1295/AB-BR BR
 
Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am
3. Juli 1998 unter der Zl. 1409/J - 82/98 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die
Führung des Titels "Ratspräsident" gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
"Medienberichten zufolge gibt es zwischen Ihnen und dem Herrn Bundeskanzler
Auffassungsunterschiede darüber, wem während der Zeit der Österreichischen Rats -
präsidentschaft der Titel "Ratspräsident" zusteht. In diesem Zusammenhang richten
die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
nachstehende Anfrage:
1. Wird Ihnen als Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Titel
"Ratspräsident" während der Zeit der EU - Präsidentschaft zustehen?
2. Hat Ihnen der Herr Bundeskanzler die Führung des Titels streitig gemacht und
diesen für sich beansprucht?
3. Steht nach einem EU - Protokoll nicht dem jeweiligen Außenminister der Titel des
"Ratspräsidenten" zu?
4. Ist es richtig, daß nunmehr von Seiten des Herrn Bundeskanzlers von einer
"gemeinsamen Führung der Präsidentschaft" durch den Herrn Bundeskanzler
 
zusammen mit dem Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
gesprochen wird?
5. Wie wird die Aufgabenverteilung zwischen Ihnen und dem Herrn Bundeskanzler
aussehen?
6. Ist dies so zu verstehen, daß Sie beide den Titel "Ratspräsident" führen werden
oder wird ihn allenfalls keiner führen?
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2, 3 und 6:
Der Vorsitzende des Rates, der in verschiedenen Formationen tagt, wird in Artikel 147
EG -Vertrag ausdrücklich als "Präsident" bezeichnet. Während der Zeit des
österreichischen Vorsitzes nimmt jedenfalls der Bundeskanzler den Vorsitz im
Europäischen Rat und der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten den Vorsitz
im Rat Allgemeine Angelegenheiten wahr. In Ausübung dieser jeweiligen Funktion wird
der Bundeskanzler als Präsident des Europäischen Rates und der Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten als Präsident des Rates bezeichnet.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Präsidentschaft wird vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten gemeinsam koordiniert.