1335/AB-BR BR
Die Abgeordneten zum Bundesrat Alfred Schöls und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend die Außenstelle Meldung im Thale der Justizanstalt
Stein, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Ist es richtig, daß die Außenstelle Meidling im Thale der Justizanstalt Stein in
Hinkunft nicht mehr durchgehend mit Justizwachepersonal besetzt sein soll?
2. Ist es richtig, daß während der Nachtzeiten die Strafgefangenen unbeaufsich -
tigt bleiben sollen?
3. Wie lassen sich diese Maßnahmen mit allgemeinen Sicherheitsüberlegungen
in Einklang bringen?
4. Welche Auswirkungen hätten die angeblich geplanten Maßnahmen auf die in
der erwähnten Außenstelle betriebene Viehzucht?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu1:
Wie ich bereits in meiner Antwort zur schriftlichen Anfrage der Bundesräte Alfred
Schöls und Kollegen betreffend die Justizanstalt Krems an der Donau zur Zahl
1348/J - BR/1 997 ausgeführt habe, verpflichten die Verfassungsgrundsätze der Wirt -
schaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit auch das Justizressort zu einer
möglichst effizienten und effektiven Aufgabenerfüllung. Die nach diesen Grundsät -
zen ausgerichteten Optimierungsbestrebungen müssen selbstverständlich auch be -
stehende Organisationsstrukturen einschließen und hinterfragen.
Die Außenstelle Meidling im Thale der Justizanstalt Stein eignet sich nur für den ge -
lockerten Vollzug und ist für insgesamt 26 Insassenplätze ausgelegt. Tatsächlich
konnten seit einiger Zeit nurmehr bis zu 13 Insassenplätze belegt werden, was auf
die zunehmend schwieriger gewordene Insassenstruktur der Justizanstalt Stein zu -
rückzuführen ist.
In der derzeit bestehenden Form erfordert der Betrieb der Außenstelle Meidling im
Thale acht Justizwachebeamte, sodaß auf einen Justizwachebeamten in letzter Zeit
nur 1,6 Strafgefangene entfallen sind. Aus diesem Grund hat das Bundesministeri -
um für Justiz die Justizanstalt Stein ersucht, Überlegungen und Berechnungen an -
zustellen, ob die Außenstelle Meidling im Thale vom derzeitigen Vollbetrieb (mit per -
manenter personeller Besetzung auf einen Betreuungsbetrieb (mit einem täglichen
Arbeitskommando der Hauptanstalt oder einer anderen Außenstelle) umgestellt wer -
den könnte. Ein abschließender Bericht liegt mir dazu noch nicht vor.
Zu 2 und 3:
Es war und ist nicht daran gedacht, Strafgefangene in der Außenstelle Meidling im
Thale zur Nachtzeit unbeaufsichtigt zu lassen.
Zu4:
Eine allfällige Umstellung der Außenstelle Meidling im Thale vom derzeitigen Vollbe -
trieb auf einen Betreuungsbetrieb hätte nach den mir bisher vorliegenden Äußerun -
gen keine Auswirkungen auf die in dieser Außenstelle betriebene Viehzucht.