1877/AB-BR BR

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Eingelangt am: 12.02.2003

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2044/J-BR/2002 betreffend Neuregelung der An- und Abflüge für den
Flughafen Zürich, die die Bundesräte Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 12. Dezember 2002 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:


In welcher Weise wurde Österreich von der Schweiz informiert, welche Auswirkungen der Staats-
vertrag mit Deutschland sowie die Neuordnung der An- und Abflugverfahren für den Flughafen
Zürich auf Vorarlberg haben wird?

Antwort:

Mein Ressort wurde und wird im Zuge periodischer trilateraler Sitzungen zwischen der Schweiz,
Deutschland und Österreich über den Stand in der Umsetzung des noch nicht in Kraft getretenen
Abkommens informiert. Auswirkungen des Abkommens im Sinne geänderter An- und Abflug-
strecken, welche auf die Flugverkehrssituation über Vorarlberg wirken würden, könnten jedoch
keinesfalls einseitig von schweizer Seite getroffen werden, da die Festlegung von Flugstrecken
(An-/Ab-/Überflüge) im österreichischen Luftraum den österreichischen Stellen vorbehalten ist.

Fragen 2 und 3:

Welche Auswirkungen sind dem Bundesministerium bekannt?

Kann ausgeschlossen werden, dass es zu einer Zunahme der Flugbewegungen über Vorarlberg
bzw. dem Bodenseeraum kommen wird?

Antwort:

Der zwischen Deutschland und der Schweiz bereits 2001 unterfertigte Staatsvertrag sieht
u.a. eine Kontingentierung der jährlichen Flüge von und nach Zürich über das deutsche
Bundesgebiet vor, welches durch ergänzende Flughöhenbeschränkungen bzw.
Wochenendflugbeschränkungen verschärfend gegenüber dem davor (seit 1984)
bestehenden Verwaltungsabkommen wirken sollte. Vor dem Hintergrund, dass an der
seit 1999 über Vorarlberg bestehenden Streckenstruktur keine wesentlichen Änderungen
vorgenommen wurden, ist zu erwarten, dass die o.a. Kontingentierung bzw. Beschränkung
gleichermaßen auf jene Flüge, welche von Zürich abfliegen und Teile des Vorarlberger


Luftraumes nutzen, Anwendung finden wird. Die Einschränkung auf Abflüge von Zürich ist
hierbei zu unterstreichen, da die Anflüge Zürich ausschließlich über deutsches Gebiet
geführt werden.

Frage 4:

In welcher Weise wurden von Österreich die Wahrung der Interessen Vorarlbergs geltend
gemacht?

Antwort:

Die Festlegung von Flugstrecken erfolgt in Abstimmung mit allen betroffenen Staaten im
Rahmen einer europaweiten Koordinierung im Wege der Dachorganisationen ICAO
(Internationale Zivilluftfahrtorganisation) und EUROCONTROL (Europäische Organisation für
Flugsicherung). Die hierbei über Vorarlberg führenden Strecken wurden bereits Mitte der
90er Jahre etabliert und nahezu unverändert beibehalten. Der Festlegung neuer weiterer
Flugstrecken über dem Bereich Vorarlberg (und dem Bregenzerwald im Besonderen) wird
seitens des bmvit wie auch der Austro Control GmbH (als österreichischer
Flugsicherungserbringer) soweit als möglich nicht nähergetreten, als dies im Einklang mit
den von Seiten der Vorarlberger Landesregierung bereits im Jahr 1999 und davor erfolgten
Eingaben im Gegenstand steht.

Frage 5:

In welchem Umfang haben sich die Flugbewegungen über Vorarlberg in den letzten drei
Jahren entwickelt?

Antwort:

In der Beilage ist eine Auflistung der Flüge zwischen 1999 und 2002 (bis einschließlich
September 2002) sowie eine graphische Darstellung der Flugstrecken über Vorarlberg
(unterer und oberer Luftraum getrennt), welche von der Austro Control GmbH auf Anfrage
der Vorarlberger Landesregierung erstellt wurde, angeschlossen. Es darf hiezu bemerkt
werden, dass die Reduzierung der Flugbewegungen im Jahr 2002 gegenüber den
Vergleichszahlen 2001 als eine Folge der Luftfahrtkrise nach dem 11. September 2001
gewertet werden muss.

 

 

 

Der Plan über Flugstrecken konnte nicht gescannt werden



 



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