1317/AB-BR BR
 
Antwort zu Frage 1.
Das Rahmenprogramm des Informellen Treffens der Arbeits -, Sozial - und
FrauenministerInnen wurde zum Großteil von Sponsoren getragen. Dazu
zählten der von der Tiroler Landesregierung finanzierte offizielle
Abendempfang im Riesensaal der Hofburg inkl. Besuch der Hofkirche sowie
die von der Fa. Swarovski finanzierte Besichtigung der Kristallwelten inkl.
Firmenbesuch und Mittagessen. Da diese Programmteile sowie die
Eintrittsgelder für den Museumsbesuch im Schloß Ambras von verschiedenen
Sponsoren ausgerichtet wurden, können die Kosten nicht angegeben
werden.
Die für die Führungen im Schloß Ambras angefallenen Kosten wurden
gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und
dem Bundeskanzleramt getragen. Sie beliefen sich auf 5.000,- ATS.
Antwort zu Frage 2. und 3.
Das Informelle Treffen der Arbeits -, Sozial - und FrauenministerInnen war das
erste informelle Treffen des österreichischen Rats - Vorsitzes.
 
Die Gestaltung informeller Treffen im Rahmen des jeweiligen EU - Vorsitzes hat
eine eigene Tradition, zu der Arbeitssitzungen, als auch Firmenbesuche und
Kulturprogramme gehören. Die informellen Treffen unterscheiden sich von
formellen Räten und Konferenzen gerade dadurch, daß die Möglichkeit zu
informellen Kontakten zwischen den Delegationen der EU - Mitgliedsländer in
ausreichendem Maße gegeben ist.
Sie dienen nicht nur dazu, auf informeller Ebene ressortspezifische
Arbeitsgespräche und einen zukunftsweisenden Gedankenaustausch zu
erlauben, sondern auch dazu, den Mitgliedstaaten das Präsidentschaftsland
vorzustellen und in diesem Sinne integrationsfördernd zu wirken. Die Tatsache
der Erstmaligkeit eines informellen Treffens in Österreich sowie die Tatsache,
daß es sich bei dieser Veranstaltung um das erste informelle Treffen während
des EU - Vorsitzes überhaupt gehandelt hat, unterstreichen die Wichtigkeit des
Aspektes der Präsentation Österreichs.
Die gleichzeitige Beteiligung von Arbeits -, Sozial - und FrauenministerInnen in
der Zusammensetzung, wie sie in Innsbruck stattgefunden hat, stellt ein
Novum dar. Um eine tiefergehende Diskussion der Inhalte in den
Arbeitssitzungen zu ermöglichen, war ein dementsprechender Zeitrahmen für
einen informellen Meinungsaustausch besonders notwendig. In diesem Sinne
unterstützend wirkten das gemeinsame Arbeitsmittagessen der MinisterInnen,
bei dem die Studie "Chancengleichheit und Beschäftigung" präsentiert
wurde und der Firmenbesuch bei Swarovski. Sowohl der Besuch der Hofkirche
im Volkskunstmuseum und der daran anschließende Abendempfang in der
Hofburg, als auch das kulturelle Begleitprogramm im Schloß Ambras dienten
letztendlich der Festigung neu erworbener Kontakte und dem informellen
Informationsaustausch.
Antwort zu den Fragen 4. und 5.
Die angestrebten Resultate konnten erreicht werden.
 
Ausgehend vom Vermerk des Vorsitzes (siehe Beilage 1) ergaben sich
folgende Ergebnisse der Diskussionen:
- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von
Frauen, wobei aus dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese
Beschäftigungsverhältnisse sowohl sozial abgesichert als auch
existenzsichernd sein müssen.
- Im Sinne des Gender Mainstreaming - Ansatzes soll zu dem bereits
bestehenden vierten Pfeiler der Aspekt der Chancengleichheit in allen
Schwerpunktbereichen der Leitlinien 1999 integriert werden. Die
Chancengleichheit von Behinderten sollte im ersten Pfeiler der Leitlinien
Eingang finden.
- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV der Leitlinien der
Beschäftigungspolitik, kombiniert mit speziellen Frauenförderprogrammen, ist
ebenso wie der Austausch von best - practice Maßnahmen anzustreben.
- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und
Männern und die Aufhebung der Seggregation werden von den
Mitgliedstaaten als wichtige Ziele identifiziert.
- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene
negative Anreizwirkunen für Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht werden.
- Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt
angewandt werden.
- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verläßliches
Datenmaterial erforderlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei
allen öffentlichen Statistiken eine nach Geschlechtern differenzierte
Darstellung zu erreichen.
 
Weitere Ergebnisse sind der Zusammenfassung (Beilage 2) zu entnehmen.
Antwort zu Frage 6.
Siehe Beilage 3.
Antwort zu den Fragen 7. bis 10.
Am Informellen Treffen der Arbeits -, Sozial - und FrauenministerInnen nahmen
136 Personen teil.
Namen und Funktionen sind aus der beiliegenden Liste ersichtlich (siehe
Beilage 4).
 
BESCHÄFTIGUNG UND CIIANCENGLEICHHEIT
Vermerk des Vorsitzes
1. Zur Vorgeschichte: Vom Weissbuch "Wachstum, Wettbewärbsfähigkeit Beschäfti -
gung" zu den Schlussfolgerungen von Cardiff
1. Weissbuch, Essener 5 - Punkt - Programm, Amsterdamer Vertrag
Mit dem Weissbuch zu "Wachstum, Wettbewerb, Beschäftigung" (1993) hat die Diskussion
zur Beschäftigungspolitik und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union
eme neue Stufe erreicht. Es wurden darin nicht nur die für eine ausreichende Beschäfti -
gungsentwicklung notwendigen makroökonomischen Rahmenbedingungen thematisiert,
sondern auch Fragen im Zusammenhang mit den neuen Kommunikationstechnologien, den
Transeuropäischen Netzen, der Weiterentwicklung der Aus - und Weiterbildungssysteme
und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik erörtert. Verabsäumt wurde allerdings, eine ge -
schlechtsspezifische Dimension in die Analyse und die vorgeschlagenen Handlungsbereiche
einzubeziehen.
Aufbauend auf dem Weissbuch wurde beim Europäischen Rat in Essen im Dezember 1994
ein 5 - Punkte - Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit festgelegt. Neben der Be -
kämpfting der Arbeitslosigkeit wurde die Fördemng der Chancengleichheit zwischen Män -
 
nern und Frauen als zentrale Aufgabe der Europäischen Union definiert. Im "Essener 5 -
Punkte - Programm" kamen Frauen allerdings ausschliesslich bei den Massnahmen zugunsten
der von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen vor.
Die Ergebnisse der Regierungskonferenz (Amsterdamer Vertrag) brachten hinsichtlich der
Beschäftigung und der Chancengleichheit entscheidende Veränderungen: so wurde ein eige -
ner Titel zur Beschäftigung in den EG - Vertrag eingefügt und die Gleichstellung von Män -
nern und Frauen als Gemeinschaftsziel (Art 2 EGV) und integraler Bestandteil aller Ge -
meinschaftspolitiken (Art 3, Abs. 2, EGV) definiert.
2. Der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg - Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für
1998
Die Mitgliedstaaten sind in Amsterdam übereingekommen, den Beschäftigungstitel bereits
vor der Ratifizierung arizuwenden. Die Staats - und Regierungschefs einigten sich im No -
vember 1997 anlässlich ihrer Sondertagung in Luxemburg auf Leitlinien der Beschäfti -
gungspolitik. Mit einer eigenen Säule zur Chancengleichheit wurde das Fundament gelegt,
um diesen Politikbereich als integralen Bestandteil in die Beschäftigungsstrategie aufzuneh -
men. In den Leitlinien 16, 17 und 18 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, aktiv zur Er -
höhung der Frauenbeschäftigung, zur Senkung der Frauenarbeitslosigkeit und zum Abbau
der Segregation beizutragen. Weiters soll das Angebot an Betreuungs - und Pflegedienstlei -
stungen verbessert und die Rückkehr in das Arbeitsleben erleichtert werden. Im ersten Vor -
schlag der Kommission zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien fand der Gedanke des
Mainstreaming noch ausdrückliche Erwähnung; dieser wurde aber in der Folge nicht mehr
berücksichtigt.
3. Das erste informelle Treffen der Gleichstellungsministerlnnen in Belfast
Thema des ersten informellen Treffens der GleichstellungsministerInnen in Belfast am 5. und
6. Mai 1998 war die Betreuung von Kindern und die Bedeutung von Massnahmen in diesem
Bereich für die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen. Als Hintergrundpapier diente eine
Studie zum Themenbereich "Care in Europe". Die Kommission kommt darin u.a. zu dem
Ergebnis, dass in allen europäischen Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Betreuung
 
nach wie vor primär Frauen zugeschrieben wird. Zur Änderung dieser gesellschaftlichen
Norm und in Weiterführung der Diskussionen in Belfast sollte der Themenkomplex der
partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit weiterentwickelt werden.
4. Die Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und die Schlussfolgerungen von
Cardiff
Die Umsetzung der Leitlinien zur Chancengleichheit in den Nationalen Aktionsplänen hat in
den Mitgliedstaaten die Diskussionen zu diesem Themenbereich neu belebt.
Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass der Fokus in den Plänen auf den
Schwerpunkten "Beschäftigungsfähigkeit" und "Unternehmertum" liegt und ein Defizit u.a.
im Bereich "Chancengleichheit" besteht. Mit ein Grund für dieses Ergebnis ist sicherlich,
dass sich jene Leitlinien, die am verbindlichsten formuliert sind, im ersten Pfeiler und eben
nicht im Bereich Chancengleichheit finden.
Die Analyse der Leitlinien 16 - 18 zeigt im einzelnen, dass sich wenige Mitgliedstaaten
quantitative und konkrete Ziele gesetzt haben, dass allgemein weniger Massnahmen in die -
sem Bereich vorgeschlagen wurden und dass für die wenigen Massnahmen relativ wenig
Budgetmittel vorgesehen sind.
Bei der Leitlinie 16 fallt besonders auf, dass viele Mitgliedstaaten keine Massnahmen zur
Aufhebung der Segregation angeführt haben, obwohl es sich dabei um ein ausdrückliches
Ziel dieser Leitlinie handelt.
Im Zusammenhang mit der Leitlinie 17 wurde von der Mehrheit der Mitgliedstaaten das
Problem der unzureichenden Versorgung mit Betreuungseinrichtungen aufgegriffen. Wah -
rend die meisten Mitgliedstaaten der Erhöhung des Angebotes an Kinderbetreuungseinrich -
tungen besondere Aufmerksamkeit schenken, bleibt der Aspekt der Flexibilität dieses Ange -
botes häufig unberucksichtigt. Die Betreuung älterer Personen wurde im Rahmen der Um -
setzung dieser Leitlinie ebenfalls kaum thematisiert.
 
