1273/AB-BR BR

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Richau und Kollegen haben am 24. April 1998 unter der Nr.
1 377/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Personalsituation
der Sicherheitsexekutive" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Veränderungen im Planstellenbereich hat es innerhalb österreichischen Exekutive
(unterteilt in Gendarmerie und Polizei) in den Jahren 1995, 1996,1997 und 1998 gegeben?
2. Wie folgt eine Planstellenverschiebung (Ab - und Zusystemierung) innerhalb der
Bundespolizeidirektion und (aufgeschlüsselt nach den Bundesländern) innerhalb der
österreichischen Bundesgendarmerie?
3. Wie viele Planstellen wurden im Rahmen der sogenannten Ausgleichsmaßnahmen den
einzelnen Bundesländern zugeführt?
4. Wie viele Planstellen sind für den Grenzdienst im Bereich der EU - Außengrenzen in den
einzelnen Bundesländern vorgesehen?
5. Gibt es aus dem Bundesministerium für Inneres Vorgaben an das
Gendarmeriezentralkommando bzw. an die Bundespolizeidirektionen zur Einsparung von
Planstellen und auch von Überstunden?
6. Wird es für die Exekutivbeamten im Rahmen der Überstundenleistung und des damit
möglichen Mehrverbrauchs Verzögerungen bei der Auszahlung geben?
7. Sind in den Jahren 1998, 1999 und 2000 neue Ausbildungslehrgänge im Bereich der
Bundespolizei und Bundesgendarmerie geplant?
8. Wie viele Beamte bzw. Vertragsbedienstete sind in den Jahren 1998, 1999 und 2000 als
Neuaufnahme für die zu erwartenden natürlichen Abgänge zu erwarten?
9. Ist es geplant, weitere Beamte aus dem Bundesministerium für Finanzen (Zollwache) in das
Bundesministerium für Inneres (Grenzdienst) zu überstellen?
 
10. Sind seitens des Bundesministeriums für Inneres Bestrebungen für eine Übernahme der
Zollwache in das Sicherheitspolizeigesetz oder mittels Novellen im
Zollrechtsdurchführungsgesetz, im Grenzkontrollgesetz oder in sonstigen Gesetzen
Erleichterungen beim Einschreiten im Rahmen der Sicherheitspolizei bzw. der
Sicherheitsverwaltung geplant?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der jeweiligen Stellenpläne haben sich im Planstellenbereich der Bundespolizei und
der Bundesgendarmerie in den Jahren 1995, 1996, 1997 und 1995 folgende Änderungen
ergeben:
 
 
Gesamtpersonalstand

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Jahr

Bundespolizei

Bundesgendarmerie

Bundespolizei

Bundesgendarmerie

1995

16.991

14.344

+12

+642

1996

16.710

14.805

-281

+461

1997

16.439

14.791

-271

-14

1998

16.353

15.795

-86

+1.004

 
Zu Frage 2:
Die Absystemisierung von Planstellen ist im Anhang dargestellt. Im Bereich der
Bundesgendarmerie ist die Darstellung nur für den herkömmlichen Gendarmeriedienst möglich.
Eine analoge Darstellung der erfolgten Zusystemisierung ausschließlich für den Grenzdienst ist
nicht möglich, weil diese Planstellen bis zum Abschluß des Endausbaues des Grenzdienstes
 
zentral verwaltet werden. Der summenmäßige Zuwachs am Gesamtpersonalstand trotz der
parallel dazu vorgenommenen Einsparungen ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1 und ist auf
den Aufbau des Grenzdienstes zurückzuführen.
Bundesgendarmerie:
 
 
1995

1996

1997

1998
 
 
WB

VB

Summe

WB

VB

Summe

WB

VB

Summe

WB

VB

Summe

Gesamtsumme

GZK

2

1

3

2

0

2

0

0

0
     
5

GEK

2

0

2

0

1

1

0

0

0
     
3

GZSCH

1

0

1

0

2

2

2

1

3

kommandomäßige
Aufteilung noch offen

6

BGLD

7

l

8

60

1

61

40

1

41

110

KTN

12

1

13

60

1

61

56

2

58
     
132


33

4

37

50

2

52

42

3

45
     
134


20

2

0

2

2

4

3
     
31
   

SZBG

8

1

9

5

1

6

4

2

6
     
21

STMK

20

2

22

20

2

22

40

3

43
     
87

TIROL

12

1

13

4

2

6

4

2

6
     
25

VLBG

7

0

7

6

1

7

4

1

5
       

Summe

124

13

137

207

15

222

196

18

214

85

5

90

663

 
Bundespolizeidirektionen:
 
 
1995

1996

1997

1998

Wien

153

Die
Absystemisierungen
(Verlautbarung der
Stellenpläne)
1996/1997
erfolgten in einem

339

Die Aufteilung
für 1998 ist
noch nicht
erfolgt

Graz

11

56

Linz

1

44

Sazburg

1

32

Klagenfurt

+ 6

16

Innsbruck

2

24

Eisenstadt

4

7

St. Pölten

4

9

Wels

0
 
9
 

Steyr

3
 
11
 

Villach

5
 
12
 

Leoben

0
 
10
 

Schwechat

+41
 
12
 

Wr. Neustadt

3
 
9
 

 
 
Sicherheitsdirektionen:
 
 
1995

1996

1997

1998

Niederösterreich

0

Die
Absystemisierungen
(Verlautbarung der
Stellenpläne)
1996/1997
erfolgten in einem

+2

Die Aufteilung für
1998 ist noch
nicht erfolgt

Steiermark

-1

0

Oberösterreich

-1

-1

Salzburg

+2

+3

Tirol

-1

0

Vorarlberg

+10

-3

Kärnten

-1

-1

Burgenland

-1

+1

 
Zu Frage 3:
Für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wurden folgende Planstellen zusystemisiert:
 
40 für das LGK Kärnten
45 für das LGK Oberösterreich,
40 für das LGK Salzburg,
130 für das LGK Tirol und
10 für das LGK Vorarlberg.
 
