1270/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Albrecht Konecny und Kollegen haben am 28. April 1998 unter der
ZI. 1379/J - BR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Symposium der
steirischen ÖVP zum Thema "Wozu Länder" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. "Wie stehen Sie als Vizekanzler zu der Einigung zwischen Bund und Ländern vom
10.März 1998 betr. Umsetzung einer kleinen Bundesstaatsreform?
2. Wie stehen Sie zu den Überlegungen im Rahmen des steirischen VP - Symposiums,
wobei Sie ersucht werden, jeden Unterpunkt einzeln zu beantworten?
a) Abschaffung des Bundesrates
b) Schaffung eines Generallandtages
c) Reduzierung der Landesregierungsmitglieder auf 3
d) Reduzierung der Bundesregierungsmitglieder auf 5
e) Verkleinerung des Nationalrates
f) Einführung des Mehrheitswahlrechtes
g) Europäischer Regionsbegriff auf Österreich bezogen (Hirschmann: "Österreich
wird bestenfalls ein Bundesland in der EU sein.")
h) Steuerfindungsrecht der Länder
 
3. Haben Sie als Vizekanzler einen Repräsentanten zu diesem Symposium entsendet?
Wenn ja, welche Inhalte hat er für Sie dort formuliert?"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Nach Art. 69 Abs. 2 B - VG ist der Vizekanzler zur Vertretung des Bundeskanzlers in
dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Über diese Vertretungskompetenz im Falle
der Verhinderung des Bundeskanzlers hinausgehend hat der Vizekanzler in dieser
Organfunktion keine anderen Kompetenzen.
Da somit der Gegenstand der Anfrage weder in den Kompetenzbereich des Vizekanzlers
noch in den des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten fällt, ersuche ich um
Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehe.