1886/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 31.03.2003
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2053/J-BR betref-
fend Einrichtung eines Vorarlberger Beschäftigungsfonds, welche die
Abgeordneten
Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Zunächst ist fest zu halten, dass sich in
Österreich die Auffassung durch gesetzt hat,
dass in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnerinstitutionen nicht nur der Bund,
son-
dern auch die Gebietskörperschaften so wie verschiedene arbeitsmarkt- wie
berufs-
bezogene Trägereinrichtungen für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes, die
Förderung von Beschäftigung und Beseitigung bzw. Verhinderung von Arbeitslosig-
keit in Verantwortung stehen. Das kommt auch in der Forderung des Vorarlberger
Landtags zum Ausdruck, wobei aber nicht berücksichtigt wird, dass der Bund jene
österreichweiten Grundsätze zur Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik zu verfolgen
hat,
die unabhängig von regionalen und lokalen Spezifika gelten: Arbeitsvermittlung,
Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit, (Wieder)Eingliederung in den
Arbeitsmarkt,
Arbeitsplatzförderung, Unterstützung bei der Errichtung oder Erweiterung von
Unter-
nehmungen uä.
Jedenfalls teile ich die Einschätzung, die
Maßnahmen der regionalen Wirtschafts-
und (zum Teil auch) der Sozialpolitik mit den arbeitsmarktpolitischen
Vorkehrungen
und Maßnahmen abzustimmen.
So haben die so genannten Territorialen
Beschäftigungspakte international als best
practice in der Arbeitsmarktpolitik besondere Beachtung gefunden.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Paktes
zählen ua. die Verbesserung des treff-
sicheren und effizienten Einsatzes von Fördergeldern, die Schaffung und Vernet-
zung regionalspezifischer Maßnahmenansätze und ihre Bewertung, die Erstellung
von Grundlagen zur Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung der verschiedenen
arbeitsmarktpolitischen Instrumente und ihrer Schwerpunktsetzung,
Gesichtspunkte,
die auch in der Punktation des Entschließungsantrages des Vorarlberger Landtags
enthalten sind. Im vergangenen Jahr wurde eine Institutionen übergreifende
Daten-
bank zur Gesamtdarstellung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen entwickelt. Haupt-
ziel dieser Datenbank ist es, einen vertieften Planungs- und Abstimmungsprozess
zwischen den Fördergebern wie Land, AMS, BSB und den übrigen Paktpartnern zu
forcieren.
Die gemeinsame Verantwortung in Arbeitsmarktfragen
kommt auch darin zum Aus-
druck, dass in den Gremien des Beschäftigungspaktes Vorarlberg auf Führungs-
ebene neben der Landesregierung und dem Arbeitsmarktservice auch das Bundes-
sozialamt, die Sozialpartner sowie der Gemeindeverband vertreten sind. Das Gre-
mium erfüllt daher die in der Entschließung geforderte breite Abstimmung in be-
schäftigungspolitischen Fragen.
Zur Zusammenarbeit der Landesregierungen
mit den Landesdirektorien des AMS ist
darüber hinaus fest zu halten, dass im Zuge der Ausgliederung des AMS im
Arbeits-
marktservicegesetz ausdrücklich vorgesehen wurde, einen Vertreter der Landesre-
gierung mit beratender Stimme beizuziehen, wenn sich das Land an vom AMS ge-
förderten arbeitsmarktpolitischen Vorhaben im Ausmaß von mindestens 10 Prozent
der Ausgaben beteiligt (§13 Absatz 2
AMSG). Das war in Vorarlberg im
vergangenen Jahr noch nicht gegeben.
Aus der dargestellten
Zusammenarbeitsstruktur in der Vorarlberger Arbeitsmarkt-
politik erscheint die Errichtung eines Pilotprojektes nicht zweckmäßig; es
würde keine
Verbesserung gegenüber dem aktuell bereits erreichten Entwicklungsstand in der
Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik darstellen.