1304/AB-BR BR
Die Bundesräte Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am 3. Juli 1998 unter der
Nr. 1401/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
die Pläne der österreichischen Bundesregierung bezüglich der österreichischen
EU - Beiträge gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Österreich bekennt sich selbstverständlich weiterhin zum Grundsatz der Soli -
darität innerhalb der EU. Österreich tritt aber auch für eine faire Verteilung der
Nettolasten ein. Dieses Ziel sollte vor allem anläßlich der Agenda 2000 - Refor -
men im Struktur - und Agrarbereich erreicht werden. Verbleibende übermäßige
Lasten wären wünschenswerterweise jedoch zu korrigieren, wobei gemäß den
Beschlüssen des Europäischen Rates von Fontainebleau in einem solchen Fall
grundsätzlich jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit haben sollte, in den Genuß
einer Korrektur zu kommen.
Österreich tritt für die Beibehaltung der Begrenzung der Ausgaben des EU -
Haushaltes mittels einer Obergrenze der Eigenmittel, die derzeit bei 1,27 % des
EU - 15 BSP liegt, ein.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Rahmen der Verhandlungen der Agenda 2000 wird versucht werden, über
Änderungen in den Bereichen der Agrar - und Strukturfonds entsprechend nied -
rigere Beitragszahlungen zum EU - Haushalt zu erzielen. Außerdem soll die
Schaffung eines Allgemeinen Korrekturmechanismus, wie er unter anderem
von Deutschland oder den Niederlanden gefordert wird, überlegt und beraten
werden, um die übermäßige Belastung einzelner Nettozahler zu reduzieren.
Zu Frage 4:
Für Österreich würde aufgrund der von der Europäischen Kommission
vorgelegten derzeitigen Vorschläge zur Agenda 2000 mit einer leichten
Verschlechterung der österreichischen Nettoposition zu rechnen sein. Diese
Vorschläge sind jedoch in den kommenden Monaten sowie im ersten Halbjahr
1999 Gegenstand intensiver Verhandlungen, weshalb das tatsächliche
Ergebnis aus heutiger Sicht nicht vorweggenommen werden kann.
Zu Frage 5:
Im derzeit gültigen Eigenmittel - Beschluß der EU ist mit Ausnahme des Verei -
nigten königreiches für kein anderes Mitgliedsland die Möglichkeit einer Korrek -
tur vorgesehen. Änderungen dieses Eigenmittelbeschlusses können nur über
Vorschlag der Kommission vom Rat einstimmig festgelegt werden. Ein solcher
Beschluß bedarf darüber hinaus der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten.
In diesem Zusammenhang ist auf folgenden Passus in den Schlußfolgerungen
des Europäischen Rates von Cardiff hinzuweisen: "Der Europäische Rat nimmt
ferner von der Absicht der Kommission Kenntnis, bereits im Herbst 1998 ihren
Bericht über die Eigenmittel und die Frage der relativen Haushaltspositionen im
Lichte der Politikreformen sowie alle anderen vom Europäischen Rat von Car -
diff erörterten Themen vorzulegen. In diesem Zusammenhang nimmt der Euro -
päische Rat zur Kenntnis, daß nach Auffassung einiger Mitgliedstaaten die Las -
ten gerechter verteilt werden müßten und ein Mechanismus zur Korrektur von
Haushaltsungleichgewichten geschaffen werden muß, was von einigen ande -
ren Mitgliedstaaten hingegen abgelehnt wird."