1351/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Lukasser und Kollegen haben am 24. Juli 1998 unter der
Nr. 1467/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Stellenbesetzungen im Bereich der Bundestheater gerichtet, deren Wortlaut in
der Beilage angeschlossen ist.
 
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
 
ZudenFragen1und2:
 
Gemäß § 1 des bis zum Ablauf des 28. Februar 1998 geltenden Bundes-
gesetzes über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapital-
gesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind,
BGBl. Nr. 521/1982, hatte der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes
(Geschäftsführers) einer AG oder GesmbH, an der Bund, Länder oder
Gemeinden allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des
Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit wenigstens 50 v.H.
des Grund - oder Stammkapitals beteiligt sind, eine Ausschreibung
voranzugehen.
 
Auch das mit 1. März 1998 in Kraft getretene und diesen Gegenstand neu
regelnde Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, sieht die Aus -
 
schreibung jener Mitglieder der Leitungsorgane (Vorstandsmitglieder, Ge -
schäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der
Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, vor.
 
Demzufolge wurden die Funktionen der Geschäftsführer/innen der aufgrund der
Ausgliederung der Österreichischen Bundestheater aus der Bundesverwaltung
zu gründenden Gesellschaften im Jänner 1998 im Rahmen der vorbereitenden
Maßnahmen ausgeschrieben. Obwohl damals das Stellenbesetzungsgesetz
noch nicht gegolten hat, erfolgte die Ausschreibung nach dessen verschärften
Grundsätzen.
 
Bei der Durchführung der Ausschreibung wurde ein Beratungsunternehmen zur
fachlichen Unterstützung beigezogen.
 
Die Funktionen der Geschäftsführer/innen der in Rede stehenden Gesellschaf -
ten wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung und in anderen renommierten
österreichischen und ausländischen Zeitungen national und international
öffentlich ausgeschrieben (z.B. "Standard", "die Zeit", "Neue Züricher Zeitung").
 
Die Bewerbungsfrist wurde mit einem Monat festgesetzt.
 
Zu Frage 3:
 
Die Auswertung der Bewerbungen erfolgte durch Kommissionen, denen ein
Vertreter des Beratungsunternehmens und bei den Bühnengesellschaften und
der Theaterservice GesmbH die zuständigen Theaterdirektoren sowie Be -
dienstete des Österreichischen Bundestheaterverbandes bzw. bei der Bundes -
theater - Holding GesmbH hochrangige Beamte angehörten.
Nach einer Vorbewertung der Bewerbungen wurden mit den in die nähere Wahl
gezogenen Bewerbern Hearings durchgeführt. Der jeweils bestgeeignete Be -
 
werber wurde nach dem Ausmaß der Erfüllung der in der betreffenden Aus -
schreibung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten ermittelt.
 
Ich möchte darauf hinweisen, daß ich auf die Willensbildung in den einzelnen
Kommissionen weder direkt noch indirekt Einfluß genommen habe.
Einen infolge dieser Entscheidungsfindung negativen Einfluß auf den interna -
tionalen Ruf der österreichischen Bundestheater kann ich nicht erkennen.
 
Zu Frage 4:
 
Unter Berücksichtigung der Interessen der Bewerber sind die Bewerbungen
vertraulich zu behandeln. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich die
Namen der Mitbewerber nicht bekanntgeben kann.