1303/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am 3. Juli 1998 unter der
Nr. 1400/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
die im Zuge des Euro - Gipfels durchgeführte Euro - Werbekampagne der Bun -
desregierung gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Informationsinitiative zum Thema Europa wird zum einen vom
Bundeskanzleramt abgewickelt - Europa - Informationsinitiative der
Bundesregierung - , wobei auch Teilaspekte des Euro behandelt werden, und
zum anderen vom Bundesministerium für Finanzen. Die diesbezüglichen
Aktivitäten des BMF beschränken sich auf Informationsmaßnahmen zum
Thema Euro - Euro - Initiative der Bundesregierung.
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß es sich bei der Europa - Informationsinitiative
der Bundesregierung nicht um eine Werbekampagne handelt. Die zur
Umsetzung der Initiative gesetzten Maßnahmen sollen das aktive
Europabewußtsein der Bevölkerung langfristig stärken, Fragen und Diskussion
 
nicht unbeantwortet lassen, aktuelle Maßnahmen erklären, über Sinn und
Konsequenzen aufklären und auf künftige Notwendigkeiten vorbereiten. Zu
diesem Zweck wurden entsprechende Kommunikationsinstrumente eingesetzt.
Seitens des Bundeskanzleramtes sind im Umfeld des Euro - Gipfels vom
2.13. Mai 1998 keine intensivierten Informationsmaßnahmen gesetzt worden.
Zu Frage 2:
Seitens des Bundeskanzleramtes sind keine Intensivaktionen geplant.
Auch im Rahmen der Euro - Initiative der Bundesregierung (BMF) sind
Intensivaktionen für die Zukunft nicht vorgesehen. In der kontinuierlichen
Informationsarbeit steht nunmehr die konkrete Hilfestellung bei der Umstellung
auf den Euro im Vordergrund der geplanten Aktivitäten. Die Einführung des
Euro - als Buchgeld ab dem 1. Jänner 1999 - stellt Unternehmen, öffentliche
Verwaltung und Konsumenten vor eine Reihe praktischer Fragen im täglichen
Umgang mit der neuen Währung. Für die dreijährige Übergangsphase setzt
sich die Bundesregierung das Ziel, allen Bevölkerungsgruppen den Umgang
mit der neuen Währung zu erleichtern. Neben praktischen Umstellungshilfen für
Klein - und Mittelbetriebe und der Etablierung eines detaillierten
Verbraucherinformationsprogrammes stehen auch spezielle Informationen für
Sehbehinderte, Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen und andere
spezifische Zielgruppen im Mittelpunkt der Aktivitäten der Euro - Initiative.
In einem sensiblen Bereich wie der gemeinsamen Währung hängt der Erfolg
des Übergangs zum Euro von einem Abbau der Unsicherheit, der
Sensibilisierung der wichtigsten Akteure sowie von Akzeptanz und Rückhalt in
der Öffentlichkeit in sämtlichen Stadien des Übergangszeitraumes ab. Das
"Info - Partnernetzwerk", das bereits im ersten Jahr der Informationsarbeit einer
der wesentlichen Erfolgsfaktoren war, soll zu diesem Zweck weiter ausgebaut
 
werden. Neben der verstärkten Zusammenarbeit mit gewerblichen
Interessenvertretungen und Verbraucherschutzorganisationen wird daher auch
sozialen Hilfsorganisationen eine wesentliche Informationsfunktion zukommen.
Zu Frage 3:
Im Rahmen der Ermächtigung zum Bundesfinanzgesetz ist für die Europa-
Informa - tionsinitiative der Bundesregierung für das Jahr 1998 ein Betrag in
der Höhe von ATS 60 Mio. vorgesehen.
Die Ausgaben für Aktivitäten der Euro - Initiative im Jahr 1997 beliefen sich auf
rund ATS 29 Mio. Für 1998 plant die Euro - Initiative Ausgaben von rund ATS 44
Mio., für 1999 von rund ATS 40 Mio. Für 1997 hat sich die FU zu einer
Kostenrefundierung in Höhe von 1 Million ECU verpflichtet. Für 1998 wurde
ebenfalls eine Kostenrefundierung in Höhe von 1 Million ECU in Aussicht
gestellt.
Zu Frage 4:
Zur Information der Öffentlichkeit wurde das Thema "Euro" in folgenden
Printmedien behandelt:
 

Medium

Kosten (ATS)

Termine

Krone Gesamt

2,425.402,--

24.4., 2x 25.4., 2x 26.4., 28.4., 29.4., 30.4., 2x
   
4.5., 18.5., 20.5., 27.5., 28.5.

Presse

813.655,--

2x 18.4., 2x 25.4., 2x 5.5., 18.5., 20.5., 27.5.,
   
28.5.

