1882/AB-BR BR
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche Anfrage Nr. 2049/J-BR/2003 betreffend Ölunfall auf der Donau am 29.11.2002,
die die
Bundesräte Kneifel und Kolleginnen am 30. Jänner 2003 an meinen Amtsvorgänger
gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Behörde hat den Unfall vom
29.11.2002 erhoben?
Antwort:
Hinsichtlich
der Fragestellung, ob ein Schiff als Ursache für die Wasserverschmutzung durch
Öl in
Frage kommt, wurden die Erhebungen durch die Schifffahrtspolizei, insbesondere
die Außenstel-
len Melk und Abwinden, geführt. Hinsichtlich der an den Bestimmungen des
Wasserrechts anknüp-
fenden Maßnahmen liegt die Zuständigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft Melk.
Fragen 2 bis 4:
Welche
Alarmstufe wurde dabei ausgerufen?
Wie
viele Feuerwehren mit wie viel Mann und wie vielen Booten waren daran
beteiligt?
Wie
viele Meter Ölsperren mussten errichtet werden?
Antwort:
Diese
Fragen fallen ausschließlich in die bereits oben genannte Zuständigkeit der
Bezirkshaupt-
mannschaft Melk.
Frage 5:
Wann war Einsatzbeginn und wann
Einsatzende?
Antwort:
Für die Schifffahrtspolizei waren die Strom- und
Schleusenaufsicht Melk von 29.11.2002, 07:00
Uhr bis 30.11.2002, 14:00 Uhr, die Strom- und Schleusenaufsicht Persenbeug am
29.11.2002 von
07:00 Uhr bis
15:00 Uhr und die Strom- und Schleusenaufsicht Abwinden am 29.11.2002 von
09:20 Uhr bis 10:15 Uhr im Einsatz.
Hinsichtlich
anderer Einsatzkräfte wird auf die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft
Melk
verwiesen.
Frage 6:
Ist der Verursacher des Ölunfalls
inzwischen bekannt?
Antwort:
Es
besteht lediglich Gewissheit darüber, dass das einzige längere Zeit vor dem
Auftreten der Was-
serverschmutzung in der fraglichen Strecke befindliche Schiff, das durch die
Strom- und Schleu-
senaufsicht Abwinden genauestens untersucht wurde, und damit die Schifffahrt
insgesamt als Ver-
ursacher des Öltreibens nicht in Frage kommt. Hinsichtlich anderer Ursachen
wird auf die Zustän-
digkeit der Bezirkshauptmannschaft Melk verwiesen.
Frage 7:
Wenn nein, was wird von Ihrem Ministerium
unternommen, um diesen Ölunfall rasch aufzuklären?
Antwort:
Da die Schifffahrt als Verursacher der
Wasserverschmutzung ausgeschieden werden konnte, be-
steht für mein Ressort keine Rechtsgrundlage für weitere Erhebungen.
Frage 8:
Stimmt die Information, dass im
maßgeblichen Zeitraum nur ein Schiff zur fraglichen Zeit und im
näheren Einzugsgebiet war und trotzdem der Verursacher noch nicht ausfindig
gemacht werden
konnte?
Antwort:
Wie
bereits oben ausgeführt, ist die Information über die Anwesenheit nur eines
Schiffes richtig; da
dieses Schiff aufgrund der Erhebungen der Schifffahrtspolizei als Verursacher
nicht in Frage
kommt, wäre die Frage nach der Ausforschung eines anfälligen anderen
Verursachers an die Be-
zirkshauptmannschaft Melk zu richten.
Frage 9:
Wurde
eine Ölprobe von in Frage kommenden Verursachern entnommen, untersucht und mit
den
spezifischen Ölen, entweder als Ladegut oder Treibstofföl, des betreffenden
Schiffes oder anderer
Anlagen verglichen?
Antwort:
Die
Entnahme von Ölproben aus dem fraglichen Schiff konnte nach eingehender
Kontrolle der
Außenhaut des Schiffes, des Maschinenraums, des Ladungsbereiches, der
Ladungspapiere sowie
der erforderlichen Dokumentation über die Aufbewahrung und die Entsorgung
ölhaltiger Abfälle,
die insgesamt keinerlei Anlass zur Beanstandung gab, unterbleiben.
Frage 10:
Wie
viele Ölalarme hat es im Jahre 2002 auf der österreichischen Donau gegeben? Wie
viele
konnten aufgeklärt werden, wie viele nicht?
Antwort:
Die
Schifffahrtspolizei war im Jahr 2002 in insgesamt 42 Fällen von Öltreiben auf
der Donau im
Einsatz. In 32 Fällen waren die Ausmaße geringfügig, seitens der jeweiligen
örtlichen Feuerwehren
wurden in Abstimmung mit den zuständigen Wasserrechtsbehörden meist nicht
einmal Bekämp-
fungsmaßnahmen eingeleitet (Ausnahmen: in 4 Fällen wurde Bioversal aufgebracht,
in weiteren 4
Fällen - alle im Tankhafen Linz - wurden Schlängelleitungen ausgelegt). Von
diesen 32 Fällen
konnten 9 der Schifffahrt zugeordnet werden, in 2 Fällen wurde eine andere
Ursache festgestellt,
in 21 Fällen war eine Ermittlung des Verursachers nicht möglich. Von den
restlichen 10 Fällen, in
denen das Öltreiben ein mittleres oder erhebliches Ausmaß erreichte, wurde in 3
Fällen die Schiff-
fahrt als Verursacher festgestellt, in 5 Fällen konnten andere Ursachen
ermittelt werden und in 2
Fällen - einer davon der Anlassfall für die gegenständliche Anfrage - war eine
Ermittlung des Ver-
ursachers nach dem Kenntnisstand meines Ressorts bis dato nicht möglich,
allerdings konnte im
Anlassfall - wie in der Beantwortung der Fragen 6 und 8 bereits ausgeführt -
die Schifffahrt als
Verursacher ausgeschlossen werden.
Frage 11:
Könnten
derartige Unfälle durch Bestimmungen, wie sie im Entwurf des Verkehrssicherheitsge-
setzes enthalten sind, zielführender untersucht oder leichter aufgeklärt
werden?
Antwort:
Nein.