1887/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 08.04.2003
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Anfragebeantwortung
BM für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2055/J-BR/2003 betreffend finanzielle Gebarung des
Denkmalfonds, die die Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und
Kollegen am 25. Februar
2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Seit der
Denkmalschutzgesetznovelle 1990 wurde der als Verwaltungsfonds geschaffene
Denkmal-
fonds nicht aktiv. Es wurden keine Veranstaltungen zu Gunsten des Fonds
abgehalten. Die einge-
henden Spenden an das Bundesdenkmalamt werden in den meisten Fällen
explizit für ein bestimm-
tes Objekt gespendet. Bis dato sind weder Spenden oder sonstige
Zuwendungen bzw. Einnahmen an
den Denkmalfonds geflossen. Die eingehenden Strafgelder betragen pro
Jahr ca. € 1.000,--. Durch
die geringe finanzielle Speisung des Denkmalfonds erscheint eine
Verwaltungstätigkeit derzeit
nicht sinnvoll.
Ad l. bis 4.:
Der Denkmalfonds verzeichnete in den Jahren 2000, 2001
und 2002 - wie schon bisher - keine
Einnahmen (siehe oben). Es wurden daher auch seit Inkrafttreten der
Novellierung mit 1. Januar
2000 keine Projekte gefördert. Der aktuelle Stand der Rücklagen beträgt
derzeit € 109,01. Die No-
vellierung der gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 1999 hat deshalb die
Erwartungen hinsichtlich
einer Verbesserung der Wirksamkeit des Denkmalfonds nicht erfüllt.