1884/AB-BR BR

Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2052/J-BR der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger
wie folgt:

Frage 1:


Als Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ist mir die Situation von
Familien ein besonderes Anliegen, da mir die Leistungen, die vor allem Eltern von
Mehrungen für ihre Kinder erbringen, bewusst sind.

Ich habe daher durchaus Verständnis für den Wunsch, Mehrlingseltern gesondert zu
unterstützen, bedaure aber, feststellen zu müssen, dass aus budgetären Gründen
diesem Wunsch nur zum Teil entsprochen werden kann.

Um so mehr freut es mich daher, darauf hinweisen zu können, dass das Regie-
rungsprogramm für die
XXII. Gesetzgebungsperiode im Kapitel 16. „Familie und Ge-
nerationen" ausdrücklich die Einführung von Zuschlägen zum Kinderbetreuungsgeld
bei Mehrlingsgeburten vorsieht.

Weiters möchte ich noch auf folgende bereits erfolgte Verbesserungen für Familien
hinweisen:

Das Kinderbetreuungsgeld beträgt etwa € 436,- pro Monat und gebührt bis zum 30.
höchstens jedoch bis zum 36. Lebensmonat des Kindes. Im Vergleich dazu betrug
das Karenzgeld etwa € 415,- pro Monat und konnte nur bis zum 18. bzw. 24. Le-
bensmonat des Kindes bezogen werden.


Allein diese deutliche Ausdehnung der neuen Familienleistung beweist, dass es zu
einer wesentlichen finanziellen Besserstellung von Familien gekommen ist.

Außerdem gebührt das Kinderbetreuungsgeld unabhängig von einer vor der Geburt
ausgeübten Berufstätigkeit, was ebenfalls eine wesentliche Verbesserung bedeutet.

Um jedoch auch kinderreiche Familien verstärkt zu unterstützen, hat sich die Bun-
desregierung entschlossen, ab 1.1.2002 den Mehrkindzuschlag für jedes dritte und
weitere Kind auf € 36,40 pro Monat zu erhöhen.

Weiters wurde die Familienbeihilfe ab dem 1.1.2003 für alle Kinder ab dem vollende-
ten dritten Lebensjahr um € 7,3 pro Monat erhöht.

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Familienbeihilfe sowie
der Kinderabsetzbetrag als steuerrechtliche Unterstützung für jedes Kind zusteht.

Schließlich möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Einführung des Kinder-
betreuungsgeldes den Bundesländern finanzielle Entlastungen gebracht hat und da-
her aus meiner Sicht eine zusätzliche Unterstützung von kinderreichen Familien auf
Landesebene durchaus möglich ist.

Bezugnehmend auf die Frage der Pensionszeiten steht derzeit zur Diskussion, wie
die pensionsrechtlichen Nachteile, die Frauen durch die Übernahme gesellschaftlich
wichtiger Aufgaben, wie zum Beispiel die Kindererziehung oder die Pflege von An-
gehörigen, erleiden, ausgeglichen werden können.

Im Bericht der Expertenkommission zur Rahmenplanung des österreichischen Pen-
sionssystems (Vorsitzender: Prof. Tomandl) vom 9. Dezember 2002 werden folgen-
de Vorschläge aufgezeigt:

  Verlängerung der bisher mit 18 Monaten limitierten pensionsbegründenden
Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

  Anhebung der Zahl der nur als Ersatzmonate anzurechnenden Monate der Kin-
dererziehung.

  Ausweitung der Ersatzzeiten für Zeiten der Pflege naher Angehöriger über die
Zeiten der Familienhospizkarenz hinaus.

  Gewährung von Ersatzzeiten, wenn nach Ablauf des Bezuges von Arbeitslosen-
geld Notstandshilfe nur deshalb nicht gewährt wird, weil der Ehegatte oder Le-
bensgefährte ein zu hohes Einkommen bezieht.

 Anhebung der Sonderbemessungsgrundlage für die angerechneten Kinderer-
ziehungszeiten.

Alle angeführten Maßnahmen kämen Frauen unabhängig von ihrem Familienstand
zu Gute.


Frage 2:

Ein konkreter Zeitpunkt, bis zu dem mit einem Gesetzesvorschlag betreffend die Ein-
führung von Zuschlägen zum Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten zu rech-
nen ist, kann nicht genannt werden.