1401/AB-BR BR
 
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien

 
 
Die Bundesräte Schöls und Kollegen haben am 16. Oktober 1998 unter der Nr. 1507/J - BR/98
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Grenzschutz in Niederösterreich
und im Burgenland" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie viele Planstellen sind für den Grenzschutz in Niederösterreich vorgesehen?
 
2. Wie viele dieser systemisierten Planstellen sind unbesetzt?
 
3. Wann ist mit einer Besetzung dieser Planstellen zu rechnen?
 
4. Ist allenfalls sogar eine Reduktion der Planstellen in Aussicht genommen?
 
5. Wie viele illegale Grenzgänger wurden im Burgenland je in der Zeit von Jänner bis Juli 1997
und Jänner bis Juli 1998 aufgegriffen?
 
6. Wie viele Aufgriffe sind durch die Gendarmerie, wie viele durch das Bundesheer erfolgt?
 
7. Wie viele illegale Grenzgänger wurden in Niederösterreich je in der Zeit von Jänner bis Juli
1997 und von Jänner bis Juli 1998 aufgegriffen?
 
8. Wie verteilen sich die Aufgriffe auf die einzelnen Grenzbezirke?
 
9. Worauf führen Sie die unterschiedlichen Zahlen zurück?
 
10. Welche Ausrüstung an Kraftfahrzeugen stehen der Grenzgendarmerie für Zwecke der
Grenzüberwachung je im Burgenland und in Niederösterreich zur Verfügung?
 
11. Sind in diesem Bereich Verbesserungen geplant?
Wenn ja, welche?
 
12. Wie viele Wärmebildkameras, Nachtsichtgeräte und Mobiltelefone stehen der
Grenzgendarmerie je im Burgenland und in Niederösterreich zur Verfügung?
 
13. Sind in diesem Bereich Neuanschaffungen geplant?
 
14. Wenn ja, welche?
 
15. Verfügt jeder Grenzüberwachungsposten über zumindest eine Wämebildkamera?
 
Wenn nicht - wann soll dieser Mindeststandard erreicht werden?
 
16. Wie beurteilen Sie die Tätigkeit des Bundesheeres im Grenzschutz im Burgenland?
 
17. Ist im Lichte der durchaus positiven Erfahrungen geplant, den Assistenzeinsatz des
Bundesheeres zum Grenzschutz auch auf Niederösterreich auszudehnen?
 
 
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
 
 
Zu den Fragen 1 bis 4:

 
Für den Grenzdienst der Bundesgendarmerie im Bundesland Niederösterreich sind 789
Planstellen systemisiert. Keine dieser Planstellen ist unbesetzt. Es befinden sich aber zur Zeit
noch 166 Bedienstete in Ausbildung, die somit zwar je eine dieser Planstellen besetzen, aber
für den Dienstvollzug erst nach Abschluß ihrer Ausbildung mit 1. März 1999 zur Verfügung
stehen werden. An eine Reduktion der Planstellen ist nicht gedacht; vielmehr werde ich für den
Fall der Verfügbarkeit zusätzlicher Planstellen eine Aufsystemisierung des Grenzdienstes der
Bundesgendarmerie in Niederösterreich vornehmen.
 
Zu den Fragen 5 und 6:

 
In der Zeit von Jänner bis Juli 1997 wurden von Angehörigen der Bundesgendarmerie im
Burgenland 2922 Menschen nach illegalem Grenzübertritt beamtshandelt; im selben Zeitraum
des Jahres 1998 waren es 2888 Menschen. Hiervon erfolgte im Vorjahr in 1892 Fällen, heuer in
1725 Fällen der Aufgriff durch Soldaten.
 
Zu Frage 7:

 
In der Zeit von Jänner bis Juli 1997 wurden von Angehörigen der Bundesgendarmerie in
Niederösterreich 1427 Menschen nach illegalem Grenzübertritt beamtshandelt; im selben
Zeitraum des Jahres 1998 waren es 1655 Menschen.
 