Obwohl in den Leitlinien nicht ausdrücklich vorgesehen, so wurde doch von einigen Mit -
gliedstaaten das Konzept des Mainstreamings angewandt bzw. thematisiert, wodurch der
innere Zusammenhang der Aktionspläne deutlich erhöht wurde.
Dem Europäischen Rat in Cardiff wurden die Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten
vorgelegt. Die Staats - und Regierungschefs hoben hervor, dass alle Mitgliedstaaten grosse
Anstrengungen unternommen haben, die 19 Leitlinien in ihre jeweiligen Nationalen Akti -
onspläne zu integrieren. In bezug auf die Verwirklichung der Chancengleicheit zwischen
Männern und Frauen wurde in den Schlussfolgerungen festgehalten, dass die zukünftige Ar -
beit im Beschäftigungsbereich u.a. folgendes beinhalten soll:
"- verstärkte Massnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit, wozu dafür Sorge zu
tragen ist, dass die Gleichheit von Männern und Frauen in alle Beschäftigungspolitiken
als Ziel einbezogen wird; Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, unter an -
derem durch geeignete Massnahmen für Kinderbetreuung und Elternurlaub."
 
II. Von Innsbruck nach Wien: Herausforderung für die Weiterentwicklung des
Aspektes der Chancengleichheit in der Europäischen
Beschäftigungsstrategie
1. Die europäische Beschäftigungsstrategie muss als zentrale Zielsetuungen die Erhöhung der
Beschaftigungsquoten und die Reduktion der Arbeitslosigkeit anstreben. Für die Steigerung
der Beschäftigung ist die Frage der Erwerbsbeteiligung der Frauen von entscheidender Be -
deutung; dies zeigte die vergangene Entwicklung der Beschäftigungsquoten von Frauen und
Männern ebenso wie es die entsprechenden Prognosen für die Zukunft nahelegen. Daher
muss die Erreichung der Chancengleichheit integraler Bestandteil der europäischen Politi -
ken, insbesondere aber der gemeinschaftlichen Beschaftigungsstrategie sein. Dieser Gedan -
ke ist in der Formulierung des Artikel 3, Abs 2, EG - V bereits enthalten, wenn es heisst, dass
bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft darauf hingewirkt wird, "Ungleichheiten zu beseiti -
gen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern". Der Europäische Rat in
Cardiff und die Gleichstellungsrninisterlnnen in Belfast haben die Notwendigkeit des Main -
streaming - Ansatzes für die europäische Beschäftigungsstrategie besonders hervorgehoben.
Dieser Ansatz bedeutet, dass neben spezifischen Massnahmen zur Förderung von Frauen,
vor allem die Mobilisierung aller Politikbereiche zur Erreichung der Chancengleichheit not -
wendig ist. In diesem Sinn muss eine geschlechtsspezifische Analyse bei der Vorbereitung,
der Implementierung, dem Monitoring, der Evaluierung und der Beobachtung von beschäf -
tigungspolitischen Massnahmen angewandt werden.
Wie können sich die Mitgliedstaaten - im Sinne des Mainstreaming - vorstellen, den
Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle 19 Leitlinien zu inte -
grieren?
Zur Umsetzung des Mainstreaming - Ansatzes wären u.a. folgende konkrete Bereiche vor -
stellbar:
a) Bei der Analyse der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung wurde deutlich, dass sich
wenige Mitgliedstaaten quantitative Ziele im Bereich der Chancengleichheit gesetzt ha -
 
ben. Gerade bei den ersten drei Leitlinien, d.h. im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpo -
litik, wäre die Möglichkeit für geschlechtsspezifische Zielsetzungen gegeben.
Auf welche Art ind in welchem Umfang setzen die Mitgliedstaaten die Mittel der ak -
tiven Arbeitsmarktpolitik zur Förderung der Chancengleichheit ein und durch welche
entsprechenden Indikationen kann der Erfolg geschlechtsspezifischer Massnahmen
begleitet und bewertet werden?
b) Die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützen die nationalen Arbeits -
marktpolitiken. In den jetzt gültigen Verordnungen ist festgelegt, dass strukturpolitische
Massnahmen zur Erreichung des Gemeinschaftszieles der Chancengleichheit von Frauen
und Männern auf dem Arbeitsmarkt beitragen müssen. Im Entwurf der neuen ESF -
Verordnung ist der Ansatz des Mainstreaming in dieser Form nicht mehr enthalten.
Sollte aus Sicht der Mitgliedstaaten - im Sinne des Mainstreaming - eine horizontale
Zielvorgabe in die ESF - VO aufgenommen werden?
Sind verbindliche Zielsetzungen notwendig?
c) Für die Auswirkungen des Steuer und Abgabensystems auf die Erwerbsbeteiligung
von Frauen ist es von entscheidender Bedeutung, welches Einkommen ftir die Bemes -
sung von Steuern oder die Zuerkennung von Transferleistungen herangezogen wird und
wie gross das zusätzliche "effektive" Nettoeinkommen (Verdienst abzüglich entgangener
Unterstützungsleistungen und neu entstandener Kosten wie beispielsweise durch Kinder -
betreuung, Fahrtkosten, etc) für die Frauen bzw. die Familien nach dem Berufseintritt
ausfällt.
Welche Anstrengungen werden von seiten der Mitgliedstaaten unternommen, um
eventuell vorhandene negative Anreise zu reduzieren, die vom Steuer - und Abgaben -
system einertseits und von den Transfers andererseits für die Erwerbsbeteiligung von
Frauen ausgeben können?
2. Die partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit ist für die Erhöhung der Beschäf -
 
