1883/AB-BR BR

Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Die schriftliche Anfrage Nr. 2050/J-BR/2003 betreffend Unfall beim Kraftwerk Freudenau am
22.10.1996, die die Bundesräte Kneifel und Kolleginnen am 30. Jänner 2003 an meinen
Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:


Liegt ein abschließendes Ergebnis der Unfalluntersuchung vor?
Was war die Ursache für diesen Unfall ?

Antwort

Ja. Ich verweise hiezu auf die Ausführungen in der Beilage.

Frage 3:

Wie hoch sind die entstandenen Kosten für

a. die Zahlungen an die Angehörigen der Unfallopfer

b. den Totalverlust des Schiffes und des Schubleichters

c. die Schäden am Kraftwerk Freudenau

d. die Bergung durch Spezialunternehmen

e. die erforderliche Schifffahrtssperre, die aus der Havarie resultierte

f. die Reparaturen an der Wehranlage ?

Antwort:

Die Streitwerte in den einzelnen zivilgerichtlichen Verfahren stellen sich wie folgt dar:

Streitwert „AXA Schade"-Verfahren („Ladungsverfahren")
rd. DM 855.000,- + 20 % Zinsen (4 % p.A.);
= rd. ATS 7,3 Mio + Prozesskostenersatz

Streitwert der 16 „Hinterbliebenenverfahren":
ca. ATS 2,0 Mio


Streitwert „Standard Steamship"-Verfahren (Hauptverfahren):
ATS 22,7 Mio + 20 % Zinsen (4 % p.A.) = ATS 27,240.000,-
ATS 31 Mio + 20 % Zinsen (4 % p.A.) = ATS 37,200.000,-
ATS 1,66 Mio Prozesskostenersatz (1/3 der Gesamtkosten)
= rd. ATS 66,100.000,-

zusammen rd. ATS 75,400.000,- (€ 5,479.531,70)

Frage 4:

Stimmt es, dass die Ladung der "Dumbier" zuerst als unbedenklich bezeichnet wurde, tatsächlich
aber verseuchtes Fischmehl transportiert wurde ?

Antwort:

Die Frage, ob das transportierte Fischmehl verseucht war oder nicht, konnte nicht verifiziert
werden.

Fragen 5 bis 9:

Ist das Gerichtsverfahren zwischen der slowakischen Reederei bzw. deren Versicherung einerseits

und der Republik Österreich und Donaukraft schon abgeschlossen ?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?

Sind für die Republik Österreich daraus Kosten erwachsen ?

Wenn ja, welche und in welcher Höhe ?

Wurden von der Donaukraft im Zusammenhang mit diesem Gerichtsverfahren Zahlungen

geleistet ?

Antwort:

Ja. Es wurde ein Vergleich mit folgendem Inhalt abgeschlossen: Die Beklagten (Republik
Österreich und VERBUND-AHP) entrichten an die Kläger jeweils € 1,486.412,- (ATS
20,453.474,04).
Damit sind sämtliche aus dem Unfallereignis resultierenden Forderungen und
Ansprüche endgültig bereinigt.

Frage 10:

Könnten derartige Unfälle durch Bestimmungen, wie sie im Entwurf des Verkehrssicher-
heitsgesetzes enthalten sind, zielführender untersucht oder leichter aufgeklärt werden ?

Antwort:

Zu den in Bezug auf den Entwurf des "Verkehrssicherheitsgesetzes" angesprochenen Sicherheits-
untersuchungen wird festgehalten, dass im Zuge dieser Untersuchungen zur Vermeidung von
Wiederholungen die Unfallursachen bestimmt werden sollen, während die polizeiliche Ermittlung
(gerichtliche Untersuchung) zum Ziel hat, die gegebenenfalls für eine Straftat verantwortliche
Person zu finden. Diese zwei Arten von Untersuchungen befassen sich unterschiedlichen
Aspekten des Unfalls, beinhalten verschiedene Vorgehensweisen und erfordern unterschiedliche
Fähigkeiten von Seiten der Ermittler. Sofern keine Trennung dieser Untersuchungen stattfindet,
können die notwendigen Lehren in Bezug auf die Sicherheit niemals gezogen werden. Dafür muss
sichergestellt sein, dass alle sachdienlichen Informationen ausgetauscht werden. Der einzige
Zweck der Sicherheitsuntersuchung soll darin bestehen, die Ursachen des Unfalls oder der


Störung zu bestimmen und damit Wiederholungen vorzubeugen. Von unabhängigen technischen
Untersuchungen - wie gemeinschaftsrechtlich gefordert - sind daher, wie auch die Erfahrungen aus
dem Bereich Luftfahrt zeigen, durchaus wichtige Erkenntnisse für eine Verbesserung der Ver-
kehrssicherheit zu erwarten.

Frage 11:

Hatte dieser Vorfall Änderungen in Gesetzen und Verordnungen, in Dienstanweisungen für
Schleusenpersonal oder Empfehlungen für andere Dienststellen zur Folge?

Antwort:

Nein.

Beilage