1290/AB-BR BR
 
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Tremmel u.a.
betreffend Einschleppung von übertragbaren Krankheiten
(Nr.1396/J - BR/98)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Das in meinem Ressort ausgearbeitete Papier zu organisatorischen Maßnahmen
bezieht sich auf virale hämorrhagische Fieber (Ebola, Lassa, Marburg, Krim - Kongo)
und Lungenpest.
Zu Frage 2:
Die genannten Krankheiten sind nicht erfaßt, da das in meinem Ressort
ausgearbeitete Maßnahmenpaket sich auf importierte seltene, hochinfektiöse
Erkrankungen bezieht.
Zu Frage 3:
Der EU - Beitritt hat an dem Risiko, das im Rahmen des immer stärker steigenden
Reiseverkehrs in tropische Länder Infektionskrankheiten eingeschleppt werden
können, nichts geändert. Dieses Risiko verhält sich in Abhängigkeit von der
epidemiologischen Situation in Endemiegebieten proportional zur ansteigenden Zahl
von (Fern)reisen.
Zu Frage 4:
Eine Untersuchung sämtlicher nach Österreich einreisender Personen auf deren
Gesundheitszustand ist nicht durchführbar.
 
Zu Frage 5:
Die in Punkt 1 genannten Infektionskrankheiten sind extrem selten. In Anbetracht der
Seltenheit eines derartigen Ereignisses ist der Vorschlag, zwei
Hochsicherheitsisoliereinheiten in Österreich zu errichten, völlig ausreichend, zumal
diese Hochsicherheitsisoliereinheiten nur für die Behandlung der im Seuchenalarmplan
angesprochenen Krankheiten, nicht aber für Infektionskrankheiten an sich erforderlich
sind.
Im Rahmen eines von der EU/DG V finanzierten Projektes wurde erhoben, welche
EU - Staaten über Isoliereinheiten für hochinfektiöse Patienten verfügen. Das Ergebnis
ist folgendes: Belgien, Finnland, Irland, Holland, Schweden und England/Wales
verfügen über je eine Isoliereinheit, Deutschland und Italien verfügen über zwei
Isoliereinheiten, Dänemark und Frankreich über drei Isoliereinheiten.
Zu Frage 6:
Als Standort für Westösterreich wäre Innsbruck vorzuschlagen, da in Innsbruck auch
eine medizinische Fakultät etabliert ist.
Zu den Fragen 7, 9 und 11:
Für die unter Frage 1 genannten höchstinfektösen Krankheiten sind für je 2 Patienten
Unterbringungsmöglichkeiten in Wien und Innsbruck geplant. Für nicht in diese
Kategorie fallende Infektionskrankheiten können die Länder die dem jeweiligen Bedarf
entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten schaffen.
Zu den Fragen 8, 10 und 12:
Die Frage nach den Kosten einer eventuell erforderlichen Umrüstung von
Infektionsabteilungen kann nur von den jeweiligen Trägern der
Gesundheitseinrichtungen beantwortet werden. Entsprechende Berechnungen bzw.
Kostenschätzungen liegen meinem Ressort nicht vor.
Zu Frage 13:
Bei Auftreten einer der unter Punkt 1 genannten Krankheiten wäre ein solcher Patient,
von wo auch immer, allenfalls mittels eines Hubschraubertransportes unter
entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen in eine Hochsicherheitseinheit zu bringen.
Aufgrund der Seltenheit eines derartigen Ereignisses ist die Errichtung von derartigen
Hochsicherheitseinheiten an mehr als zwei Stellen in Österreich nicht notwendig.
 
Zu Frage 15:
Da es sich hier um eine rein innerstaatliche Angelegenheit handelt, werde ich keine
EU - Mittel anfordern.
Zu Frage 16:
Das Aktionsprogramm der EU zur Prävention von AIDS und bestimmten anderen
übertragbaren Krankheiten wird durch das Schengener Übereinkommen nicht berührt
oder in irgendeiner Weise beeinflußt.
Zu Frage 17:
Österreich nimmt an diversen im Rahmen dieses EU - Aktionsprogrammes finanzierten
Projekten teil. Im Rahmen dieser Projekte werden die erforderlichen Reise - und
Aufenthaltskosten für die Projektteilnehmer jeweils aus Projektmitteln finanziert.
Mangels Abwicklung dieser Projekte über mein Ministerium kann ich aber keine
Aussage über "lukrierte Mittel" treffen.
Derzeit werden im Rahmen des EPIET - Projektes zwei junge österreichische
Ärzte/innen für die Dauer von 2 Jahren in Interventionsepidemlologie ausgebildet.
Zu Frage 18:
Ein Verzeichnis der von der EU im Rahmen dieses Aktionsprogrammes in den Jahren
1996 und 1997 im Bereich Infektionskrankheiten geförderten Projekte ist
angeschlossen.
Zu Frage 19:
Auch in den diversen EU - Gremien ist man sich dessen bewußt, daß die steigende
globale Mobilität auch ein Risiko der Einschleppung von infektiösen Krankheiten, die in
bestimmten Ländern endemisch sind, mit sich bringt. Nicht zuletzt auch aus diesen
Gründen sind im Rahmen der Errichtung eines Netzes für die epidemiologische
Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Europäischen
Gemeinschaft auch seltene Krankheiten wie Lungenpest und Ebolafieber
berücksichtigt.