1889/AB-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Landesverteidigung

 

Die Bundesräte Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. April 2003 unter der
Nr. 2063/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anschaffung
von Abfangjägern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Österreich ist verfassungs- und völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und
Sicherung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner Souveränität
sicher zu stellen.

Deshalb ist die Fortsetzung der Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen -
wie schon bereits im Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die
XXI. Gesetzgebungsperiode - auch im Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungs-
periode vorgesehen.

Zu  2:

Das umfassende Bewertungsverfahren im Rahmen der „Vergabe im Wettbewerb" ergab
unter Berücksichtigung aller Umstände EADS mit dem Produkt EUROFIGHTER
TYPHOON als Bestbieter.


Zu 3:

Wertungen und Kommentare zu Medienberichten stellen keinen Gegenstand der
Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 24 der Geschäftsordnung des
Bundesrates dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich
bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 4:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung.

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch zu erwartende Kompensations-
geschäfte fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Zu 5:

Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung der Frage zwei und darauf, dass die
Marktchancen der Firma SAAB auf dem Rüstungsmarkt durch jede wie immer geartete
Stellungnahme geschmälert werden könnten.

Zu 6:

Das System MIG 29 kommt für die Anforderungen der österreichischen Luftraumüber-
wachung nicht in Betracht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben
meines Amtsvorgängers an den Botschafter der Russischen Föderation vom 29. Jänner
2001, in welchem mitgeteilt wurde, dass dem Angebot nicht nähergetreten werden kann.

Zu 7:

Konkrete Zahlenangaben dazu können auf Grund des noch offenen Beschaffungsverfahrens
und der damit verbundenen Preisverhandlungen nicht bekannt gegeben werden.

Zu 8:

Hiezu kann keine über meine Ausführungen zu den Fragen zwei und sieben hinausgehende
Aussage getroffen werden, da infolge der durch die vorangegangene Bundesregierung
getroffenen Typenentscheidung mit der Firma SAAB keine Preisverhandlungen geführt
wurden.


 

Zu 9:

Da - wie schon zur Frage sechs ausgeführt - das System MIG 29 für die Anforderungen der
österreichischen Luftraumüberwachung nicht in Betracht kommt, wurden über allfällige
Kosten keinerlei Verhandlungen geführt.

 

Zu 10:

Nein; wie schon zur Frage zwei dargelegt, liegt ein klares Ergebnis der Bestbieterermittlung
vor, auf welches die Reduktion der Stückzahl keinen Einfluss hat. Rechtsgutachten zur
Überprüfung dieses Standpunktes wurden in Auftrag gegeben.