1889/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 25.04.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für
Landesverteidigung
Die Bundesräte
Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. April 2003 unter der
Nr. 2063/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Anschaffung
von Abfangjägern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1:
Österreich ist
verfassungs- und völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und
Sicherung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner
Souveränität
sicher zu stellen.
Deshalb ist die
Fortsetzung der Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen -
wie schon bereits im Regierungsprogramm der Österreichischen
Bundesregierung für die
XXI. Gesetzgebungsperiode - auch im Regierungsprogramm für die XXII.
Gesetzgebungs-
periode vorgesehen.
Zu 2:
Das umfassende
Bewertungsverfahren im Rahmen der „Vergabe im Wettbewerb" ergab
unter Berücksichtigung aller Umstände EADS mit dem Produkt EUROFIGHTER
TYPHOON als Bestbieter.
Zu 3:
Wertungen und
Kommentare zu Medienberichten stellen keinen Gegenstand der
Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 24 der
Geschäftsordnung des
Bundesrates dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen
Interpellationsrecht. Ich
bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser
Fragen Abstand nehme.
Zu 4:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung.
Die Beurteilung der
wirtschaftlichen Auswirkungen durch zu erwartende Kompensations-
geschäfte fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit.
Zu 5:
Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung
der Frage zwei und darauf, dass die
Marktchancen der Firma SAAB auf dem
Rüstungsmarkt durch jede wie immer geartete
Stellungnahme geschmälert werden
könnten.
Zu 6:
Das System MIG 29
kommt für die Anforderungen der österreichischen Luftraumüber-
wachung nicht in Betracht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf
das Schreiben
meines Amtsvorgängers an den Botschafter der Russischen Föderation vom
29. Jänner
2001, in welchem mitgeteilt wurde, dass dem Angebot nicht nähergetreten
werden kann.
Zu 7:
Konkrete
Zahlenangaben dazu können auf Grund des noch offenen Beschaffungsverfahrens
und der damit verbundenen Preisverhandlungen nicht bekannt gegeben
werden.
Zu 8:
Hiezu kann keine
über meine Ausführungen zu den Fragen zwei und sieben hinausgehende
Aussage getroffen werden, da infolge der durch die vorangegangene
Bundesregierung
getroffenen Typenentscheidung mit der Firma SAAB keine
Preisverhandlungen geführt
wurden.
Zu 9:
Da - wie schon zur
Frage sechs ausgeführt - das System MIG 29 für die Anforderungen der
österreichischen Luftraumüberwachung nicht in Betracht kommt, wurden
über allfällige
Kosten keinerlei Verhandlungen geführt.
Zu 10:
Nein; wie schon zur
Frage zwei dargelegt, liegt ein klares Ergebnis der Bestbieterermittlung
vor, auf welches die Reduktion der Stückzahl keinen Einfluss hat.
Rechtsgutachten zur
Überprüfung dieses Standpunktes wurden in Auftrag gegeben.