1446/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1565/J - BR/98 betreffend unterschiedliche Gebühren
für den Besuch an Werkmeisterschulen, die die Bundesräte Monika Mühlwerth und Kollegen am
22. Dezember 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
 
Ad 1.:

Die Werkmeisterschulen sind Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Sie werden über private
Träger wie das WIFI, BFI, Interessenvertretungen wie die Länderarbeiterkammern oder
gewerbliche Vereine organisiert. Die Finanzierung und Schulgeldgestaltung erfolgt je nach Kosten -
situation durch die privaten Träger selbst.
 
Ad 2.:

Die Kursgebühren sind alleinige Angelegenheit der privaten Trägerorganisationen. Wenn hier
Unterschiede auftreten, liegt dies in der Finanzgebarung dieser Träger.
 
Ad 3 .u. 4.:

Sicherlich ist eine Ungleichbehandlung bei den Kursgebühren (die oft auch Prüfüngsgebühren
enthalten können) nicht erstrebenswert. Das Ressort hat aber auf die Gebührenregelungen der
Trägerinstitutionen keinen Einfluss. Es wird daher vorgeschlagen, sich an die großen
Trägerorganisationen, die den Markt dieser Angebote bestimmen, zu wenden, um entsprechende
Vergleiche anstellen zu können.