1426/AB-BR BR
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Mag. Karl Wilfing und Kollegen vom
13. November 1998, Nr. 1535/J - BR, betreffend Reparaturtourismus im KFZ - Bereich, beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Reparaturtourismus über die Außengrenze der
Europäischen Union haben primär bei der Überwachung der Einhaltung der zollrechtlichen
Bestimmungen anzusetzen. Die Intensität der Kontrollen richtet sich dabei nach den
Ergebnissen von Informationsanalysen nach Risikokriterien, Erfahrungswerten und
konkreten Anhaltspunkten der Kontrollorgane. Aufgrund von Feststellungen in den letzten
beiden Jahren wurden dementsprechend die Kontrolltätigkeiten zur Aufdeckung von
Zuwiderhandlungen auf diesem Sektor erweitert. Die zur Intensivierung der Überwachung
des Warenverkehrs außerhalb von Amtsplätzen im Zuge des EU - Beitrittes eingerichteten
mobilen Einheiten sind darüber hinaus geeignet, zur deutlichen Steigerung der Aufdeckung
von Verstößen wesentlich beizutragen.
Zu 2.:
Die für den Bereich der Außengrenze der Europäischen Union zu den östlichen
Nachbarstaaten zuständigen Hauptzollämter (Zollfahndungen) haben in den in Rede
stehenden Fällen im heurigen Jahr bis dato rund 850.000 öS an Eingangsabgaben
vorgeschrieben und 120.000 öS an Geldstrafen verhängt.
Zu 3. und 4.:
Die Tätigkeit ausländischer "Pfuscher" in der KFZ - Branche, die als Touristen nach
Österreich einreisen, ist als selbständige Tätigkeit oder als Schwarzarbeit im Rahmen einer
inländischen Reparaturwerkstätte denkbar.
Weder die an die östlichen Nachbarstaaten angrenzenden Finanzämter noch die
Prüfungsabteilung Strafsachen haben festgestellt, daß ausländische, nicht dazu befugte
Personen selbständig KFZ - Reparaturen im Inland durchführen, noch sind diesbezüglich
Anzeigen bei der Finanzverwaltung eingegangen. Hingegen wurden mehrere Fälle von
illegalen Beschäftigungen in inländischen KFZ - Betrieben aufgedeckt.
Im August 1998 wurde ein wechselseitiger Informationsaustausch zwischen der
Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern über die relevanten
Prüfungsergebnisse verbindlich festgelegt.
Die in der vorliegenden Anfrage dargestellte Problematik ist im übrigen Teil der unter Leitung
des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales stehenden Ausarbeitung des
Entwurfes für ein Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Der österreichischen Zollverwaltung
werden nach dem vorliegenden Entwurf im Zuständigkeitsbereich der Hauptzollämter
zentrale Kontrollaufgaben insbesondere im Bereich der rechtlichen Notwendigkeiten für die
Bekämpfung von illegaler Erwerbstätigkeit sowie die verwaltungsstrafbehördliche
Kompetenz in bestimmten Bereichen übertragen.
Die in diesem Gesetzesvorhaben vorgesehene Koordinationsfunktion mit und für andere
Behörden und Rechtsträger weist den Hauptzollämtern neben einem Bündel an Maßnahmen
insbesondere die Steuerung der Kontrolltätigkeiten auch im Bereich der hier dargestellten
Art des Pfusches zu.
Die weitere Verstärkung der Zusammenarbeit mit den anderen Zollstellen und Finanzämtern
wird dabei konsequenter Ausfluß der Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben sein.