1293/AB-BR BR
Die Bundesräte Mag. John Gudenus und Kollegen haben am 3. Juli 1998 unter der Nr.
1410/J - BR/98 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden Wortlaut
hat:
1. Welche Leistungen sollen nach dem obengenannten Vertrag "Hopi - Media" zukommen?
2. Welche besonderen Rechte werden dem Team der "Hopi - Media" im Gegensatz zu den
übrigen Fotografen eingeräumt, d.h. was ist unter deren "privilegierten Zugang"' zu
verstehen?
3. Weshalb soll die "Hopi - Media" einen privilegierten Zugang zu den Veranstaltungen er -
halten?
4. Ist dem Vertragsschluß eine Öffentliche Ausschreibung vorangegangen?
- Wenn ja, wann, wie und in welchen Medien ist die Ausschreibung erfolgt?
- Wenn ja, welche Bedingungen wurden potentiellen Anbotslegern in der Ausschrei -
bung auferlegt?
5. Bis zu welchem Zeitpunkt hatte nach der allenfalls vorangegangenen Ausschreibung
die Anbotslegung zu erfolgen?
6. Wie viele Anbote wurden gelegt und welchen Inhalt hatten diese?
7. Nach welchen Kriterien wurde schließlich der Zuschlag erteilt?
8. Welche Abteilung des Außenamtes hat den obengenannten Vertrag abgeschlossen?
9. Ist es richtig, daß die Zuständigkeit zum Vertragsschluß vorerst bei der Presse - und
Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes lag und schließlich der Konferenzabtei -
lung übertragen wurde?
- Wenn ja, aus welchem Grunde wurden die Kompetenzen übertragen?
10. Ist es richtig, daß der damalige Leiter der Presse - und Informationsabteilung, Gerald
Kriechbaum, Bedenken gegen die Vergabe des Auftrages an die Firma "Hopi - Media"
hatte?
11. Ist es richtig, daß ihm aus diesem Grunde die Verhandlungs - und Abschlußkompeten -
zen entzogen wurden und er aus diesem Grund versetzt wurde?
12. Hat es sonstige Bedenken gegen die Vergabe an die "Hopi - Media" gegeben?
13. Welcher Zeitraum ist zwischen dem Anbotsstichtag und der Erteilung des Zuschlages
vergangen?
14. Ist es richtig, daß es wegen bestehender Bedenken gegen die Vergabe an die "Hopi -
Media" zu Verzögerungen beim Abschluß kam?
15. Ist es richtig, daß Bernhard Holzner der "Leibfotograf" vom Herrn Außenminister und
Vizekanzler Dr. Schüssel ist?
16. War für das Zustandekommen des Vertrages die Tatsache ausschlaggebend bzw.
von irgendeiner Bedeutung, daß Bernhard Holzner der Leibfotograf des Herrn Außen -
minister und Vizekanzler Dr. Schüssel ist?
Ich beehre mich diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die Leistungen umfassen das Fotomedienservice der österreichischen EU -
Präsidentschaft, das während der Ministerkonferenzen in Österreich Bilder der Teilneh -
mer an den verschiedenen Veranstaltungsorten herstellen, digitalisieren und den Medien -
vertretern elektronisch und unentgeltlich zur Verfügung stellen soll. Die Bilder können von
der EU - Bilddatenbank der österreichischen Presseagentur (APA) sowie der Präsident -
schafts - Homepage (http://www.eu.presidency.gv.at) oder direkt über das Fotomedienser -
vice der Präsidentschaft abgerufen werden. Auf diese Weise erwartet sich die Bundesre -
gierung ein bestmögliches Service für die Medien bei der Lieferung von verwertbaren Fo -
tos und damit eine bestmögliche Präsentierung der einzelnen Veranstaltungen mit der
damit verbundenen weltweiten Werbewirkung.
Die Leistungen sind u. a. folgende:
- Planung und Vorbereitung des Fotomedienservices bei 15 Veranstaltungen im Rah -
men der EU - Präsidentschaft (u. a. Lokalaugenschein, Detailplanung der Fotogele -
genheiten in Kontakt mit dem Bundeskanzleramt/Bundespressedienst, dem BMaA
sowie den Pressesprechern und Organisationsverantwortlichen der einzelnen Res -
sorts; Erfassung des Bedarfes der Bildagenturen, Erstellung des detaillierten Ablauf -
planes für die Fotojournalisten im Einvernehmen mit dem BPD, dem BMaA und den
veranstaltenden Ressorts
- Organisation und Durchführung des Fotomedienservices bei den 15 Veranstaltungen
(u.a. Einteilung der eingesetzten Fotografen, Entwickeln der geschossenen Filme,
Einscannen der Fotos, Überprüfung und Behebung von Funktionsstörungen bei den
verwendeten Geräten)
- Beistellung, Einrichtung und Wartung des Basisservers inklusive Software.
Zu den Fragen 2 und 3:
Grundsätzlich werden keine besonderen Rechte im Gegensatz zu den übrigen Fotografen
eingeräumt; allen an den Veranstaltungen der österreichischen EU - Präsidentschaft teil -
nehmenden Fotografen sollen einwandfreie Arbeitsbedingungen geboten werden. Die
österreichische EU - Präsidentschaft bietet den Medienvertretern lediglich den oben be -
schriebenen besonderen Service. Ein "privilegierter" Zugang ist auch im Vertrag
nicht festgeschrieben. Wenn, wie international üblich, aus Platzgründen eine Beschrän -
kung der zu einer Fotogelegenheit zugelassenen Fotografen nötig ist (Pool - System), wird
naturgemäß auch das Fotomedienservice der Präsidentschaft zugelassen.
Zu Frage 4:
Ja. Die gemeinsam vom Bundeskanzleramt/BPD und BMaA erfolgte Ausschreibung wur -
de am 27.11.1997 in der "Wiener Zeitung" verlautbart. Für die Ausschreibung wurde eine
neunseitige Ausschreibungsunterlage erstellt, in der die Angebotsbestimmungen, das
Bewertungsverfahren sowie rechtliche und kommerzielle Bestimmungen festgelegt waren
und eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgte. Diese Ausschreibungsunterlage
konnte gemäß Verlautbarung in der "Wiener Zeitung" beim BPD, Abt. III.4 angefordert
werden. Die Angebote waren in einem verschlossenem Kuvert mit der Geschäftszahl so -
wie der Kennzeichnung "Fotomedienservice" einzureichen.
Zu Frage 5:
Die Angebotsegung hatte bis 17.12.1997, 10:00 Uhr, zu erfolgen.
Zu Frage 6:
Es wurden 3 Angebote mit unterschiedlich detaillierter Ausarbeitung gelegt, deren Veröf -
fentlichung dem Vergaberecht widersprechen würde. Laut Ausschreibung hatte die Be -
wertung der Angebote nach dem Bestbieterprinzip zu erfolgen und den Zuschlag das
technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot zu erhalten.
Zu Frage 7:
Bei einer Besprechung zwischen den Vertretern des BKA/BPD und des BMaA am 22.12.
1997 wurden die eingelangten Angebote geöffnet und entsprechend Punkt 3 der Aus -
schreibung "Bewertungsverfahren" einer inhaltlichen Prüfung unterzogen. Als Ergebnis
der Prüfung wurde die Fa. Hopi - Media übereinstimmend als Bestbieter festgelegt.
Zu Frage 8:
Der Vertrag wurde von der Abteilung I.5 abgeschlossen.
Zu Frage 9:
Ja. Dadurch sollten die langjährigen besonderen Erfahrungen dieser Abteilung bei der
Organisation und Abwicklung internationaler Konferenzen und den dazugehörigen Ver -
tragsabschlüssen genutzt werden.
Zu den Fragen 10 und 13:
Der damalige Leiter der Presse - und Informationsabteilung gehörte der Vergabekommis -
sion an, die den Auftragnehmer fünf Tage nach Ende der Angebotsfrist übereinstimmend
als Bestbieter festlegte, was Dr. Kriechbaum selbst mit Schreiben vom 8. Jänner 1998
mitteilte. Am 9. April 1998, nach einer vertiefenden Angebotsprüfung, wurde der Vertrag
unterzeichnet.
Zu den Fragen 11, 12, 15 und 16:
Nein.
Zu Frage 14:
Der Vertrag wurde rechtzeitig vor Beginn der österreichischen EU - Präsidentschaft abge -
schlossen.