1880/AB-BR BR
Eingelangt am: 19.02.2003
Bundesminister für Finanzen
Auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss,
Christoph Hagen und Kollegen, Nr. 2047/J-BR
vom 23. Dezember 2002,
betreffend steuerliche Geltendmachung sozialer Spenden, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die vom Vorarlberger Landtag erhobenen Forderungen
werden seit vielen
Jahren von verschiedenen Seiten an das Bundesministerium für Finanzen
herangetragen. Alle Berechnungen zeigen jedoch, dass eine steuerliche Öff-
nung des Spendenabzugs für soziale Zwecke
einen nicht zu vernachlässigen-
den Steuerausfall zur Folge hätte. Untersuchungen über die Anreizwirkung
einer solchen Maßnahme zur Erhöhung des Spendenaufkommens (maximal
20 %) haben aber ergeben, dass die zu erwartenden Mehrspenden geringer
wären als der Steuerausfall, der durch den "Mitnahmeeffekt" für die
bereits
derzeit - ohne Steuerförderung - geleisteten Spenden damit verbunden wäre.
Es ist daher budgetär zweckmäßiger und nach Ansicht des Bundesministeri-
ums für Finanzen durch die zielgerichtete und betragsmäßig höhere Förde-
rung auch effektiver, Spenden für bestimmte Projekte beispielsweise aus öf-
fentlichen
Mitteln zu verdoppeln, wie dies in der Vergangenheit bereits mehr-
fach geschehen ist.
Zu 2. und 3.:
Die Einführung eines steuerlichen Abzugs von Spenden an
soziale Einrich-
tungen und an Entwicklungshilfeorganisationen wird voraussichtlich Thema
einer künftigen Steuerreform sein. Die Art einer möglichen Ausgestaltung ist
derzeit nicht absehbar. Eine isolierte,
vorgezogene Maßnahme in diesem Be-
reich ist angesichts der weiterhin
notwendigen Budgetkonsolidierung aus der
Sicht des Bundesministeriums für
Finanzen nicht zweckmäßig.