Zu Frage 8:

 
In den Grenzbezirken Niederösterreichs betrug in den angeführten Zeiträumen die Anzahl der
nach illegalem Grenzübertritt von Angehörigen der Bundesgendarmerie beamtshandelten
Menschen:
 

Bezirk

1997

1998

Bruck/Leitha

322

175

Gänserndorf

171

269

Gmünd

95

158

Hollabrunn

235

161

Horn

0

10

Mistelbach

443

468

Waidhofen/Thaya

19

12

 
Zu Frage 9:

 
Die unterschiedlichen Aufgriffszahlen zeigen einerseits die Flexibilität der
Schlepperorganisationen und andererseits - darauf eingehend - die Effektivität des
Grenzdienstes der Bundesgendarmerie.
 
Zu Frage 10:
Dem Grenzdienst der Bundesgendarmerie stehen im Bereich der
Landesgendarmeriekornmanden für das Burgenland und für Niederösterreich folgende
Kraftfahrzeuge zur Verfügung:
 
 
Burgenland

Niederösterreich

Streifenwagen

7

24

Streifenwagen - Gelände

52

25

Kombi - Transporter

22

20

zivile Geländewagen

10

12

 
Zu Frage 11:

 
Im Jahr 1999 ist für den Grenzdienst der Bundesgendarmerie die Beschaffung von weiteren 60
Kraftfahrzeugen ziviler Ausführung vorgesehen.
 
Zu Frage 12:

 
Dem Grenzdienst der Bundesgendarmerie stehen im Bereich der Landes -
gendarmeriekommanden für das Burgenland und für Niederösterreich derzeit folgende
Wärmebild - und Nachtsichtgeräte sowie Mobiltelefone zur Verfügung:
 
 
Burgenland

Niederösterreich

Wärmebildeinheit stationär

1

derzeit in Beschaffung

Wärmebildkamera

9

27

Wärmebildfahrzeug

3

6

Nachtsichtgeräte

59

48

Mobiltelefone

12

17

 
Zu den Fragen 13 bis 15:

 
Derzeit wird die Beschaffung von zusätzlichen Nachtsichtgeräten sowie Wärmebildkameras für
den Grenzdienst der Bundesgendarmerie durchgeführt.
 
Derzeit stehen für den Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich sechs
mobile Wärmebildeinheiten und für jenen des Landesgendarmeriekommandos für das
Burgenland drei zur Verfügung. Die Endausstattung mit 12 mobilen Wärmebildeinheiten für
Niederösterreich und 15 für das Burgenland wird Mitte 1999 erreicht. Grundsätzlich wird jeder
Grenzüberwachungsposten mit einer mobilen Einheit ausgestattet.
 
Zu Frage 16:

 
Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres zur Grenzüberwachung im Burgenland stellt solange
einen unerläßlichen Bestandteil der sicherheitsbehördlichen Grenzkontrolle und
Grenzüberwachung dar, bis hierfür entsprechend zusätzliches Personal für den Grenzdienst der
Bundesgendarmerie im Burgenland zur Verfügung steht.
 
Zu Frage 17:

 
Ich habe den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung um Prüfung der Möglichkeit einer
Ausweitung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres für den Fall einer wesentlichen
Verschärfung der Situation im Bereich illegaler Grenzübertritte an der Grenze zur Slowakei im
Bezirk Gänserndorf ersucht. Nach den mir aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung
zugekommenen Informationen wäre eine Ausdehnung des Assistenzeinsatzes in diesem Bereich
um etwa 150 Mann möglich, ohne eine Verringerung im bestehenden Assistenzeinsatz an der
Grenze zu Ungarn sowie an der Grenze zur Slowakei im Bezirk Bruck/Leitha herbeiführen zu
müssen. Nachdem eine solche Verschärfung bisher nicht eingetreten und im Gegenteil eine
 
Reduktion im Bereich illegaler Grenzübertritte in diesem Grenzabschnitt feststellbar ist, wurde
im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung von einer erweiterten
Anforderung des Bundesheeres Abstand genommen. Es werden jedoch derzeit die nötigen
organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß im Falle einer Änderung der Lage in
kürzester Zeit ein solcher erweiterter Assistenzeinsatz des Bundesheeres bewirkt werden kann.