tigung von Frauen eine notwendige Voraussetzung, da die alleinige Zuständigkeit von Frau -
en für Betreuungsarbeit ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Daher
sollten als wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frau -
en und Männer Betreuungseinrichtungen nicht nur in angemessenem Ausmass vorhanden,
sondern - wie von den GleichstellungsministerInnen in Belfast gefordert - auch "leistbar,
gut zugänglich und von hoher Qualität" sein. Darüber hinaus müssten aber auch Massnah -
men - einerseits auf rechtlicher Ebene andererseits im Bereich der Bewusstseinsbildung - er -
griffen werden, die es ermöglichen, alle Formen der Versorgungsarbeit gleichermassen zwi -
schen den Geschlechtern aufzuteilen.
 
Mit der Elternurlaubsrichtlinie wurde bereits ein erster Schritt hinsichtlich verstätkter Mög -
lichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung bzw. Pflege gesetzt. In
welchen Bereichen sehen die Motgliedstaaten die praktischen Hindernisse für eine ver -
stärkte Inanspruchnahme des Elternurlaubs bzw. eines Urlaubs aus familiären Gründen
durch Männer?
Mit der Teilzeitarbeitsrichtlinie wurde beabsichtigt, die "Diskriminierung von Teilzeitbe -
schäftigten" zu beseitigen und "die Entwicklung von Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis"
zu fördern. Wie können - im Sinne dieser Richtlinie - zusätzliche Teilzeitarbeitsplätze ge -
schaffen werden, die flexibel auch in dem Sinne sind, dass ein Wechsel zwischen Teilzeitbe -
schäftigten zu sichern?
 
 
3. Trotz der in Art 141 EG - V festgehaltenen Aufforderung an die Mitgliedstaaten, den Grund -
Satz des "gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Ar -
beit" sicherzustellen, bestehen de facto grosse Unterschiede zwischen den Einkommen von
Frauen und Männern. Die Gründe liegen unter anderem in der horizontalen und vertikalen
geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes und in den unterschiedlichen
Ausbildungswegen von Frauen und Männern. Typische Frauenberufe werden häufig
schlechter entlohnt, da Frauenarbeit im allgemeinen geringer bewertet wird. Gleichzeitig
sind aber Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern auch innerhalb der Berufs -
gruppen und Wirtschaftszweige wie auch bei gleicher Qualifikation gegeben. Zudem zeigt
sich, dass sich die Einkommensunterschiede mit zunehmendem Alter noch weiter vergrö -
ssern. Darüber hinaus führt Segregation in Verbindung mit Teilzeitarbeit bzw. atypischen
 
Beschäftigungsformen, einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko, familienbedingten Berufsun -
terbrechungen und mit im Durchschnitt geringerer Qualifikation oft dazu, dass eine eigen -
ständige Existenzsicherung über Erwerbstätigkeit für viele Frauen kaum möglich ist.
 
Welche Anstrengungen werden von den Sozialpartnern und den Mitgliedstaaten unter -
nommen, um die jeweiligen Einkommensunterschiede zu verringern? Scheint es sinn -
voll, in diesem Zusammenhang Zielsetzungen auf europäischer Ebene - wie z.B. eine
Annäherung an die Länder mit den drei geringsten Einkommensunterschieden - vorzu -
schlagen?
Ein umfassender Vergleich der Einkommenssituation ist aufgrund des Fehlens von Daten in
wesentlichen Bereichen ( wie im öffentlichen Dienst, im Bereich der selbstständig Erwerbstäti -
gen, etc) noch immer nicht möglich. Welchen Beitrag können die Mitgliedstaaten, die
Kommission und EUROSTAT zur Verbesserung dieser Situatuion leisten?
Sollten die Mitgliedstaaten nicht vermehrt versuchen, die vertikale und horizontale Se -
gregation am Arbeitsmarkt zu reduzieren, indem sie die Spannweite jener Bereiche ver -
breitern, für die sich Frauen und Männer in ihrer Aus - und Weiterbildung entscheiden,
und indem sie Massnahmen zur Veränderung der Arbeitsorganistion und - kulturen
setzen?
 
 
4. Der Ausschuss für Beschäftigung und Arbeitsmarkt hat mehrfach die Methode
"Benchmarking Equal Opportunities" diskutiert. Es wurde mit diesem Leistungsver -
gleich der Versuch unternommen, mittels eines Indikatorensets den Erfolg der Mitgliedstaa -
ten bei der Steigerung der Erwerbsbeteiligung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von
Frauen zu vergleichen.
 
