1389/AB - BR BR
 
Die Bundesräte Schöls und Kollegen haben am 8. Oktober 1998 unter der Nr. 1 5061J—BRI98
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Schubhaftsituation in
Niederösterreich" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
 
"1. Wie haben sich die Zahlen des illegalen Grenzübertritts seit 1995 entwickelt?
2 Wie war die Entwicklung der Schubhäftlinge seit 1995?
3. In welchen Hafträumlichkeiten werden die Schubhäftlinge im Raum Wien - Niederösterreich -
Burgenland untergebracht?
4. Sind die vorhandenen Schubräumlichkeiten im Lichte der steigenden Aufgriffe Illegaler
ausreichend?
5. Wenn nicht warum wurden nach den Ankündigungen im Frühjahr 1997 nicht entsprechende
Maßnahmen zum Bau neuer Schubhafträumlichkeiten gesetzt?
6. Warum wurde insbesondere nicht das "Containerdorf" verwirklicht?
7. Was werden Sie unternehmen, um die Schubhaftsituation zu verbessern?
8. Sind die schon angekündigten Schritte zur Adaptierung des Polizeigefangenenhauses Wien
in Angriff genommen worden?
 
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
 
Zu Frage 1:

 
Die Zahl der im Zusammenhang mit illegalen Grenzübertritten aufgegriffenen Menschen
(illegale Grenzgänger/Schlepper) hat sich seit dem Jahr 1995 wie folgt entwickelt:
 
 
illegale Grenzgänger Schlepper
1995 9.925 1.307
1996 10.043 1.282
1997 11.432 1.741
 
Im heurigen Jahr wurden bis Ende Oktober insgesamt 15.445 Menschen (illegale Grenzgänger
und Schlepper) aufgegriffen.
 
Zu Frage 2:

 
Für die Jahre 1995 bis 1997 und die ersten drei Quartale des Jahres 1998 liegen folgende
Schubhaftzahlen vor:
bundesweit davon in Niederösterreich
1995 15.070 2531
1996 14.718 2498
1997 15.837 3216
1998 (bis September) 11.099 2.731
 
Zu Frage 3:

 
Im Raum Wien - Niederösterreich - Burgenland werden Schubhäftlinge in den
Polizeigefangenenhäusern Wien, Schwechat, St. Pölten, Wr. Neustadt und Eisenstadt sowie in
den Justizanstalten Korneuburg, Krems/Donau, Sonnberg und Gerasdorf untergebracht.
 
Zu den Fragen 4 und 5:

 
Österreichweit stehen den Fremdenpolizeibehörden in Polizeigefangenenhäusern 721 Plätze zur
Unterbringung von Schubhäftlingen zur Verfügung, davon 31 in Niederösterreich. Dazu
kommen bei Bedarf und nach Verfügbarkeit auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 FrG Plätze in
den gerichtlichen Gefangenenhäusern
Die Gesamtzahl der Schubhaftplätze ist statistisch gesehen ausreichend. Bedingt durch
Großaufgriffe oder auf Grund der über den Flughafen Schwechat durchzuführenden
Abschiebungen kommt es jedoch regional, vor allem im Osten des Bundesgebietes, zu
Engpässen. Ich bin daher bestrebt, die Situation zu verbessern, und habe jene Maßnahmen
ergriffen, die in den alleinigen Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallen. So habe ich im
Bundesministerium für Inneres eine zentrale Stelle zur Koordination und Verwaltung der
bestehenden Schubhaftplätze eingerichtet und Vorkehrungen zur Verkürzung von
Transportzeiten und - wege getroffen. Mitte Oktober 1998 wurde außerdem das
 
Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Eisenstadt mit zusätzlich 32 Haftplätzen in
Betrieb genommen.
 
Da gemäß § 67 Abs. 5 FrG auch für die Länder die Verpflichtung besteht, für entsprechende
Schubhafträumlichkeiten Vorsorge zu treffen, ist eine entscheidende Erhöhung der Kapazität
nur im Zusammenwirken möglich. Mit Niederösterreich werden seit geraumer Zeit Gespräche
geführt.
 
Zu Frage 6:

 
Es besteht weiterhin die Absicht, im Bereich des Flughafens Schwechat eine Haftanstalt zu
errichten Im Zuge der Planung bat sich ergeben, daß mit 60 Haftplätzen das Auslangen
gefunden wird, sofern - bei Bedarf durch Mehrfachbelegung - eine Erweiterung auf insgesamt
120 Haftplätze möglich ist. Ein "Containerdorf" war nie beabsichtigt, da sowohl hinsichtlich
der für Anhaltungen von Menschen erforderlichen Standards als auch der Kostenfaktoren und
der zu erwartenden Nutzungsdauer der konventionellen Bauweise der Vorzug zukommt.
 
Zu Frage 7:

 
Zur Verbesserung der Schubhaftsituation sind Maßnahmen in mehreren Bereichen gesetzt
worden. Zunächst wurden die Grundausbildung und die berufsbegleitende Fortbildung der
Aufsichtsorgane durch moderne Schulungskonzepte und durch Lehrinhalte auch im Bereich
der sozialkommunikativen Kompetenz gegenüber den Schubhäftlingen intensiviert. Auf dem
Gebiete der hygienisch - medizinischen Betreuung wurde ein Polizeisanitäterdienst mit
entsprechender Pflegehelferausbildung eingerichtet. Außerdem haben es
Nichtregierungseinrichtungen auf Vertragsbasis übernommen, die Schubhäftlinge in
humanitärer und sozialer Hinsicht zu betreuen.
 
Zu Frage 8:

 
Ja.