundsätzlich in Frage kommenden Institutionen sein, wobei dem Verhand -
lungsergebnis nicht vorgegriffen werden kann.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Es wird danach zu trachten sein, im Wege der europäischen und nationalen Normung, entspre -
chend der Weiterentwicklung der Medizintechnik und der Kommunikationstechnologie, einen
möglichst unproblematischen Betrieb von Hörgeräten in der Nähe von GSM - Anlagen zu ge -
währleisten. Zweifellos wird bezüglich dieser Weiterentwicklung enger Kontakt mit dem Bun -
desminister für Wissenschaft und Verkehr zu pflegen sein.
Wie bereits ausgeführt, kann aber derzeit noch nicht eindeutig beantwortet werden, welche
Auflagen Abhilfe für dieses Problem schaffen können.