1274/AB-BR BR
Wien, 23. Juni 1998
Die schrifiliche parlamentarische Anfrage Nr. 13 84/J - BR/98 betreffend Dienstpostenplanstruk -
tur am Pädagogischen Institut des Bundes in Wien, die die Bundesräte Monika Mühlwerth und
Kollegen am 29. April 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wieviele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des PIB sind dem LPA -, dem Lehrerschema
und dem Verwaltungsschema zuzurechnen?
Antwort:
Lehrer: 10 (2 LPA, 8 L1)
Verwaltungspersonal: 6
2. Welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind in LPA - wertiger, in L1 - wertiger
Verwendung und welche sind dem Verwaltungsschema zuzurechnen?
Antwort:
Eine namentliche Auflistung kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
3. Werden Sie konkrete Schritte unternehmen, damit LPA - und L1 - wertige Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen in das für den Dienstgeber günstigere Verwaltungsschema
übernommen werden und wenn nein, warum nicht und wenn ja, wann?
Antwort:
Die dienstrechtliche Behandlung der planenden Mitarbeiter konnte bisher keiner abschließenden
Lösung zugeführt werden. Federführend für eine legistische Regelung ist das Bundesministerium
für Finanzen; eine dienst - und besoldungsrechtliche Verankerung konnte jedoch bisher aus
folgenden Gründen nicht erfolgen:
Die Aufgabenstellung des planenden Mitarbeiters liegt in der Erbringung pädagogischer und
administrativer Aufgaben durch eine Person. Eine strikte Trennung dieser Aufgabenbereiche ist
nicht sinnvoll und würde zu pädagogisch unbefriedigenden Ergebnissen führen.
Eine Ernennung in die Verwendungsgruppe LPA ist jedoch Leitern sowie Lehrern vorbehalten,
deren dauernde unterrichtliche Verwendung gesichert ist.
Die Bundesministerin: