1883/AB-BR BR
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Die schriftliche Anfrage Nr. 2050/J-BR/2003 betreffend
Unfall beim Kraftwerk Freudenau am
22.10.1996, die
die Bundesräte Kneifel und Kolleginnen am 30. Jänner 2003 an meinen
Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Fragen
1 und 2:
Liegt
ein abschließendes Ergebnis der Unfalluntersuchung vor?
Was war die Ursache für diesen Unfall ?
Antwort
Ja. Ich verweise hiezu auf die
Ausführungen in der Beilage.
Frage 3:
Wie
hoch sind die entstandenen Kosten für
a.
die Zahlungen an die Angehörigen der Unfallopfer
b.
den Totalverlust des Schiffes und des Schubleichters
c.
die Schäden am Kraftwerk Freudenau
d.
die Bergung durch Spezialunternehmen
e.
die erforderliche Schifffahrtssperre, die aus der Havarie resultierte
f. die
Reparaturen an der Wehranlage ?
Antwort:
Die Streitwerte in den einzelnen
zivilgerichtlichen Verfahren stellen sich wie folgt dar:
Streitwert
„AXA Schade"-Verfahren („Ladungsverfahren")
rd. DM 855.000,- + 20 % Zinsen (4 %
p.A.);
= rd. ATS 7,3 Mio + Prozesskostenersatz
Streitwert
der 16 „Hinterbliebenenverfahren":
ca. ATS 2,0 Mio
Streitwert „Standard
Steamship"-Verfahren (Hauptverfahren):
ATS 22,7 Mio + 20 % Zinsen (4 % p.A.) = ATS 27,240.000,-
ATS 31 Mio + 20 % Zinsen (4 % p.A.) = ATS 37,200.000,-
ATS
1,66 Mio Prozesskostenersatz (1/3 der Gesamtkosten)
= rd. ATS 66,100.000,-
zusammen
rd. ATS 75,400.000,- (€ 5,479.531,70)
Frage 4:
Stimmt es, dass die Ladung der "Dumbier" zuerst
als unbedenklich bezeichnet wurde, tatsächlich
aber verseuchtes Fischmehl transportiert wurde ?
Antwort:
Die Frage, ob das transportierte Fischmehl verseucht war
oder nicht, konnte nicht verifiziert
werden.
Fragen 5 bis 9:
Ist das Gerichtsverfahren zwischen der slowakischen Reederei
bzw. deren Versicherung einerseits
und der Republik Österreich und Donaukraft schon
abgeschlossen ?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?
Sind für die Republik Österreich daraus Kosten erwachsen ?
Wenn ja, welche und in welcher Höhe ?
Wurden von der Donaukraft im Zusammenhang mit diesem
Gerichtsverfahren Zahlungen
geleistet ?
Antwort:
Ja. Es wurde ein Vergleich mit folgendem Inhalt
abgeschlossen: Die Beklagten (Republik
Österreich und VERBUND-AHP) entrichten an die Kläger jeweils € 1,486.412,-
(ATS
20,453.474,04). Damit sind sämtliche aus dem Unfallereignis resultierenden
Forderungen und
Ansprüche endgültig bereinigt.
Frage 10:
Könnten derartige Unfälle durch Bestimmungen, wie sie im
Entwurf des Verkehrssicher-
heitsgesetzes enthalten sind, zielführender untersucht oder leichter aufgeklärt
werden ?
Antwort:
Zu den in Bezug auf den Entwurf des
"Verkehrssicherheitsgesetzes" angesprochenen Sicherheits-
untersuchungen wird festgehalten, dass im Zuge dieser Untersuchungen zur
Vermeidung von
Wiederholungen die Unfallursachen bestimmt werden sollen, während die
polizeiliche Ermittlung
(gerichtliche Untersuchung) zum Ziel hat, die gegebenenfalls für eine Straftat
verantwortliche
Person zu finden. Diese zwei Arten von Untersuchungen befassen sich
unterschiedlichen
Aspekten des Unfalls, beinhalten verschiedene Vorgehensweisen und erfordern
unterschiedliche
Fähigkeiten von Seiten der Ermittler. Sofern keine Trennung dieser
Untersuchungen stattfindet,
können die notwendigen Lehren in Bezug auf die Sicherheit niemals gezogen
werden. Dafür muss
sichergestellt sein, dass alle sachdienlichen Informationen ausgetauscht
werden. Der einzige
Zweck der Sicherheitsuntersuchung soll darin bestehen, die Ursachen des Unfalls
oder der
Störung
zu bestimmen und damit Wiederholungen vorzubeugen. Von unabhängigen technischen
Untersuchungen - wie gemeinschaftsrechtlich gefordert - sind daher, wie auch
die Erfahrungen aus
dem Bereich Luftfahrt zeigen, durchaus wichtige Erkenntnisse für eine
Verbesserung der Ver-
kehrssicherheit zu erwarten.
Frage 11:
Hatte
dieser Vorfall Änderungen in Gesetzen und Verordnungen, in Dienstanweisungen
für
Schleusenpersonal oder Empfehlungen für andere Dienststellen zur Folge?
Antwort:
Nein.
Beilage
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