In welcher Form soll das Instrument des Benchmarking im Bereich der Chancen -
gleichheitspolitik weiterverfolgt werden und welche zusätzlichen quantitativen, aber vor
allem auch qualitativen Indikatoren sind für die Anwendung dieses Instruments not -
wendig?
 
BESCHÄFTIGUNG UND CHANCENGLEICHHEIT: Impulse für die
Überarbeitung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien
Zusammenfassung der Diskussion durch den Vorsitz beim Informellen
Treffen der Arbeits -, Sozial - und Frauenministerinnen vom 8.-9.Juli 1998
in Innsbruck
Auf dem Europaischen Rat von Essen wurden die Reduktion der Arbeitslosigkeit und
die Förderung der Chancengleichheit von Frauen ausdrücklich als Ziele der Ge -
meinschaft erwähnt. Aufgrund der Ergebnisse des Beschaftigungsgipfels von Lu -
xemburg stehen diese beiden Ziele nun nicht mehr unverbunden nebeneinander: die
Integration der Chancengleichheit in die Europäische Beschäftigungsstrategie wurde
durch den 4. Pfeiler eingeleitet.
Die Vorsitzenden betrachten es als grossen Erfolg, dass erstmals ein gemeinsames
Informelles Treffen der Arbeits -, Sozial - und FrauenministerInnen stattfinden konnte.
Dieses Treffen bot die Möglichkeit, Fragen, die zusammengehören, zu diskutieren,
und Lösungsansatze zu finden, die bei getrennter Behandlung nicht zustande ge -
kommen waren.
Die Ministerinnen und Minister haben in diesen zwei Tagen intensiv über die Natio -
nalen Aktionspläne für Beschaftigung, die Schlussfolgerungen von Cardiff und die,
in der Note of the Presidency gestellten Fragen des Vorsitzes diskutiert und ihre
Meinung darüber zum Ausdruck gebracht, wie die beschaftigungspolitischen Leitlini -
en unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit verändert werden könnten.
 
Die Vorsitzenden heben folgende zentrale Punkte der Diskussion hervor:
- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frau -
en, wobei aus dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungs -
verhältnisse sowohl sozial abgesichert als auch existenzsichernd sein müssen.
- Im Sinne des Mainstreaming-Ansatzes soll, zusätzlich zu dem bereits beste -
henden vierten Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in alle anderen
Schwerpunktbereiche der Leitlinien 1999 integriert werden.
- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern
und die Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichti -
ge Ziele identifiziert.
- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene ne -
gative Anreizwirkungen für die Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht wer -
den.
- Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt an -
gewandt werden.
- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV kombiniert mit speziellen Frauenför -
derprogrammen ist ebenso wie der Austausch von best - practice Massnahmen
anzustreben.
- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verlässliches Datenma -
terial erforderlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden bei allen öffent -
lichen Statistiken eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung zu errei -
chen.
 
Die Vorsitzenden fassen die Diskussionen zu den einzelnen Bereichen wie
folgt zusammen:
Mainstreaming
Alle Mitgliedstaaten, die Vertreterinnen des Europäischen Parlaments, der Sozial -
partner und der Kommission äusserten sich positiv zu den bisherigen Arbeiten im
Zusammenhang mit der Erstellung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung.
Für die Weiterentwicklung der Leitlinien der Beschäffigungspolitik wird die Stärkung
der Chancengleichheit als ein Schwerpunkt der zukünftigen Arbeiten gesehen. Im
Sinne eines gezielten Massnahmenschwerpunkts für Frauen sollte sich der vierte
Pfeiler der Leitlinien ausschliesslich den Fragen der Chancengleichheit von Frauen
und Männern widmen. Die Chancengleichheit von Behinderten sollte in den ersten
Pfeiler der Leitlinien Eingang finden.
In diesem Zusammenhang besteht der klare politische Wille - wie dies bereits in den
Schlussfolgerungen von Cardiff deutlich wird - zur Implementierung des Mainstrea -
ming - Ansatzes. Dies sollte in Form eines eigenen Absatzes in der Einleitung ge -
schehen.
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Bei der Analyse der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung haben die Staats -
und Regierungschefs in Cardiff hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten "ernsthafte
Anstrengungen unternehmen, um die Beschäftigungsfahigkeit der Erwerbsbevölke -
rung, insbesondereu auch von "Frauen zu erhöhen."
In diesem Sinne wurde auf der Tagung der Arbeits -, Sozial - und FrauenministerIn -
nen die Notwendigkeit von Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die För -
derung von Frauen am Arbeitsmarkt hervorgehoben.
 
