1891/AB-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 08.05.2003
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Anfragebeantwortung

BUNDESKANZLER

 

 

Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 11. März 2003 unter der
Nr. 2056/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "ganz
besondere Publizistikförderung" für das "Wiener Journal" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Verlagsrechte und der Titel „Wiener Journal" wurden durch Kauf von der Wiener

Zeitung GmbH erworben.

Zu Frage 2:

Die Rechtsakte tragen die Unterschritt des Geschäftsführers der Wiener Zeitung

GmbH.

Zu den Fragen 3 bis 8:

Der Kauf war ausschließlich eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Geschäfts-
führers der Wiener Zeitung GmbH. Mitglieder der Bundesregierung waren daher mit
diesem Vorgang nicht befaßt.

Zur Frage darf ich noch darauf hinweisen, daß das Interpellationsrecht im Bezug auf
selbstständige juristische Personen sich nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteils-
rechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Ge-
sellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglich-
keiten seiner Organe beschränkt ist, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juris-
tischen Person. Die gegenständliche Anfrage trifft ausschließlich Handlungen von Un-
ternehmensorganen.

Es kann daher nur soweit Auskunft gegeben werden, soweit Im Rahmen der Wahrung
der Anteilsrechte des Bundes an der Wiener Zeitung GmbH dem Bundeskanzleramt
Informationen zugehen.


Zu Frage 9:

Vom Kauf der Verlagsrechte und des Titels des Wiener Journals durch den Geschäfts-
führer der Wiener Zeitung GmbH hatte ich keine Kenntnis. Im Zusammenhang mit dem
Kauf habe ich somit keine Stellungnahme abgegeben und auch keine Handlungen ge-
setzt.