1396/AB-BR BR
Die Bundesräte Dr. Riess - Passer und Kollegen haben am 7. Oktober 1998
unter der Nr. 1491/J - BR/98 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend den "Gipfel von Pörtschach" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für aus -
wärtige Angelegenheiten zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 1492/J-BR/98.
Zu Frage 4:
Vom Land Kärnten wurden insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit
der Betreuung von Journalisten übernommen.
Zu den Fragen 5 und 12:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß es sich beim Treffen in Pörtschach
nicht um einen "Gipfel", sondern um ein informelles Treffen der Staats - und
Regierungschefs und des Präsidenten der Europäischen Kommission gehan -
delt hat. Die Entscheidung über dieses Format wurde nicht von der österreichi -
schen Präsidentschaft, sondern vom Europäischen Rat von Cardiff getroffen.
Zweck des Treffens war, dem politischen Prozeß, der von Cardiff ausging, neue
Impulse zu verleihen. Dabei ging es insbesondere um Orientierungen zu we -
sentlichen Politikbereichen der Europäischen Union von direkter Relevanz für
die Bürger: wirtschaftliche Stabilität und Beschäftigung; Stärkung der inneren
Sicherheit, die Rolle der EU in der Welt, vor allem im Hinblick auf die Außen -
vertretung des EURO und die Außen - und Sicherheitspolitik.
Aufgrund des informellen Charakters des Pörtschacher Treffens konnten, wie
es bereits im Herbst 1995 in Formentor der Fall war, keine formellen Beschlüs -
se gefaßt und keine schriftlichen Schlußfolgerungen vorgelegt werden. Den -
noch schuf gerade diese Informalität die nötigen Arbeitsbedingungen, um -
über die politische Routine des Alltags hinausgehende - grundlegende Per -
spektiven skizzieren zu können.
Dieser Prozeß findet in Pörtschach nicht seinen Abschluß, sondern wird beim
Europäischen Rat von Wien und darüber hinaus fortgesetzt werden. Der Erfolg
von Pörtschach wird sich mittelfristig zeigen, wenn die in Pörtschach einge -
leiteten Weichenstellungen für eine bürgerorientierte künftige Union in den
nächsten Jahren Schritt für Schritt umzusetzen sein werden.
Zu Frage 6:
Nein. Bürgernähe und die Verwirklichung der Subsidiarität sind vielmehr zen -
trale Ziele des unter dem Titel "Zukunft Europas" in Cardiff eingeleiteten Pro -
zesses, der in Pörtschach wichtige politische Impulse erhielt. Ausbau der
Bürgernähe bedeutet nämlich auch, die Union auf jene Politikbereiche zu
konzentrieren, die für die Bürger am wichtigsten sind.
Der Amsterdam - Vertrag bringt aber auch bei anderen Elementen einer bürger -
nahen Union wesentliche Fortschritte: insbesondere durch die verstärkten Be -
stimmungen zur Transparenz, den Ausbau des Grundrechtsschutzes, oder
auch durch die deutliche Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen
Parlaments und die Anerkennung der Rolle der nationalen Parlamente im
Rahmen der Unionspolitik.
Die Verankerung des Subsidiaritätsprotokolls im Amsterdam - Vertrag konkre -
tisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, um das Subsidiaritätsprinzip effek -
tiv umzusetzen.
Ich will an dieser Stelle auch in Erinnerung rufen, daß Österreich bei allen ge -
nannten Fortschritten der Unionspolitik zu jenen Mitgliedsstaaten gezählt hat
und zählt, die sich in besonderer Weise für den Ausbau der Bürgernähe und
die Verwirklichung der Subsidiarität engagieren.
Zu Frage 7:
Dem Grundsatz der Subsidiarität wurde bereits im Maastricht - Vertrag Rech -
nung getragen, als er in Artikel 3 b EGV und damit im Primärrecht verankert
wurde. In diesem Rahmen wurde das Subsidiaritätsprinzip folglich bereits in
den letzten Jahren berücksichtigt.
Um die Kriterien für die Anwendung von Artikel 3 b zu präzisieren und die
strikte Beachtung und kohärente Anwendung dieses Grundsatzes durch alle
Organe zu gewährleisten, wurde das Subsidiaritätsprotokoll im Vertrag von
Amsterdam verankert. Dies erfolgte - wie der Präambel des Protokolls zu
entnehmen ist - in dem Wunsch sicherzustellen, daß Entscheidungen so
bürgernah wie möglich getroffen werden.
Diese aufgrund des Vertrags von Amsterdam konkretisierten Subsidiaritäts -
regeln und das zu ihrer Implementierung verstärkte Instrumentarium sind
nunmehr effektiv umzusetzen. Dabei kommt allen Organen der Union eine
gemeinsame Verantwortung zu. Die Grundsätze der Subsidiarität sind sowohl
von der Kommission bei der Erstellung von Rechtsetzungsvorschlägen als auch
von Rat und EP im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zu achten. Nur
durch eine entsprechende Zusammenarbeit aller im Rechtsetzungsverfahren
der Gemeinschaft beteiligten Institutionen kann eine wirksame Umsetzung des
Subsidiaritätsprinzips gewährleistet werden.
Zu Frage 8:
Die Staats - und Regierungschefs erhielten seitens des Bundes Graphiken und
Drucke zeitgenössischer österreichischer Künstler als Gastgeschenk; die Kos -
tentragung erfolgte aus dem Zentralbudget.
Zu Frage 9:
Dazu verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für
auswärtige Angelegenheiten zu Frage 10 der an ihn gerichteten Anfrage
Nr. 1492/J - BR/98.
Zu Frage 10:
Die Journalisten erhielten als Gastgeschenk Taschen mit dem Emblem des
Bundespressedienstes, die Kosten dafür wurden aus dem laufenden Budget
bestritten.
Zu Frage 11:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meine Vollziehungskompetenz.
Zu Frage 13:
Eine Änderung des EU - Primärrechts steht derzeit (abgesehen vom Inkrafttreten
des von Österreich bereits ratifizierten Vertrags von Amsterdam) nicht an. In
Pörtschach stand daher weder eine weitere "Vergemeinschaftung", noch eine
"Renationalisierung" einzelner Politikbereiche in den Verträgen zur Debatte.
Vielmehr geht es darum, die EU auf die Fragen zu konzentrieren, die den Bür -
gern Europas von besonderer Relevanz sind und bei denen eine gemeinsame
europäische Politik im Dienste der Bürger einen besonderen Mehrwert zu
leisten vermag. Dabei geht es insbesondere darum, die Chancen koordinierter
Wirtschafts - und Beschäftigungspolitiken zu nutzen, die europäischen Anstren -
gungen im Bereich der inneren Sicherheit zu stärken und die Rolle der Euro -
päischen Union auszubauen, insbesondere im Hinblick auf die Außenvertre -
tung des Euro und im Rahmen der Gemeinsamen Außen - und Sicherheits -
politik.