Obwohl viele Mitgliedstaaten in ihren Massnahmen einen hohen Frauenanteil auf -
weisen, ist doch die Höhe des dafür aufgewandten Budgets in der Praxis unzurei -
chend dokumentiert. Daraus folgt, dass hier entsprechende Indikatoren entwickelt
werden sollten. Die Präsidentschaft wird mit der Europäischen Kommission weitere
Gespräche führen, um diese Arbeit zu fördern.
Europäischer Sozialfonds
In der nächsten Strukturfondsperiode sollte der Ansatz des Mainstreaming stärker
berücksichtigt werden; eine horizontale Zielsetzung der Förderung der Gleichstel -
lung von Frauen und Männern soll insbesondere im Bereich des Europäischen So -
zialfonds aufgenommen werden.
In der Diskussion wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Strategie des Mainstre -
aming für ihre Anwendung auf die Strukturpolitik der Europäischen Union geeigneter
Methoden bedarf, wie die Aufnahme von verbindlichen Zielsetzungen. Es könnten in
Zukunft auch quantitative und qualitative Ziele diskutiert werden, um dem Gleichstel -
Iungsgrundsatz auf allen Ebenen gerecht zu werden.
Steuern und Transfers
Für die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist es notwendig, alle Hemm -
nisse, die dieser entgegenstehen, zu identifizieren und ehestmöglich zu beseitigen.
Aus diesem Grunde soll in Zukunft auch jenen negativen Anreizen, die von Steuer -
und Leistungsvorschriften ausgehen könnten, bei der Umsetzung der Leitlinien der
Beschäftigungspolitik stärkere Beachtung geschenkt werden.
Partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit
In einer erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaft ist der Zugang zu bezahlter Arbeit
ein entscheidender Faktor für die Gleichstellung von Frauen.
 
Dieser Zugang wird allerdings wesentlich dadurch erschwert, dass meist Frauen und
nicht Männer die Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die
unbezahlte Haus - bzw. Versorgungsarbeit tragen. In Zukunft werden Männer in er -
höhtem Ausmass ihrer entsprechenden Verantwortung nachkommen müssen.
In Cardiff wurde festgehalten, dass die Mitgliedstaaten zukünftig der "Förderung
famillenfreundllcher Arbeitsbedingungen, unter anderem durch geeignete Massnah -
men für kinderbetreuung und Elternurlaub" Rechnung zu tragen hätten.
Die Forderung der Frauenministerinnen nach "leistbaren, gut zugänglichen und
qualitativ hochwertigen" Kinderbetreuungseinrichtungen, wie sie im Mai in Belfast
formuliert wurde, wird von den Arbeits - und SozialministerInnen unterstützt.
Teilzeitarbeit ist u.a. auch in Hinblick auf die leichtere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für Frauen und Männer von Bedeutung. Dabei eröffnen sich sowohl Chan -
cen wie auch Risiken. Deshalb müssen die Möglichkeiten eines Wechsels zwischen
Teil - und Vollerwerbstätigkeit und die Rechte zur Gestaltung der Arbeitszeit für Ar -
beitnehmerlnnen mit Betreuungspflichten ausgebaut werden.
Segregation und Einkommensverteilung
Die geschlechtsspezifische Segregation am Arbeitsmarkt und die Einkommensunter -
schiede zwischen Frauen und Männern sind Zeichen für die nach wie vor geringeren
Chancen von Frauen im Berufsleben.
Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, der horizontalen und vertikalen ge -
schlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken und dies
in den Nationalen Aktionsplänen zum Ausdruck zu bringen.
Die Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen weisen in den Mitglied -
staaten eine unterschiedlich starke Ausprägung auf. Die Mitgliedstaaten und die
Sozialpartner sollen sich verstärkt darum bemühen, die Auswirkungen von rechtli -
chen, kollektivvertraglichen u.a. Massnahmen auf die Einkommensverläufe von
 
Frauen ebenso wie von Männern zu überprüfen und entsprechende Schritte in der
Lohnpolitik zu setzen, die stärker auf eine Reduktion der Einkommensunterschiede
abzielen.
Die Diskussion hat gezeigt, dass es ein gemeinsames Ziel der Mitgliedstaaten und
der Kommission ist, im Einkommensbereich eine Verbesserung der Datensituation
zu erreichen. Die Präsidentschaft sieht mit grossem Interesse der weiteren Entwick -
lung in diesem Bereich entgegen.
Benchmarking
Die Mitgliedstaaten haben mit grossem Interesse das Papier "Gleichstellung der Ge -
schlechter und Nationale Akionspläne für Beschäftigung" des Ausschusses für Be -
schäftigung und Arbeitsmarkt zur Kenntnis genommen. Diese Analyse ist ein wichti -
ger Beitrag zur Dokumentation und zum Vergleich des Erfolgs der Mitgliedstaaten
hinsichtlich der Steigerung der Erwerbsbeteiligung und der Bekämpfung der Arbeits -
losigkeit von Frauen. Der Vorsitz wird den Ausschuss ersuchen, seine Arbeit in die -
sem Bereich fortzusetzen.
Mehrfach wurde aber auch betont, dass quantitative Indikatoren, die den Abstand
zwischen Männern und Frauen ("gender gap") beschreiben, notwendig sind. In die -
sem Zusammenhang wurden die Differenzen in den Arbeitslosen - und Beschäfti -
gungsquoten und in den Einkommen etc. erwähnt
Gerade im Bereich der qualitativen Indikatoren (wie flankierende Politiken, Qualität
von Betreuungseinrichtungen, Möglichkeit flexibler Arbeitzeitgestaltung etc.) sollen
in Zukunft Fortschritte erzielt werden.
 
