1382/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am 23. Oktober 1998 unter
der Nr. 1523/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
die Programme der informellen MinisterInnentreffen in Österreich gerichtet.
 
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
 
Im Zusammenhang mit der österreichischen EU - Ratspräsidenschaft fanden bzw.
finden eine so große Zahl von Veranstaltungen auf MinisterInnen -, BeamtInnen - oder
ExpertInnenebene statt, daß es - unabhängig davon, inwieweit die Beantwortung
dieser parlamentarischen Anfrage in meine Vollzugskompetenz fällt - unmöglich ist,
im einzelnen anzugeben, welche Speisen zu welchen Kosten angeboten wurden
bzw. welche Personen zu welchen Kosten in welchem Hotel untergebracht waren.
Eine Beantwortung der Frage ist mir daher nur in grundsätzlicher Hinsicht möglich.
 
 
Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Frage, ob und in welcher Form (z.B. Buffet, Mittag - oder Abendessen) Speisen
angeboten werden, hängt vor allem von der Art (MinisterInnen - oder BeamtInnen -
ebene) sowie von der Dauer der Veranstaltung ab. Die Kostentragung erfolgt durch
das jeweils zuständige Ressort, durch das Zentralbudget im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten. Fallweise werden Kosten auch von privaten Sponsoren
getragen.
 
Zu den Fragen 4 und 5:

Grundsätzlich sorgt das jeweils zuständige Bundesministerium für die Unterbringung
der MinisterInnen und maximal drei Begleitpersonen. Die Kosten dafür werden für
das Regierungsmitglied und Begleitpersonen vom zuständigen Ressort bzw. aus
dem Zentralbudget im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten getragen.
JournalistInnen tragen die Kosten für ihren Aufenthalt selbst, EU - Beamtinnen und
EU - Beamte, die sich in Österreich aufhalten, tragen im allgemeinen die Kosten für
ihren Aufenthalt selbst. In einigen Fällen wurde jedoch ExpertInnen die Unterkunft
ersetzt. Die genaue Höhe dieser Kosten steht derzeit noch nicht fest, da seitens der
EU eine teilweise Refundierung zugesagt, aber noch nicht realisiert worden ist.
 
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zu der an
ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1518/J - BR/98.