1359/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Mag. Gudenus und Kollegen haben am 23. Juli 1998 unter der Nr. 1464/J -
BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Details der
Adaptierung der sogenannten HG - NEU - NEU" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die von der Bundesregierung über Empfehlung des Landesverteidigungsrates beschlossene
Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 bezweckt eine den geänderten Rahmen -
bedingungen entsprechende Qualitätssteigerung des Bundesheeres. Durch Straffung der
Führungsstruktur, Verdichtungs - und Rationalisierungsmaßnahmen wird insgesamt eine
Effizienzoptimierung bei reduzierter Personalstärke erzielt werden.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
 
Zu 1 bis 3:
 
Die Detailplanungen der Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 sind für die
Friedens - und die Einsatzorganisation im wesentlichen abgeschlossen; ihre Umsetzung
wurde bereits angeordnet und wird bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.
 
Zu 4:
 
Die Aufklärungsbataillone erhalten jeweils anstelle der PALKp eine JaPzKp, die sowohl
Aufgaben der Panzerabwehr als auch solche der Aufklärung übernehmen kann. Die
Durchführung dieser Aufgaben wäre mit Jagdpanzern der Type Jaguar auf Grund deren
Hauptwaffensystem HOT nur eingeschränkt möglich. Die PALKp mit den Jagdpanzern
Jaguar werden beim Panzerabwehrbataillon 1 in Wr. Neustadt zusammengefaßt werden.
 
Zu 5:
 
Nein.
 
Zu 6:
 
Zur Erhöhung der Panzerabwehrfähigkeit ist vorgesehen, den PzGrenB PALZg zuzuordnen.
Details im Sinne der Fragestellung sind derzeit noch in Bearbeitung.
 
Zu 7:
 
Ja, zur Schaffung entsprechender Steilfeuerkapazität. Details im Sinne der Fragestellung
sind derzeit ebenfalls noch in Bearbeitung.
 
Zu 8:
 
In den PzGrenB wird jeweils anstelle der JaPzKp eine Kampfunterstützungskompanie
eingerichtet, um sowohl Steilfeuerunterstützung durch schwere Granatwerfer als auch
leistungsfähige Panzerabwehr mit Panzerabwehrlenkwaffen zu ermöglichen.
 
Zu 9:
 
Jagdpanzer der Type Kürassier werden in Zukunft in den AufklB, den PzGrenBrig und in
den JgBrig Verwendung finden.
 
Zu 10:
 
Im Zuge der Umsetzung der Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 werden das
PzAB 4, Teile des PzStbB 9, je eine Kp der PzGrenB und der PzB, eine AufklKp und vier
JaPzKp aufgelöst. Diese Maßnahmen ergeben sich aus den der Strukturanpassung zu
Grunde liegenden geänderten Rahmenbedingungen, Personen, Fahrzeuge, Waffen, Gerät und
Ausrüstung der aufgelösten Organisationseinrichtungen werden nach Möglichkeit in den
neuen Strukturen Verwendung finden.
 
Zu 11:
 
Im Bereich der mechanisierten Truppe werden Milizoffiziere mit der Qualifikation zum
Einheitskommandanten für alle Einheiten der Einsatzorganisation der mechanisierten
Verbände sowie für die Personalreserve benötigt und ausgebildet.
 
Zu 12:
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand bleiben die FlA - Kräfte mit Ausnahme der auf Grund
geänderter Aufgabenstellung aufgelösten 3. Batterie des FlAR 3 (Friedensorganisation)
einschließlich fünf 2cm FIABt (Einsatzorganisation) unverändert.
 
Zu 13:
 
In der Friedensorganisation ist das Jagdkampfzentrum in eine Kdoorg, eine Stborg, eine
JaKdoKp und eine AusbKp gegliedert, in der Einsatzorganisation in einen JaKdoEStb, zwei
JaKdoKp und eine JaKdo - Basis/Unterstützungseinheit.
 
Zu 14:
 
Im Bereich der mechanisierten Truppe ist die Präsenzfähigkeit von Kräften mit einer Stärke
von durchschnittlich 2.500 Mann samt Fahrzeugen vorgesehen und sichergestellt.
 
Zu 15:
 
Ganzjährig ist im Bereich der Jägertruppe die Präsenzfähigkeit einer Jägerbrigade mit durch -
schnittlich 3.000 Mann samt Fahrzeugen sichergestellt; eine Einbeziehung ziviler
Ergänzungskraftfahrzeuge ist dabei nicht vorgesehen.
 
Zu 16 und 17:
 
Die JgB und terrJgB werden im Rahmen der Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992
unverändert in ihrer derzeitigen Gliederung, Organisation und Ausstattung übernommen;
eine Adaptierung der Organisationspläne ist derzeit in Bearbeitung.
 
Zu 18:
 
Im Jahresdurchschnitt stehen insgesamt rund 10.000 Mann präsente Kräfte mit Führungs -,
Versorgungs - und Unterstützungstruppen zur Verfügung.
 
Zu 19:
 
Die adaptierte Heeresgliederung sieht sechs PzAB, jeweils mit StbBt und vier M109-Bt, vor.
Der BWÜ - Rhythmus umfaßt drei Übungen zu voraussichtlich je zehn Tagen innerhalb von
acht Jahren.
 
Zu 20:
 
In der Einsatzorganisation sind drei PiB, fünf PiKp in den Brigaden und eine Patrouillen -
bootstaffel mit der jeweils im Organisationsplan enthaltenen Ausrüstung, Bewaffnung und
Fahrzeugausstattung vorgesehen. Darüber hinaus ist die Beschaffung neuer Brücken - und
Übersetzsysteme sowie von Minenräumsystemen geplant.
 
Zu 21:
 
Die Einheiten des PiR DONAU (Einsatzorganisation) werden aufgelöst; die drei PiB
erhalten dafür je eine 4. PiKp.
 
Zu 22 und 23:
 
Die PzPiKp der 3. und 4. PzGrenBrig verbleiben in der bestehenden Struktur. Die PzPiKp
der 9. PzGrenBrig wird der 1. JgBrig eingegliedert.
 
Zu 24:
 
PzPiKp, PzlFALBt und PzAufklKp werden nach derzeitigem Planungsstand in das
StbB/1. JgBrig integriert werden. Die anderen Einheiten des PzStbB 9 werden aufgelöst, das
Personal der Friedensorganisation wird in das Kommando für internationale Einsätze und in
das PzB 33 übergeführt. Das Milizpersonal wird funktions - und bedarfsorientiert neu
zugeordnet.
 
Zu 25 bis 29:
 
Im Einsatz werden die Versorgungs -, Nachschub - und Instandsetzungsaufgaben durch die
StbB der Brigaden erfolgen, deren N - und I - Einheiten auf die neue Brigadestruktur ausge -
richtet werden.
 
Im Frieden erfolgt der Nachschub nach wie vor nach dem Prinzip der regionalen Bedarfs -
deckung unmittelbar durch den jeweiligen Truppenkörper. Im Bereich der Materialerhaltung
ist die Einrichtung von Regionalwerkstätten unter Berücksichtigung bereits vorhandener
Werkstättenkapazität vorgesehen; Instandsetzungen größerer Art werden weiterhin durch
Einrichtungen des Heeres - Materialamtes durchgeführt.
Da die Standorte unverändert geblieben sind, wird sich an den bei der Erfüllung der vorer -
wähnten Aufgaben zurückzulegenden Entfernungen im wesentlichen nichts ändern. Dies gilt
- mit Ausnahme von zwei kleinen Verbänden - auch für die Wahrnehmung der Dienstauf -
sicht. Einsparungseffekte ergeben sich vor allem aus der Reduzierung der Verbände und der
Kommanden.
 
Zu 30:
 
Ja; für Ersatzbauten einschließlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen, welche z.T.
unabhängig von der Strukturanpassung zu erfolgen haben, (Lehrsäle, Garagen mit Wartungs -
einrichtungen, Werkstätten, EDVIFM-Einrichtungen etc.) sind kurzfristig Aufwendungen
von ca. 160 Mio. öS und mittelfristig solche von ca. 250 Mio öS erforderlich.
 
Zu 31:
 
Zur Vermeidung im Zuge der Umsetzung der Strukturanpassung auftretender sozialer
Härten wurde im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundes -
ministerium für Finanzen und meinem Ressort u.a. festgelegt, daß Versetzungen von
Bediensteten in andere Garnisonen innerhalb einer Entfernung von 50 Straßenkilometern
zwischen Wohn - und neuem Dienstort als zumutbar angesehen werden. Darüber wurde die
Personalvertretung in Kenntnis gesetzt, die wiederum die Bediensteten meines Ressorts
entsprechend informierte.
 
Zu 32 und 33:
 
Ja, und zwar das JgB 12, zusammengeführt aus Einheiten des ehemaligen JgR 3 und des
StbB 3.
 
Zu 34:
 
Nein; es besteht die Absicht, die AusbKp K nach Klagenfurt zu verlegen, um die
Unterkunftssituation des PiB 1 zu verbessern.
 
Zu 35:
 
Nein.