1440/AB-BR BR
Die Bundesräte Wolfram VINDL und Kollegen haben am 13. Novem -
ber 1998 unter der Nr. 1536/J - BR/98 an mich eine schriftliche
Anfrage, betreffend "Einsatz von Zivildienern" gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie hat sich die Zahl der Zivildiensterklärungen seit 1993
entwickelt?
2. Wieviele Zivildiener wurden jeweils seit 1993 im Bundes -
land Tirol zugewiesen?
3. Wieviele Trägerorganisationen waren im Jahr 1993 anerkannt
und wie hat sich diese Zahl seither entwickelt?
4. Wie hat sich die Zahl der Trägerorganisationen in diesem
Zeitraum im Bundesland Tirol entwickelt?
5. Wieviele Zivildienstpflichtige wurden seit 1993 jeweils
jährlich den sogenannten "Blaulichteinrichtungen"
zugewiesen?
6. Wie haben sich die Zuteilungen zu "Blaulichteinrichtungen"
seit 1993 im Bundesland Tirol entwickelt?
7. Werden die Bedürfnisse der "Blaulichteinrichtungen" bei
Zuteilung von Zivildienstpflichtigen bevorzugt behandelt?
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
ZuFrage1:
Die Zahl der rechtswirksam eingebrachten Zivildiensterklärun -
gen entwickelte sich seit 1993 folgendermaßen:
1993 13.874
1994 11.939
1995 7.671
1996 6.330
1997 7.013
1998 8.065 (bis 30.11.1998)
Der Rückgang ab 1995 ist mit dem durch die ZDG - Novelle 1994
bewirkten Lastenausgleich zu erklären. Seit Inkrafttreten der
ZDG - Novelle 1996 mit 1. Jänner 1997 ist die Anzahl der abge -
gebenen Zivildiensterklärungen wieder leicht angestiegen.
Im Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 30. November 1998 haben aller -
dings auch 2.780 Zivildienstpflichtige ihre Zivildienster -
klärungen gern. S 6 Abs. 1 ZDG widerrufen, indem sie erklärt
haben, nunmehr die Erfüllung der Wehrpflicht nicht mehr aus
Gewissensgründen (S 6 Abs. 1 ZDG) zu verweigern.
Zu Frage 2:
Zu Einrichtungen im Bundesland Tirol wurden
1993 404
1994 686
1995 691
1996 629
1997 527
1998 655
Zivildienstpflichtige zur Leistung des ordentlichen Zivil -
dienstes zugewiesen.
Zu Frage 3 und 4:
Am 1. Jänner 1993 waren bundesweit 482 Einrichtungen mit 5.450
Zivildienstplätzen anerkannt; davon entfielen auf das Bundes -
land Tirol 51 Einrichtungen mit 592 Zivildienstplätzen. Am 30.
November 1998 waren bundesweit 768 Einrichtungen mit 10.077
Plätzen anerkannt; auf das Bundesland Tirol entfielen 81 Ein -
richtungen mit 1.017 Zivildienstplätzen.
Zu Frage 5 und 6:
Zu den sogenannten "Blaulichteinrichtungen" zählen Einrichtun -
gen des Rettungswesens, der Katastrophenhilfe und des Zivil -
schutzes. Diesen Einrichtungen ‚wurden bundesweit entsprechend
der jeweils gemeldeten Aufnahmekapazität und Eignung
1993 2.781
1994 2.899
1995 2.797
1996 2.914
1997 2.746
1998 2.977
Zivildienstpflichtige zur Leistung des ordentlichen Zivil -
dienstes zugewiesen.
Eine Aussage über die Zuweisung zu einzelnen Dienstleistungs -
sparten des Zivildienstes gegliedert nach Bundesländern ist
erst möglich, seitdem die Zuweisung automationsunterstützt
erfolgt, also seit dem Zuweisungstermin 1. Juni 1994. Im Bun -
desland Tirol wurden seit damals zu "Blaulichteinrichtungen"
entsprechend der jeweils gemeldeten Aufnahmekapazität und
Eignung
1994 256 (nur Zuweisungstermin Juni und Oktober)
1995 385
1996 458
1997 244
1998 321
Zivildienstpflichtige zur Leistung des ordentlichen Zivil-
dienstes zugewiesen.
Zu Frage 7:
Zivildienstpflichtige dürfen anerkannten Trägerorganisationen
gem. S 8 Abs. 3 ZDG in keiner größeren Anzahl zugewiesen wer -
den, als der Rechtsträger entsprechend seiner Aufnahmekapazi -
tät beantragt.
Mein Ressort ist im Rahmen der gegebenen budgetären Möglich -
keiten bemüht, den gemeldeten Aufnahmekapazitäten der Träger -
orgänisationen des Zivildienstes weitestgehend zu entsprechen.
Eine Bevorzugung der Einrichtungen in einzelnen Dienst -
leistungsgebieten ist nach den im Zuweisungsverfahren gelten -
den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.