TTZ

944.418,--

2x 18.4., 24.4., 2x 25.4., 27.4., 28.4., 29.4., 2x
   
6.5., 18.5., 19.5., 28.5.

 
 

VN

701.730,--

2x 18.4., 24.4., 2x 25.4., 27.4¤., 28.4., 29.4., 2x
   
6.5., 18.5.19.5.

Standard

773.368,--

2x 18.4., 2x 25.4., 2x 6.5., 18.5., 20.5., 27.5.

Fernseh - Radio

514.932,--

30.4.

Woche
   

Tele

586.080,--

30.4.

Profil

228.690,--

20.4.

 
Die Gesamtkosten beliefen sich auf ATS 6,988.275,--
 
Zu Frage 5:
Im Rahmen der Europa - Informationsinitiative der Bundesregierung sind
keine weiteren Informationsmaßnahmen in den Printmedien zum Thema "Euro"
geplant. Seitens der Euro - Initiative werden keine "Werbemaßnahmen"
durchgeführt. Die Euro - Initiative setzt - wie in der Beantwortung zu Frage 2
ausgeführt - ihre Informationsarbeit zum Thema Euro fort. Dies schließt derzeit
zwei Kooperationen mit Printmedien ein: eine Kooperation mit dem
Wirtschaftsmagazin "Gewinn" betreffend eine Euro - Informationsserie, die mit
einem Kostenbeitrag in Höhe von ATS 750.000 unterstützt wird, sowie eine
Kooperation mit der Tageszeitung "Die Presse", die das Informationsangebot
der Euro - Initiative insbesondere durch Informations -, Diskussions - und
Vortragsveranstaltungen unterstützt. Diesbezüglich ist ein Kostenzuschuß in
Höhe von ATS 300.000 vorgesehen.
Zu Frage 6
Zur Information der Öffentlichkeit wurde das Thema "Euro" im Zeitraum vom
4. April 1998 bis 1. Mai 1998 21x (1050 Sekunden) im ORF behandelt.
 
Die Kosten beliefen sich auf ATS 2,535.925,--.
Für 1998 sind keine weiteren lnformationsmaßnahmen im ORF zum Thema
"Euro" geplant.
Zu Frage 7:
Für die Information der Öffentlichkeit wurden 3.094 Stück 24 - Bogen Plakate ge -
druckt.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf ATS 6,338.077,--.
Zu Frage 8:
Im Rahmen der Europa - Informationsinitiative der Bundesregierung wurden
folgende Informationen zum Thema Euro behandelt:
- Sinkende Inflation
- Niedrige Zinsen
- Weniger Budgetdefizit
- Stabile Wechselkurse
- Beim Euro ab Mai sind nur die Besten dabei
- Der Countdown läuft
- Beim Euro gehört Österreich zu den Besten
- Wer ist ab Mai beim Euro dabei?
Von der Euro - Initiative der Bundesregierung in Auftrag gegebene
Einschaltungen bezogen sich auf die Bekanntmachung des zum Euro
verfügbaren Informationsmaterials und jener Stellen, die zum Euro Auskünfte
erteilen sowie auf die Bekanntmachung der Tour des Eurobus durch
Österreich. Dies diente dazu, den Bürgern den Zugang zu sachlicher und
umfassender Information zu erleichtern.
 
Zu Frage 9:
Die in Punkt 8 angeführten Themenbereiche sind am besten geeignet, der
Öffentlichkeit das Thema Euro näherzubringen.
Zu Frage 10 und 11:
Um eine solide ökonomische Grundlage für die Errichtung einer Wirtschafts -
und Währungsunion in Europa zu schaffen, wurden im Vertrag von Maastricht
Konvergenzkriterien festgeschrieben, deren Erfüllung eine objektive
Voraussetzung für die Teilnahme an der WWU darstellt. Dadurch soll
sichergestellt werden, daß der Euro auf der Basis der erreichten wirt -
schaiflichen Konvergenz zu einer stabilen Währung wird.
Im Vorfeld der Entscheidung der Staats - und Regierungschefs über den
Teilnehmerkreis an der WWU wurde jeder einzelne Mitgliedstaat der EU einer
genauen Prüfung durch die Europäische Kommission und das Europäische
Währungsinstitut unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfung ergaben, daß 13
EU - Staaten die Konvergenzkriterien erfüllen, wobei das Vereinigte Königreich
und Dänemark von ihrer Sonderregelung Gebrauch machten, nicht vom
Anbeginn an der Währungsunion teilzunehmen. Schweden und Griechenland
erfüllten nicht alle Konvergenzkriterien. Zu dem gleichen Ergebnis kam auch
die Oesterreichische Nationalbank, die auf Ansuchen des Bundesministers für
Finanzen einen eigenen Bericht zur Lage der Konvergenz in der EU vorlegte.
Die Entscheidung der Staats - und Regierungschefs über den Teilnehmerkreis
an der WWU am ersten Mai - Wochenende orientierte sich an diesen
Ergebnissen.
Österreich erfüllt alle erforderlichen Konvergenzkriterien und wies im relevanten
Referenzzeitraum die niedrigste Preissteigerungsrate in der gesamten
Gemeinschaft auf. Es erscheint vor diesem Hintergrund daher durchaus legitim,
 
