1308/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Dr. Riess-Passer und Kollegen haben am 3. Juli 1998 unter der
Nr. 1405/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
die Vergabe der "besonderen Presseförderung" gerichtet, deren Wortlaut in der
Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Voraussetzungen der besonderen Presseförderung für Tageszeitungen
sind in § 7 des Presseförderungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 228, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 865/1992, (kurz: Presse-
förderungsgesetz 1985) geregelt. Wie aus der angeschlossenen Kopie des
Gesetzestextes ersichtlich ist, bezieht sich keine der Förderungsvoraus -
setzungen auf die inhaltliche Qualität der Tageszeitungen. Vielmehr soll -
laut Erläuterungen zum Initiativantrag Nr.1 18lA der Abgeordneten Marsch,
Dr. Graff, Grabher - Meyer und Genossen vom 28. November 1984 (II - 2061
der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVI.
Gesetzgebungsperiode) - durch die besondere Presseförderung Tages -
zeitungen, die von besonderer Bedeutung für die politische Meinungs - und
 
Willensbildung sind, denen jedoch keine marktbeherrschende Stellung
zukommt, durch zusätzliche Förderungsmittel in ihrem Existenzkampf
geholfen und dazu beigetragen werden, daß auch künftig die Medienvielfalt
durch die Existenz von Zweit -, Dritt - und Viertzeitungen gewahrt bleibt.
Zur Frage 2:
Nein; das Presseförderungsgesetz 1985 wurde zuletzt im Jahre 1992
novelliert.
Zu Frage 3:
Unter dem Titel der "Besonderen Presseförderung‘" wurden in den letzten
fünf Jahren folgende Mittel ausbezahlt:
1994: S 171,900.000,02
1995: S 172,799.999,99
1996: S 165,000.000,03
1997: S 151,799.999,99
1998: S 150,917.000,00
 
Zu Frage 4:
Gemäß Abschnitt II des Presseförderungsgesetzes 1985 können ausschließ -
lich solche Tageszeitungen gefördert werden, um deren Förderung ange -
sucht wurde und die alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
In diesem Sinne erhielten in den letzten fünf Jahren folgende Tageszei -
tungen gemäß Abschnitt II (Besondere Förderung) des Presseförderungs
gesetzes 1985 folgende Förderungsbeträge:
 

Finanzjahr 1994
 
 
FÖRDERUNG in S

KTZ

21,873.290,18

NEUE VORARLBERGER TAGESZEITUNG

16,726.081,35

NEUE ZEIT

34,746.097,66

NEUES VOLKSBLATT

17,152.210,50

DIE PRESSE

37,777.441,96

DER STANDARD

29,347.445,39

SVZ - SALZBURGER VOLKSZEITUNG

14,277.432,98
   

Finanzjahr 1995
 
 
FÖRDERUNG in S

KTZ

24,049.845,81

NEUE VORARLBERGER TAGESZEITUNG

17,295.143,28

NEUE ZEIT

34,882.921,16

NEUES VOLKSBLATT

18,346.679,16

DIE PRESSE

28,714.782,13

DER STANDARD

34,954.965,68

SVZ - SALZBURGER VOLKSZEITUNG

14,555.662,77
   

Finanzjahr 1996
 
 
FÖRDERUNG in S

KTZ

22,456.436,50

NEUE VORARLBERGER TAGESZEITUNG

15,416.570,96

NEUE ZEIT

33,498.656,96

NEUES VOLKSBLATT

17,189.488,17

DIE PRESSE

33,833.462,71

DER STANDARD

28,790.814,38

SVZ - SALZBURGER VOLKSZEITUNG

13,814.570,35

 
 

Finanzjahr 1997
 
 
FÖRDERUNG in S

KTZ

19,198.331,32

NEUE VORARLBERGER TAGESZEITUNG

12,606.854,22

NEUE ZEIT

29,471.125,44

NEUES VOLKSBLATT

13,972.875,93

DIE PRESSE

29,724.922,80

SALZBURGER NACHRICHTEN

9,487.500,00

DER STANDARD

26,229.974,31

SVZ - SALZBURGER VOLKSZEITUNG

11,108.415,97
   

Finanzjahr 1998
 
 
FÖRDERUNG in S

KTZ

21,108.620,31

NEUE VORARLBERGER TAGESZEITUNG

13,392.974,18

NEUE ZEIT

34,003.460,57

NEUES VOLKSBLATT

14,472.436,24

DIE PRESSE

34,047.060,00

SALZBURGER NACHRICHTEN

9,432.312,50

SVZ - SALZBURGER VOLKSZEITUNG

11,263.748,05

WIRTSCHAFTSBLATT

13,196.388,15

 
Zu den Fragen 5 und 6:
Gemäß § 6 Abs. 2 des Presseförderungsgesetzes 1985 beschließt die
Bundesregierung über die Zuteilung der besonderen Presseförderung, wobei
sie zuvor ein Gutachten der Kommission gemäß § 4 Abs. 3 einzuholen hat.
Der Presseförderungskommission obliegt somit die Erstattung von Gut -
achten, nicht aber die Entscheidung über die Zuteilung von Förderungs-
mitteln. Sie besteht gemäß § 4 Abs. 3 des Presseförderungsgesetzes 1985
aus sieben Mitgliedern, wobei je zwei Mitglieder vom Bundeskanzler, vom
Verband österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger (seit
 
1997: Verband österreichischer Zeitungen) und von der für die journalisti -
schen Mitarbeiter von Tages- und Wochenzeitungen zuständigen Gewerk -
schaft berufen werden. Diese sechs Mitglieder einigen sich auf einen Vor -
sitzenden als siebentes Mitglied.