1383/AB-BR BR
Die Bundesräte Windholz und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, be -
treffend überhöhter Bezüge im Bundesministerium für Justiz, gerichtet und folgende
Fragen gestellt:
"1. Wie viele Sektionsschefs, Sektionsleiter und Abteilungsleiter in ihrem Ministeri -
um erhielten in den letzten 2 Jahren eine Zulage gemäß § 121(1) Z 3 GG?
2. Wie viele Sektionsschefs, Sektionsleiter und Abteilungsleiter in ihrem Ministeri -
um erhielten in den letzten 2 Jahren zusätzlich zu dieser Zulage ein Überstun -
denentgelt sowie eine Sonn - und Feiertagszulage?
3. Ist es richtig, daß derzeit höchste Funktionsträger in ihrem Ministerium (Sekti -
onschefs, Sektionsleiter oder Abteilungsleiter) ihre Funktion gleichsam als Ne -
benjob ausüben und überwiegend in anderen Bereichen verwendet werden?
Wenn ja:
Um welche Bereiche handelt es sich dabei?
4. Sind Sie der Auffassung, daß diese Spitzenbeamten in ihrer jeweiligen Leiter -
funktion nicht ausgelastet sind, und beabsichtigen Sie diese aufzulösen oder
mit anderen Leiterfunktionen zusammenzulegen?
5. Gibt es in ihrem Ministerium alternativ die Möglichkeit anstatt der Zulage ge -
mäß § 121(1) Zif 3 GG eine Überstundenabgeltung zu beziehen?
Wenn ja:
Nach welcher gesetzlichen Grundlage - im Hinblick auf § 121 (5) GG - und
wurde diesbezüglich eine alltällige Zustimmung durch das Bundeskanzleramt
und/oder Bundesministerium für Finanzen eingeholt?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 und 2:
Vom gefragten Personenkreis erhielten im Bundesministerium für Justiz - Zentralstel -
le in den letzten zwei Jahren drei Bedienstete eine Verwendungszulage nach § 121
Abs. 1 Z 3 des Gehaltsgesetzes 1956, jedoch keine zusätzliche Überstundenvergü -
tung oder Sonn - und Feiertagszulage.
Zu 3 bis 5:
Nein.