darauf hinzuweisen, daß Österreich bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien
zu den "Besten" gehört.
Die Erfüllung der Konvergenzkriterien ist eine Leistung, die der gesamten
österreichischen Bevölkerung zuzuschreiben ist. Dabei ist neben dem in der
Anfrage erwähnten Bekenntnis zu Europa vor allem die hohe
Einsatzbereitschaft, der Leistungswille, aber auch die Bereitschaft der
Österreicherinnen und Österreicher zu grundlegenden Reformen unter Beweis
gestellt worden. Für diese Einstellung, die - unter anderem - eine Teilnahme an
der WWU möglich gemacht hat, hat die Bundesregierung der österreichischen
Bevölkerung gedankt.
Durch die konsequente Konsolidierungspolitik der österreichischen
Bundesregierung konnte die Gesamtschuldenquote Österreichs 1997 im
Vergleich zum Jahr davor um 3,4 Prozentpunkte auf 66,1% des BIP gesenkt
werden und erfuhr dadurch eine deutliche Annäherung an den Referenzwert
von 60%. Mit diesem deutlichen Schritt wurde nicht nur das Schuldenkriterium
vertragsgemäß erfüllt, sondern werden auch die künftigen Budgets durch
geringere Zinszahlungen entlastet.
Zu Frage 12:
Der Referenzwert der Defizitquote, der gemäß EU - Vertrag (und in weiterer
Folge auch gemäß Stabilitäts - und Wachstumspakt (SWP)) nicht überschritten
werden darf, beträgt 3% des BIP. Das Budgetdefizit Österreichs konnte 1997
auf 2,5% des BIP gesenkt werden und lag damit deutlich unter diesem
Referenzwert. Mittelfristig sieht der SWP das Ziel eines nahezu ausgeglichenen
oder einen Überschuß aufweisenden Haushalts vor.
 
Um ein weiteres Sparpaket zu vermeiden, bedarf es eines äußerst umsichtigen
Einsatzes der öffentlichen Mittel. Vor allem durch den effizienteren Mitteleinsatz
im Bereich der öffentlichen Wirtschaft und Verwaltung sollen Einsparungen
erzielt werden.
Die gegenwärtige positive Konjunktursituation begünstigt die
Konsolidierungsbemühungen der österreichischen Bundesregierung und trägt
damit zur Erreichung der Ziele des SWP bei, ohne daß ein weiteres Sparpaket
erforderlich wäre.
Zu Frage 13:
Italien zählt zu jenen EU - Staaten, die im Vorfeld der Entscheidung über den
Mitgliederkreis der WWU die größten Fortschritte gemacht haben. Das
Budgetdefizit Italiens konnte 1997 deutlich unter den Referenzwert von 3%
gesenkt werden, die italienische Inflationsrate lag 1997 unter 2%, der
Wechselkurs entwickelte sich seit der Wiedereingliederung in den
Wechselkursmechanismus des EWS stabil und auch die Finanzmärkte drücken
ihr Vertrauen in die Stabilität der italienischen Wirtschaft durch einen deutlichen
Rückgang der Kapitalmarktzinsen aus. Vor diesem Hintergrund scheint eine
Teilnahme Italiens an der WWU ökonomisch vollkommen gerechtfertigt. Der
hohe Schuldenstand Italiens ist seit 1994 rückläufig und stellt für die Stabilität
der neuen europäischen Währung keine Gefahr dar.
Dies läßt sich vor allem auf Grundlage der belgischen Erfahrungen zeigen.
Belgien, das ebenfalls einen hohen Schuldenstand aufweist, befindet sich nicht
nur seit Jahren im Hartwährungsblock mit Deutschland, Österreich und den
Niederlanden, sondern bildet seit Jahrzehnten auch mit Luxemburg eine
Währungsgemeinschaft. Der belgische Francs konnte trotz der hohen
Schuldenlast über Jahre stabil gehalten werden.
 
