1339/AB-BR BR
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Mag. Karl Wilfing und Kollegen
vom 24. Juli 1998, Nr. 1466/J - BR, betreffend Ausweitung der Öffnungszeiten des Grenz -
überganges Reinthal, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3.:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die Änderung der Öffnungszeiten des Grenz -
überganges Reinthal, für die ich aus den im folgenden dargelegten Gründen um Verständnis
ersuche, im Zusammenhang mit dem EU - Beitritt Österreichs steht.
Zwischen Österreich und den Nachbarstaaten bestanden vor dem EU - Beitritt Österreichs
eine Reihe von bilateralen Grenzübergängen für den PKW - Verkehr (wobei Österreich hier
schon aus Gründen der Verkehrsbelastung einer Ausweitung des Benützungsumfanges
negativ gegenüberstand), bei denen sich mit dem EU - Beitritt die Situation insofern geändert
hat, als Artikel 6 des EG - Vertrages das Verbot der Diskriminierung von Staatsbürgern
anderer EU - Staaten enthält. Für Österreich war es daher notwendig, mit allen Nachbar-
staaten Gespräche aufzunehmen, um bei den bestehenden bilateralen Grenzübergängen
auch EU - Bürger zuzulassen, was vor etwa zwei Jahren gegenüber der Republik Ungarn und
der Republik Slowenien auch erfolgt ist.
Bezüglich der Grenzübergänge Mitterretzbach, Schrattenberg und Reinthal wurde ebenfalls
eine derartige Lösung angestrebt und der Republik Tschechien mehrmals vorgeschlagen.
Unter Berufung auf die unter anderem auch mit Polen bestehenden Abkommen wurde
jedoch von tschechischer Seite immer wieder die Zulassung von in beiden Staaten visafreien
Bürgern von Drittstaaten gefordert, was von Österreich stets abgelehnt wurde, weil der
PKW - Verkehr polnischer Staatsbürger bei kleinen Grenzübergängen und den dahinter -
liegenden Gemeinden zu unerträglichen Verkehrsbelastungen geführt hätte.
Im Rahmen einer Besprechung der österreichisch - tschechischen Expertengruppe für
Grenzübergänge, an der seitens Österreich die Vertreter aller berührten Bundesministerien
und des Landes Niederösterreich teilnahmen, war die tschechische Seite schließlich bereit,
dem österreichischen Anliegen unter der Bedingung zuzustimmen, daß die Öffnungszeit des
Grenzübergangs Reinthal den Öffnungszeiten aller anderen nicht durchgehend geöffneten
Grenzübergänge angepaßt, also täglich auf die Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr erweitert
wird. Das Bundesministerium für Finanzen geht dabei davon aus, daß es allein durch die
Zulassung der EU - Bürger zu keiner meßbaren Steigerung der Verkehrsfrequenzen kommen
wird, da der Grenzübergang Reinthal für sie schon aus geographischen Gründen verkehrs -
mäßig nicht interessant sein dürfte.
Zu 2.:
Da der Bau dieser Umfahrung primär Zuständigkeitsbereiche des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten und des Landes Niederösterreichs betrifft, ersuche ich um
Verständnis, daß ich diese Frage nicht beantworten kann.