1285/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Albrecht Konecny und Genossen haben an mich am 4. Juni 1998 eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einreiseverweigerung der israelischen
Behörden gegenüber einem österreichischen Staatsbürger gerichtet, welche den fol -
genden Wortlaut hat:
1. "Wurde diese Vorgangsweise von österreichischer Seite genauestens untersucht
und welche Sachverhaltsdarstellung konnte von der österreichischen Botschaft in
Tel Aviv in Erfahrung gebracht werden?
2. Wie werden Sie sicherstellen, daß in Zukunft eine Einreiseverweigerung für österrei -
chische Staatsbürger ohne ausreichende Gründe nicht mehr vorkommen kann?
3. Wurde das Vorgehen der israelischen Behörden durch Sie verurteilt und wenn ja,
welche Reaktion wurde von der Israelischen Seite gesetzt?
4. Wie wurde das Vorgehen gegenüber dem österreichischen Staatsbürger von israeli -
scher Seite her begründet?
5. Welche diplomatischen Schritte wurden durch Sie gesetzt, die sicherstellen, daß
österreichische Staatsbürger in Zukunft im Ausland vor derartigen Willkürakten ge -
schützt sind?"
Die einzelnen Frage beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:
 
Zu Frage 1:
Die österreichische Botschaft in Tel Aviv bestätigt die im einleitenden Teil der Anfrage
wiedergegebene Sachverhaltsdarstellung über die Kontrolle und Anhaltung des öster -
reichischen Staatsbürgers Marwan ABADO, von der sie am 11. Mai 1998 informiert
wurde. Die Botschaft hat nach Bekanntwerden der Einreiseschwierigkeiten Herrn ABA -
DOs und der Verhängung der Schubhaft durch die israelischen Behörden alle ihr zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um ihn zu unterstützen.
Zu Frage 3:
Sowohl im israelischen Außenministerium wie bei den zuständigen israelischen Sicher -
heitsbehörden wurden gegen das Vorgehen der israelischen Seite Vorstellungen erho -
ben. Ein Vertreter der israelischen Botschaft in Österreich wurde in das Bundesministe -
rium für auswärtige Angelegenheiten zitiert und die israelische Seite um genaue Aufklä -
rung über den Vorfall gebeten.
Zu Frage 4:
Israelischerseits wurde bisher mündlich mitgeteilt, daß die Vorgangsweise der zustän -
digen israelischen Behörden bei der Behandlung von Herrn Marwan ABADO noch Ge -
genstand von Untersuchungen ist, wobei die Tatsache bedauert wurde, daß der Ge -
nannte 48 Stunden in Israel festgehalten und nicht mit der nächsten Fluggelegenheit
nach Österreich abgeschoben bzw. ihm freigestellt wurde, mit einer beliebigen europäi -
schen Fluglinie nach Wien zurückzufliegen. Allerdings wurde auch mitgeteilt, daß ge -
gen Herrn ABADO bereits im Vorjahr nach seinem ersten Aufenthalt in Israel im Rah -
men des Jerusalem Jazz Festivals "aus Sicherheitsgründen"" ein Einreiseverbot ver -
hängt worden war.
Zu Frage 2 und 5:
Die israelische Seite wurde dringend ersucht, in Hinkunft eine Vorgangsweise wie ge -
genüber Herrn Marwan ABADO unter allen Umständen zu vermeiden und bei ähnlich
gelagerten Fällen die betroffene Person unter Wahrung ihrer Rechte und Würde zu be -
handeln sowie die Österreichische Botschaft umgehend zu informieren.