1443/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1554/3 - BR betreffend
Kündigung der Verträge von Tobaccoland über den Vertrieb von Mautvignetten, welche die
Bundesräte Gerstl und Kollegen am 9. Dezember 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Da der Bund mit der ASFINAG aufgrund der Bestimmungen des ASFINAG -
Ermächtigungsgesetzes 1997 einen Fruchtgenussvertrag abgeschlossen hat, wonach dieser
Gesellschaft die Einhebung sowohl der fahrleistungs - als auch der zeitabhängigen Mauten auf
dem hochrangigen Straßennetz zukommt, sehen die gesetzlichen Bestimmungen in diesem
Zusammenhang keine Ingerenzrechte des Bundesministers ftir wirtschaftliche Angelegenheiten
in die allgemeine Geschäftsgebarung der ASFINAG bzw. ihrer Tochtergesellschaften (in
diesem Fall der für Vignettenangelegenheiten zuständigen ÖSAG) vor.
Die ÖSAG hat dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mitgeteilt, daß ab
dem Jahre 2000 eine Restrukturierung des Vignettenvertriebssystems vorgesehen ist.
So ist - im Sinne einer Optimierung und damit verbundenen Provisionskostensenkung - eine
neue Vertriebssystementscheidung zwischen den inländischen Hauptflächenpartnern
vorgesehen, die nach objektiven Beurteilungskriterien von Qualitäts - und Kostenmerkmalen
erfolgen soll. Deshalb hat die ÖSAG bestehende Verträge gekündigt und gleichzeitig ein
Verhandlungsverfahren eingeleitet