1405/AB-BR BR
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Windholz und Kollegen vom 23. Oktober
1998, Nr. 1516/J - BR/98, betreffend fragwürdige Auszahlung von monatlichen Präsi -
dialzulagen im BMLF, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Derzeit erhalten 39 Bedienstete des Präsidiums eine monatliche Präsidialzulage, de -
ren Höhe zwischen ATS 600,-- und 1.500,-- beträgt. Insgesamt sind im Präsidium
des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft zum Stichtag 1. Oktober 1998
201 Bedienstete (inklusive Buchhaltung) beschäftigt.
Zu Frage 2:
2 Bedienstete, die einer Organisationseinheit außerhalb des Präsidiums zugehören,
erhalten eine monatliche Präsidialzulage.
Zu Frage 3:
Die Präsidialzulage wird bei VA - Post 5670 "Belohnungen und Geldaushilfen" ver -
rechnet.
Zu Frage 4:
Eine Präsidialzulage wird in allen Bundesministerien nur jenen Bediensteten zuer -
kannt, die den Dienst um die Person des jeweiligen Bundesministers oder sonstiger
oberster Organe versehen. Damit sollen die Belastungen, die eine permanente un -
mittelbare Zusammenarbeit mit der Führungsebene mit sich bringen, anerkannt wer -
den.
Zu Frage 5:
In den angeführten Jahren wurden an durchschnittlich 42 Bedienstete Präsidialzula-
gen ausbezahlt.
Zu Frage 6:
Im Jahr 1995 wurden insgesamt ATS 396.700,--, im Jahr 1996 ATS 395.100,-- und
im Jahr 1997 ATS 401.600,-- als Präsidialzulagen ausbezahlt.
Zu Frage 7:
Die höchste an einen einzelnen Bediensteten ausbezahlte Präsidialzulage in den
angeführten Jahren betrug monatlich ATS 1.500,--.
Zu Frage 8:
Die geringste an einen einzelnen Bediensteten ausbezahlte Präsidialzulage in den
angeführten Jahren betrug monatlich ATS 600,--.
Zu Frage 9:
Gemäß § 19 des Gehaltsgesetzes 1956 können nach Maßgabe der vorhandenen
Mittel dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften
abzugelten sind, Belohnungen gezahlt werden.