1305/AB-BR BR
Die Bundesräte Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am 3. Juli 1998 unter der
Nr. 1402/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
die Führung des Titels "Ratspräsident" gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage
angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1. 2 und 5:
Der Vorsitzende des Rates, der in verschiedenen Formationen tagt, wird in Ar-
tikel 147 EG - Vertrag ausdrücklich als "Präsident" bezeichnet. Während der Zeit
des österreichischen Vorsitzes nimmt jedenfalls der Bundeskanzler den Vorsitz
im Europäischen Rat und der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
den Vorsitz im Rat Allgemeine Angelegenheiten wahr. In Ausübung dieser je -
weiligen Funktion wird der Bundeskanzler als Präsident des Europäischen Ra -
tes und der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten als Präsident des
Rates bezeichnet.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Präsidentschaft wird vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten gemeinsam koordiniert.