1456/AB-BR BR
Die Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen haben am 19. Februar 1999 unter der Nr. 1577/J -
BR/99 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Überprüfung der Deutschkenntnisse im
Zusammenhang mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft" gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Derzeit gibt es seitens meines Ressorts weder einen Erlass noch eine Empfehlung betreffend
der Vorgangsweise bei der Überprüfung der Deutschkenntnisse. Im Zuge einer Besprechung
der Staatsbürgerschaftsnovelle 1998, die am 17. September 1998 stattgefunden hat und an der
die zuständige Fachabteilung und der Leiter der Legistiksektion meines Ressorts sowie
informierte Vertreter aller Bundesländer teilgenommen haben, wurde einvernehmlich
festgestellt, dass vorerst von einem Mustererlass abgesehen wird. Weiters vereinbarten die
Teilnehmer, dass zunächst einmal über einen gewissen Zeitraum die praktische Anwendung
des § 10a StbG abgewartet wird und die Ämter der Landesregierungen im Falle von
auftretenden Problemen an mein Ressort herantreten. Erst wenn auf Grund der
Rückmeldungen seitens der Länder die Notwendigkeit eines Erlasses gegeben ist, werde ich
wie angekündigt reagieren.
Zu Frage 3:

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage 1283 BlgNR 20. GP ist festgehalten, dass die
Ämter der Landesregierungen als vollziehende Behörden die Sprachkenntnisse nach den
Lebensumständen des Betroffenen zu beurteilen haben. Die den Lebensumständen
angepassten Sprachkenntnisse sind nicht in Form einer Prüfung unter Beweis zu stellen,
vielmehr werden sich die Deutschkenntnisse aufgrund erbrachter einschlägiger Nachweise,
aufgrund des persönlichen Kontaktes des Antragstellers mit der Behörde oder aufgrund der
Aktenlage feststellen lassen.
Zu Frage 5:

Seit Inkrafttreten der Staatsbürgerschaftnovelle 1998 wurden 2.369 Anträge gestellt.
Zu Frage 6:

Die entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache wurden - nach den Angaben der
Länder - bei 1.462 Staatsbürgerschaftswerbern überprüft.
Zu Frage 7:

Seit 1. 1. 1999 wurde - nach den Angaben der Länder - 20 Fremden die Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft versagt, zumal sie die Voraussetzungen gemäß § 10a
StbG nicht erfüllten.