1291/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1393/J - BR/1998, betreffend Bahnprojekte im
Bundesland Salzburg, die die Bundesräte Fischer und Kollegen am 4. Juni 1998 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil ist vorweg festzuhalten, daß aufgrund der Antragstellung der Salzburger
Landesumweltanwaltschaft vom 26.1.1998 die Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom
22.4.1998 festgestellt hat, daß für das Vorhaben "Herstellung einer Hochleistungsstrecke auf
der ÖBB - Strecke Schwarzach/St. Veit - Spittal/Dr. im Bereich des Gasteinertales durch zwei -
gleisigen Ausbau der Bestandsstrecke" eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Gegen diesen Bescheid haben die ÖBB am 18.5.1998 Berufung an den Umweltsenat erhoben.
Das Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Auch mein Ressort hat als am Verfahren mitbeteiligte Partei am 25.5.1998 Berufung an den
Umweltsenat erhoben.
Zu 1. Wie sehen Sie das Verfahren der Umweltverträglichkeitspriifung als Möglichkeit
der Bürgerbeteiligung bei der Realisierung von Bahnprojekten?
Antwort:
Ziel des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist es, bei Vorhaben, von denen erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, durch frühzeitige Integrierung des Umwelt -
schutzes bereits im Planungsstadium die umfassende Prüfung aller Umweltauswirkungen und
durch die Einbindung der Öffentlichkeit eine transparente und optimale Entscheidung zu
ermöglichen. Diese Kriterien sind auch bei der Realisierung von Bahnprojekten zu berücksich -
tigen, soferne aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein diesbezügliches Verfahren einzuleiten
ist.
Zu 2. Werden Sie für eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Bereich des Ausbaus der
Bahn im Gasteiner Tal eintreten?
Antwort:
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt meinem Ressort kein Gesamtprojekt betreffend den zweiglei -
sigen Ausbau der Tauernbahn im Gasteinertal vorliegt, kann auch keine Aussage dahingehend
getroffen werden, ob für künftig zu realisierende Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeits -
prüfung vorzunehmen sein wird.
Im Hinblick auf den Abschnitt Badgastein - Böckstein haben die ÖBB bereits im Jahre 1997
mitgeteilt, daß der zweigleisige Ausbau dieses Abschnittes aufgrund des derzeitigen Planungs -
standes jedenfalls ein Bürgerbeteiligungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs -
gesetz erfordere.
Ergänzend ist anzuführen, daß hinsichtlich Projektsstudien, die einerseits im Auftrag der ÖBB
sowie andererseits von Gemeinden des Gasteinertales erarbeitet wurden, habe ich veranlaßt,
eine Expertengruppe einzusetzen, die eine Trassenvariante mit möglichst weitgehender Akzep -
tanz für alle Betroffenen finden soll.
Zu 3. und 4.
Ist die Information richtig, daß der Güterverkehr auf der Pinzgau - Bahn eingestellt
werden soll?
Wenn ja, aus welchen Gründen wird der Güterverkehr eingestellt?
Antwort:
Hinsichtlich des Güterverkehrs auf der Schmalspurbahn Zell am See - Krimml ist festzustellen,
daß aufgrund des Umladeerfordernisses im Übergangsverkehr auf die ÖBB - Strecke Salzburg -
Wörgl die Betriebsabwicklung besonders aufwendig ist (Rollwagenverkehr). Weiters ist in den
letzten Jahren das Güterverkehrsvolumen sehr stark zurückgegangen. Es sind aus heutiger Sicht
entlang der Strecke auch keine Betriebsansiedlungen geplant, die geeignet wären, eine zukünfti -
ge positive Frachtentwicklung erwarten zu lassen. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens der
ÖBB Überlegungen hinsichtlich einer Einstellung des Güterverkehrs auf dieser Strecke.
Zu 5. Können Sie sich vorstellen, daß private Betreiber auf dem Bahnnetz der ÖBB den
Güterverkehr abwickeln?
Das Eisenbahngesetz sieht vor, daß auch privaten Betreibern der Zugang zur Schieneninfra -
struktur zur Erbringung von Güterverkehrsleistungen bei Erfüllung der gesetzlichen Vorausset -
zungen zu gestatten ist. Der Schieneninfrastruktur GmbH obliegt in diesem Zusammenhang im
Rahmen des Trassenmarketings die Vemittlung freier Fahrplantrassen.