1429/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1537/J - BR/1998, betreffend Grundgebührbefreiung der sozial
Schwachen in einem liberalisierten Telekommunikatiorsmarkt, die die Bundesräte Ing. Gras -
berger und Kollegen am 13. November 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
1., 2 und 3. Können Sie garantieren, daß sozial Schwache auch in Zukunft sowohl als
Kunden der Telekom Austria als auch als Kunden der neuen Telekommuni -
kationsbetreiber von der Grundgebühr befreit Sein werden?
Werden die privaten Betreiber, wie die Telekom Austria, Gebührenbefrei -
ungen aus dem Titel der gemeinwirtschaftlichen Leistungen ersetzt be -
kommen?
Wenn nein, welche anderen Schritte werden Sie unternehmen, damit die
soziale Situation der Betroffenen Dicht verschlechtert wird?
Antwort:
Auf Grund der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist es notwendig geworden,
dieser Entwicklung auch im Bereich der Gebührenbefreiung Rechnung zu tragen.
Mein Ressort ist derzeit bemüht, die Grundlagen für eine gesetzliche Regelung vorzubereiten
Da diese Arbeiten derzeit noch im Gange sind, kann ich nähere Details noch nicht bekannt -
geben.
Fest steht allerdings, daß vom bisherigen objektbezogenen System abgegangen und ein System
der Subjektförderung erstellt werden soll. Der Einzelne kann dann in Zukunft wählen, bei
welcher Telefongesellschaft er Kunde sein will, ob er ein Festnetztelefon oder ein Mobiltelefon
haben will und für welches Tarifmodell er sich entscheidet. Ich gehe vorerst davon aus, daß alle
Personen, welche heute die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Gebührenbefrei -
ung erfüllen, auch in Zukunft in den Genuß dieser Gebührenbefreiung kommen sollen.
Daher werden im Rahmen und nach den Vorgaben des § 27 TKG, welcher besondere Versor -
gungsaufgaben regelt, auch weiterhin unter anderem "Sozial Schwache" - wie bisher - von der
Gebühr befreit sein.
Die Telefongesellschaften erhalten die ihnen daraus entstehenden finanziellen Nachteile
natürlich ersetzt. In welcher Form dies geschehen soll, kann derzeit noch nicht abschließend
gesagt werden, doch ist ein System mit der Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen denkbar.