Informelles Treffen der Arbeits - und FrauenministerInnen
8. bis 10. Juli 1998 - Innsbruck/Tirol
Teilnehmerliste (endgültig)
 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Europ. Kommission

Hr. Pádraig FLYNN
 
 
Kommissar
 
   
Hr. Allan LARSSON
   
Hr. Kan-Johan LÖNNROTH
   
Fr. Odile QUINTIN
   
Fr. Barbara NOLAN
   
Hr. Denis CROWLFY
   
Hr. Frnesto BIANCIII
   
Hr. Marc RICHIR

GenSekr. d Rates

Hr. Marc LEPOIVRE
 
 
Directeur général
 
   
Fr. Joche HIVONNET
   
Fr. Silvia KOFLFR

Belgien

Fr. Miet SMET (A+F)
 
 
Ministre de l‘Emploi, du Travail et de la
 
 
Politique de l‘Egalité des Chances
 
   
Fr. Chris CROMBRE
   
Fr. Katrien RAEYMAEHERS
   
Fr. AM PERNOT
   
Hr. Toni DESAEGHER

Dänemark

Hr. Finn MORTENSEN (A + F)
 
 
State secretary
 
 
Ministry of Social Affairs
 
   
Hr Jorgen LUND
   
Fr. Agnete ANDERSEN
   
Fr. Lone ADLER
   
Hr. John POVELSEN

Deutschland

Hr. Horst GÜNTHER (A)
 
 
Staatssekretär im BM für Sozialordnung
 
   
Fr. Ursula VOSKUITL
   
Hr. Otto SCHULZ
   
Hr. Hans-Ulrich REH
   
Hr. Peter POMPF
 
Fr. Marion THIELENHAUS (F)
 
 
Abteilungs - und Delegationsleiterin
 
 
Familien-, Senioren- Frauen- und
 
 
Jugendminsterium
 
   
Fr. Beate HESSE
   
Fr. Ulrike FREMEREY

 
 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Finnland

Fr. Liisa JAAKONSAARI (A)
 
 
Ministerin für Arbeit
 
   
Fr. Liisa HEINONEN
   
Hr. Markus PENTTINEN
   
Fr. Marianne LAXEN
   
Fr. Pirkko MÄKINEN
   
Fr. Feva PUDAS
   
Fr. Satu MÄKYNEN

Frankreich

Fr. Genevieve FRAISSE (A+F)
 
 
Delegue interministerielle aux droits des
 
 
femmes
 
   
Fr. Brigitte GREZY
   
Fr. Claire AUBIN

Griechenland

Hr. Christos PROTOPAPAS (A)
 
 
Deputy Minister of Labour&Social Affairs
 
 
Fr. Evi CHRISTOFILOPOULOU (A)
 
 
General Secretary of the Ministry of
 
 
Labour and responsible for the ESF
 
   
Fr. Maria ANTONOPOULOU
   
Hr. Athanasios XERIKOS
 
Fr. Maria Niki KOUTSHIFOU (F)
 
 
General Secretary for equality
 
   
Fr. Aritigoni KARALI-DINITRIADOU
   
Fr. Maria PAZIOTI

Großbritannien

Hr. Clive TUCKER
 
 
Ministry for Employment, Welfare and
 
 
Equal Qpportunities
 
 
International Director
 
   
Fr. Win HARRIS
   
Hr. David HAYES
   
Mr. Steven EFFINGHAM
 
Fr. Fiona REYNOLDS (F)
 
 
Director of the Women‘s Unit
 
   
Fr. Vivienne HODGSON

Irland

Hr. Tom KITT (A)
 

Minister for Labour Affairs
   
   
Fr. Fanna CASEY
   
Mr. Billie MATHEWS
   
Hr. Paul HARAN
 
Fr. Mary WALLACE (F)
 
 
Minister of State
 
 
Department of Justice, Equality and Law
 
 
Reform
 
   
Fr. Flisabeth SHEEHAN
   
Fr. Margaret O‘CONNOR

 
 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Italien

Hr. Tiziano TREU (A)
 
 
Minister für Arbeit
 
   
Hr. Giancarlo LEO
   
Hr. Marco BIAGI
   
Hr. Ottorino ZANINI
   
Libera Deirosar O CHIAROMONTE
 
Fr. Anna ETNOCCHIARO (F)
 
 
Minister of Equal Opportunities
 
   
Fr. Chiara INGRAO
   
Fr. Paola TAVELLA
   
Fr. Anna Maria CARLONI

Luxemburg

Marie - Jose JACOBS (F)
 
 
Ministerin Frauen und Familie
 
   
Fr. Maddy MULHFIMS
   
Fr. Maiyse FISCH
   
Hr. Luc WILS

Niederlande

Hr. Hans BORSTLAP (A + F)
 
 
Director General
 
   
Hr. Wilbert VAN DL GRIENT
   
Fr. Flora VAN HOUWLLTNGFN
   
Hr. Frank SCHUMACHFR

Österreich

Hr. Günther STEINBACH BMAGS
 
 
Sektionschef
 
   
Hr. Michael FÖRSCHNER
   
Fr. Ulrike REBHANDL
   
Fr. Susanne PIFFL - PAVELEC
 
Fr. Johanna HOFFMANN - BMFV
 
 
Sektionschefin
 
   
Fr. Flisaheth ÜLCIL
   
Fr. Astrid KECKLIS
   
Fr. Catherine KHAZEN
   
Hr. Valentin WEDL
   
Fr. Karina BRUGGER-KOMETER

Portugal

Eduardo FFRRO RODRIGUES (A)
 