Zu Frage 4:
Zur Zeit sind für den Grenzdienst im Bereich der Bundesgendarmerie einschließlich der
Ausgleichsmaßnahmen insgesamt 3000 Planstellen vorgesehen. Der endgültige
Systemisierungsstand in den einzelnen Bundesländern an der EU - Außengrenze steht noch
nicht fest, weil die Entwicklung an einigen Grenzkontrollstellen, auch was mögliche
Neueröffnungen betrifft, noch abgewartet werden muß.
 
Zu Frage 5:
Die für das Bundesministerium für Inneres gesamtheitlich verbindlichen Vorgaben resultieren
aus dem Bundesfinanzgesetz und dem dazugehörenden Stellenplan für das jeweilige
Budgetjahr. Einer internen Vorgabe an die Bundespolizeidirektionen bzw. das
Gendarmeriezentralkommando zur Einsparung von Planstellen bedarf es daher nicht.
Da für die Gehaltserhöhung, den sogenannten "Struktureffekt" sowie für einige zusätzlich von
der Exekutive zu bewältigenden Aufgaben, die vorwiegend nur über zusätzliche
Überstundenkommandierungen zu bewältigen sind, keine kontinuierliche budgetäre Bedeckung
gegeben ist, bedurfte es, um mit den für die Abgeltung von Mehrleistungen im heurigen
Kalenderjahr budgetierten Mitteln das Auslangen zu finden, sowohl für den Bereich der
Bundespolizei als auch für jenen der Bundesgendarmerie einer erlaßmäßigen Vorgabe, das
Überstundenaufkommen gegenüber dem Vojahr um bundesweit durchschnittlich 6 Prozent zu
verringern.
Zu Frage 6:
Nein, da die verbindliche Vorgabe von Einsparungsquoten dem ausschließlichen Zweck dient,
mit den vorhandenen Mitteln das Auslangen zu finden. Durch laufende Beobachtung der
Überstundenentwicklung wird sichergestellt, daß einem sich allenfalls abzeichnenden
Mehrverbrauch rechtzeitig gegengesteuert werden kann.
Zu Frage 7:
Im Bereich der Bundespolizei sind für das Jahr 1998 neun Grundausbildungslehrgänge für E2c
vorgesehen. Ein Ausbildungslehrgang für E2a/SWD wurde bereits einberufen.
Im Bereich der Bundesgendarmerie sind 20 sechsmonatige Grundausbildungslehrgänge für
VB/S (Grenzdienst) sowie fünf Grundausbildungslehrgänge für E2c vorgesehen.
 
Für die Jahre 1999 und 2000 können derzeit keine genauen Angaben gemacht werden. Es ist
jedoch ein Ausbildungslehrgang E1/SWD für die SIAK 2000/2001 in Planung.
Zu Frage 8:
Im Bereich der Bundespolizei werden 1998 ca. 240, 1999 ca. 330 und 2000 ca. 360
Neuaufnahmen beantragt werden.
Im Bereich der Bundesgendarmerie wird es 1998 zu ca. 125 Neuaufnahmen kommen.
Genauere Angaben, insbesonders für die Jahre 1999 und 2000 sind derzeit noch nicht
möglich. Es wird jedoch von einem durchschnittlichen Abgang von 250 bis 300
Exekutivbeamten ausgegangen.
Zu Frage 9:
Mit Ausnahme der mit 1. Juli 1998 noch zu übernehmenden fünf Beamten sind unter den
gegenwärtigen Voraussetzungen keine weiteren Überstellungen von Zollwachebeamten zum
Bundesministerium für Inneres geplant.
Zu Frage 10:
Zwischen den Bundesministerien für Inneres und für Finanzen haben Verhandlungen mit dem
Ziel stattgefunden, den Zollorganen, insbesondere den Angehörigen der Zollwache auch
außerhalb des Grenzkontrollbereiches (§ 9 Abs. 4 GrekoG) ein Einschreiten in jenen Fällen zu
ermöglichen, in denen sie bei Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben mit dem
Verdacht einer mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlung stoßen. In solchen Fällen sollten
die Zollorgane ermächtigt werden, die keinen Aufschub duldenden Maßnahmen für die
Sicherheitsbehörde zu setzen, wenn wegen Gefahr im Verzug das Einschreiten von Organen
des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht abgewartet werden kann. Ob das Ergebnis dieser
 
Verhandlungen letztlich die maßgeblichen Interessen in der Weise abdeckt, daß es zur
Regierungsvorlage einer Novelle des Zollrechts - Durchführungsgesetzes kommt, kann noch
nicht abschließend gesagt werden. Eine Aufnahme der Angehörigen der Zollwache in die Liste
der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5. Abs. 2SPG) wurde ebensowenig in
Erwägung gezogen, wie die Schaffung einer Einschreitbefugnis der Zollorgane in
Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung.