1368/AB-BR BR
Die Bundesräte Ernest Windholz und Kollegen haben unter ZI. 1478/J am 1. Oktober
1998 folgende Anfrage zur Regelung der Verwendungszulagen und Überstundenvergü -
tungen in meinem Ressort an mich gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
1. "Wie viele Sektionschefs, Sektionsleiter und Abteilungsleiter in ihrem Ministerium er -
hielten in den letzten 2 Jahren eine Zulage gemäß § 121 Abs. 1 Z 3 GG?
2. Wie viele Sektionschefs, Sektionsleiter und Abteilungsleiter in ihrem Ministerium er -
hielten in den letzten 2 Jahren zusätzlich zu dieser Zulage ein Überstundenentgeld so -
wie eine Sonn - und Feiertagszulage?
3. Ist es richtig, daß derzeit höchste Funktionsträger in ihrem Ministerium (Sektionschefs,
Sektionsleiter oder Abteilungsleiter) ihre Funktion gleichsam als Nebenjob ausüben und
überwiegend in anderen Bereichen verwendet werden?
Wenn ja:
Um welche Bereiche handelt es sich dabei?
4. Sind Sie der Auffassung, daß diese Spitzenbeamten in ihrer jeweiligen Leiterfunktion
nicht ausgelastet sind, und beabsichtigen Sie diese aufzulösen oder mit anderen Lei -
terfunktionen zusammenzulegen?
5. Gibt es in ihrem Ministerium alternativ die Möglichkeit anstatt der Zulage gemäß § 121
Abs. 1 Z 3 GG eine Überstundenabgeltung zu beziehen?
Wenn ja:
Nach welcher gesetzlichen Grundlage - im Hinblick auf § 121 Abs. 5 GG - und wurde
diesbezüglich eine allfällige Zustimmung durch das Bundeskanzleramt und/oder Bun -
desministerium für Finanzen eingeholt?"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zur Frage 1:
Ein Großteil der Angehörigen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
verbringt das berufliche und somit auch private Leben an Dienstorten im Ausland. Wegen
dieses Prinzips der Personalrotation können genaue Personalangaben nur anhand eines
Stichtages erfolgen:
Am 1. November 1998 bezogen insgesamt 53 Beamte des Ressorts im Inland eine Zula -
ge gemäß § 121 Abs. 1 Z 3 GG 1956.
Zur Frage 2:
Keine.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Nein.