Da die hohe Zinsbelastung der Gesamtverschuldung aber den fiskalpolitischen
Handlungsspielraum einer Regierung deutlich einschränkt und die öffentlichen
Haushalte empfindlicher gegenüber Zinsbewegungen macht, werden sowohl
Italien als auch Belgien von der Gemeinschaft dazu angehalten, besondere
Anstrengungen zu unternehmen, um einen möglichst raschen Abbau der
akkumulierten Staatsverschuldung zu erreichen. Für die Stabilität des Euro
stellt die hohe Schuldenquote Italiens und Belgiens aber keine Gefahr dar.
Zu Frage 14:
Österreich hat im Sinne der Stabilität der Währung und der gesamten
Wirtschaft im Euro - Raum ein ausgeprägtes Interesse an der Nachhaltigkeit der
Konvergenz in der Währungsgemeinschaft. Budgetäre Maßnahmen, die nur
eine einmalige oder zeitlich beschränkte Wirkung aufweisen, müssen daher
durch langfristig wirksame, strukturelle Maßnahmen ersetzt werden.
Der rechtliche Rahmen zur Einhaltung der Budgetdisziplin in der
Währungsunion wurde durch die Bestimmungen des Stabilitäts - und
Wachstumspakts gesetzt. Die Defizitquote darf demnach einen Wert von 3%
des BIP nicht überschreiten und ein nahezu ausgeglichener oder einen
Überschuß aufweisender Haushalt ist mittelfristig anzustreben.
Ein Maßstab für die Nachhaltigkeit der Entwicklung der öffentlichen Finanzen
können allerdings nur die vorgelegten Budgets und die tatsächlich
ausgewiesenen Budgeterfolge sowie die Stabilitätsprogramme der
Mitgliedstaaten sein. In den bisher präsentierten Budgetentwürfen für 1998
weisen alle an der WWU teil nehmenden Mitgliedstaaten niedrigere Defizit -
quoten als im Vorjahr auf. Zusätzlich begünstigt wird das Haushaltsergebnis
voraussichtlich durch die positive Konjunkturentwicklung. Die
Stabilitätsprogramme sind bis spätestens März 1999 vorzulegen und werden
 
die mittelfristig geplante Budgetentwicklung unter Berücksichtigung der Ziele
des SWP beinhalten.
Zu Frage 15:
Die afrikanischen Teilnehmerstaaten an der CFA - Zone werden die Anbindung
ihrer Währung auch an den Euro als rechtlichen Nachfolger des französischen
Francs beibehalten. Dies ist als Beitrag zur Stabilisierung des wirtschaftlichen
Umfelds in diesen afrikanischen Staaten zu werten und fand daher die
mehrheitliche Unterstützung in der Gemeinschaft.
Da aus dieser Vereinbarung weder der Banque de France als Bestandteil des
Europäischen Systems der Zentralbanken noch der Europäischen Zentralbank
selbst irgendwelche Verpflichtungen entstehen, wird die Stabilität des Euro und
das Funktionieren der Währungsunion dadurch nicht beeinträchtigt. Mit der
Nachhaltigkeit der Konvergenz hat die Bindung des CFA - Francs an den Euro
nichts zu tun.
Zu Frage 16:
Das grundsätzliche Prinzip eines jeden Finanzausgleiches besteht in der
Funktion einer Umverteilung von bestimmten Finanzmassen zugunsten
finanzschwächerer und zulasten finanzstärkerer Einheiten innerhalb eines
geschlossenen Finanzierungssystems. Unter Zugrundelegung dieses
Verständnisses von einem Finanzausgleich besteht derzeit im Rahmen der EU
bereits ein europaweiter ähnlich wirkender Mechanismus. Einerseits wird
einnahmenseitig der EU - Haushalt nach der Finanzkraft der einzelnen
Mitgliedstaaten dotiert, andererseits erfolgen die Rückflüsse der EU - Mittel
ausgabenseitig nach Maßgabe der wirtschaftlichen Notwendigkeit in den
einzelnen Mitgliedstaaten.
 
Auch die Währungsunion macht nach allgemeiner Auffassung keinen
darüberhinausgehenden Finanzausgleich zugunsten schwacher Länder
erforderlich. Durch die Erfüllung der Konvergenzkriterien haben die
teilnehmenden Staaten ihre Reife für die Währungsunion bewiesen. Der
fiskalische Spielraum, welcher in den letzten beiden Jahren aufgebaut wurde
sowie die eingeleiteten Flexibilisierungsmaßnahmen auf den Güter - und
Arbeitsmärkten werden dafür sorgen, daß etwa auftretende regionale
Wirtschaftsschocks in Österreich ausgeglichen werden können. Im übrigen
sehe ich die Gefahr solcher Schocks als sehr gering an.
Wie ich bereits mehrfach betont habe, wird Österreich im Zuge der Diskussion
um den EU - Haushalt und seine Dotierung alles unternehmen, damit es zu
keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen kommt.