1384/AB-BR BR
Die Bundesräte Windholz und Kollegen haben am 1. Oktober 1998 unter der Nr. 1484/J -
BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Sieht man von jenen Funktionsträgern ab, die in den letzten zwei Jahren eine Options -
erklärung im Rahmen des Besoldungsreformgesetzes 1994 (A 1 bzw. M BO 1 FG 5 oder
höher) abgegeben haben, bezogen alle Sektions - und Abteilungsleiter im Bundesministerium
für Landesverteidigung eine Verwendungszulage gemäß § 121 Abs. 1 Z 3 Gehaltsgesetz
1956.
Zu 2:
Keiner.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Entfällt.
Zu 5:
Nein.