1441/AB-BR BR
Die schriftliche Anfrage Nr. 1553/J - BR/1998, betreffend Verkehrsmasterplan - Region Wein -
viertel, die die Bundesräte Mag. Wilfing und Kollegen am 27. November 1998 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Der vorgelegte Masterplan des Bundesverkehrswegeplans hat zum Inhalt, die Entwicklung der
hochrangigen Verkehrsnetze bis 2015 vorzugeben. Das heißt, die Aussagen beschränken sich
erstens auf Verkehrsinfrastruktur, nicht auf betriebliche Angebote, zweitens auf jene Netzkan -
ten, denen aufgrund eines wesentlichen Anteils von überregionalem Verkehr eine hochrangige
Bedeutung zukommt. Dabei ist es in Einzelfällen durchaus möglich, aber keineswegs Vorausset -
zung, daß auf derartigen Abschnitten auch bedeutende Nahverkehrsmengen abgewickelt
werden. Die vollständige Erfassung von Nahverkehrsprojekten ist vielmehr Aufgabe und Ziel
eines Landesverkehrskonzeptes.
Zu Frage 2:
Wenn Sie von jenen Vorhaben absehen, die aufgrund ihrer regionalen oder lokalen Bedeutung
nicht Gegenstand des Masterplans sein können, kann von einer Vernachlässigung der Ostregion
Niederösterreichs, insbesondere des Weinviertels, keine Rede sein.
Im Masterplan scheint schienenseitig die Nordbahn bzw. deren Modernisierung und Ausbau auf
höhere Geschwindigkeiten auf; außerdem sind die bestehende Nordwestbahn sowie der Mar -
chegger Ast der Ostbahn im Masterplan dargestellt. Straßenseitig sind sowohl die bestehende
A22 Donauuferautobahn als auch die B3, die B303, die B2 und die B7 im Masterplan enthalten.
Nicht vorgesehen ist der Bau einer Nordautobahn und einer Straßenverbindung Wien - Bratisla -
va nördlich der Donau. Der Bau dieser Verbindung erscheint aus heutiger Sicht nicht gerecht -
fertigt, da im Hinblick auf das verkehrspolitische Ziel, möglichst große Verkehrsanteile auf die
Schiene zu verlagern, die Vorhaltung von Überkapazitäten auf der Straße kontraproduktiv wäre.