 
Minister für Arbeit und Solidarität
 
   
Fr. Maria Ceu CUNHAREGO
   
Fr. Maria Magdalena PINITFIRO
   
Hr. Antonio VALADAS DA SILVA
 
Hr. Vitalino Jose FERRERIA PROVA CANAS
 
 
(F)
 
 
Staatssekretär des Ministerrats
 
 
Fr. Joana DE BARROS BAPTISTA (F)
 
 
Hochkommissarin für Frauenfragen
 
   
Fr. Alexandra LEITAO
   
Fr. Rita ALCOBIA

 
 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Schweden

Fr Margareta WINBERG (A)
 
 
Ministerin für Arbeit
 
   
Fr. Äsa REGNER
   
Hr. Frederik SJÖGRLN
 
Fr. Ulrica MESSING (F)
 
 
Ministerin für Arbeitsrecht, Arbeitszeit
 
 
und Gleichbehandlung
 
   
Fr. Ulrica BERGE
   
Fr. Anna - Lena HULTGARD
   
Fr. Inger BUXTON
   
Fr. Siw WARSTFDT
   
Fr. Äse LIDBECK
   
Fr. Ann - Sofi LINDENBAUM

Spanien

Hr. Manuel PIMENTEL SILES (A)
 
 
Generalsekretär für Beschäftigung
 
   
Hr. Fliseu ORIOL
   
Hr. Joaquin Angel REGÜÜIRO
 
Fr. Soledad CORDOBA (A)
 
 
Vertr. d.Generalsekretärin für soziale
 
 
Angelegenheiten

auch mit
 
Frauenangelegenheiten befaßt
 
 
Ministerium für Arbeit und Soziale
 
 
Angelegenheiten
 

Europ. Parlament

Hr Stephen HUGHES
 
 
Vorsitzender des Sozialausschusses des
 
 
EP
 
   
Hr. Hans - Jörg TIMMANN
 
Fr. Nel VAN DIJK
 
 
Vorsitzende des Ausschusses für die
 
 
Rechte der Frau,
 

Europ.

Hr. Fritz VERZETNITSCH (EGB)
 

Sozialpartner

Präs des EGB (und ÖGB)
 
   
Fr. Beatrice HERTOGS
 
Hr. Robert VILLENEUVE (CEEP)
 
 
Vorsitzender der CEEP-kommission
 
 
"Soziale Angelegenheiten"
 
   
Hr. Christoph PARAK
 
Hr. Gerhard HEINRICH (UNICE)
 
 
Sozialausschuß der UNICE,
 
 
Industriellenvereinigung
 

Präsidentschaft

Fr. Eleonore HOSTASCH
 

Österreich

Bundesministerin
 

(BMAGS)
   
   
Fr. Fdeltraud GLETTLER
   
Fr. Gisela KIRCHLER-LIDY
   
Fr. Silvia HELLMER
   
Hr. Johannes SCHWEIGHOFFR

 
 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder
   
Fr. Silvia ANGELO
   
Hr. Gerald GERSTBAUER
   
Hr. Walter FABIAN
   
Hr. Oliver GUMHOLD
   
Hr. Franz GUNDACKER
   
Fr. Charlotte SACHSE
   
Fr. Christa KAMMERHOFER
 
Fr. Jill RUBERY
 

Präsidentschaft

Fr. Barbara PRAMMER
 

Österreich

Bundesministerin
 

(BMFV)
   
   
Fr. Marlies STUBITS
   
Fr. Elke ÜBERWIMMFR
   
Fr. Sonja KATO
   
Fr. Nicole BAIFR
   
Fr. Marion GRATT
   
Fr. Birgit WJLDER

 
 
Geschenke

Empfänger

Geschenke

1.
MinisterInnen +
EK +
Generalsekretariat

Feldstecher der Fa. Swarovski (Zentralbudget des BMaA,
ESiat)
Münze Sonderprägung der Münze Österreich
(Ressortbudget des BMAGS)
Schwarze Leinenrucksäcke gefüllt mit: Buch über Tirol,
Tiroler Speck, Schnaps
(von der Tiroler Landesreg)
Designerschale
(von der Fa. Swarovski)

2. PartnerInnen

Maria Theresien - Dosen
Augarten
(Zentralbudget des BMaA, ESiat)

3. Delegierte

Blaue Rucksäcke mit: Tourist. Material
Präsidentschaftsprogramm D,E,F
(Ressortbudget des BMAGS)
Münzen, Sonderprägung der Münze Österreich
(Ressortbudget des BMAGS)
Mousepads
(Zentralbudget des BMaA, Esiat)

4. Dolmetscher

Hoffmannschalen
Augarten
(Zentralbudget des BMaA, ESiat)
Blaue Rucksäcke mit:
Tourist. Material
Präsidentschaflsprogramm D,E,F
(Ressortbudget des BMAGS)
Münze, Sonderprägung der Münze Österreich
(Ressortbudget des BMAGS)

 
 
Geschenke
Stand 3.7.98

Empfänger

Geschenke

 

6. Journalisten

Blaue Rucksäcke mit:
Tourist. Material
Präsidentschaftsprogramm D,E,F
Münzen (sofern vorhanden)
(Ressortbudget des BMAGS)