1892/AB-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 09.05.2003
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Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Gasteiger, Genossinnen und Genossen haben am 13. März 2003 unter der
Nr. 2057/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reformpläne
im Bereich des Landesverteidigungsministeriums" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:

Zu l bis 8,13 bis 19 und 22 bis 25:

Diese Fragen werden - wie im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung
für die XXII. Gesetzgebungsperiode festgelegt - von einer Reformkommission auf Basis
der Bundesverfassung und der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin umfassend zu
analysieren und zu bewerten sein. Ich habe deshalb Anfang April d. J. die Einrichtung einer
Vorbereitungsgruppe im Bundesministerium für Landesverteidigung zur Erarbeitung der
Grundlagen für die Reformkommission angeordnet. Nach Vorliegen der Arbeitsergebnisse
dieser Vorbereitungsgruppe wird die Reformkommission gebildet werden. Ich habe auch die
im Parlament vertretenen politischen Parteien zur Mitarbeit in der Reformkommission
eingeladen. In diesem Sinne können konkrete Aussagen erst nach Vorliegen der Ergebnisse
der Reformkommission getroffen werden.

Zu 9 bis 12:

Die Vorbelastungen im Budget, Kapitel 40 „militärische Angelegenheiten", beliefen sich
Ende Februar 2003 auf 514.243.188,94 Euro, Ende Februar 2002 auf 687.343.192,76 Euro,
Ende Februar 2001 auf 805.869.369,73 Euro und Ende Februar 2000 auf 637.302.813,06
Euro.


Zu 20 und 21:

Zum Stichtag 1. Dezember 2002 betrug der Personalstand der Soldaten im Bereich des
Bundesministeriums für Landesverteidigung 15.298, jener der Zivilpersonen 9.458.

Zu 26:

Wie auch aus dem aktuellen Regierungsprogramm ersichtlich ist, wird die Prioritäten-
reihung im Bereich der Investitionsplanung derzeit von der Nachbeschaffung von Luftraum-
überwachungsflugzeugen, von der Modernisierung der Ausrüstung des Bundesheeres sowie
von Beschaffungen im Bereich der Funk- und Transportkapazitäten, elektronischen Mittel
und der Nachtsichtausrüstung angeführt. Weiters kommt der Verbesserung der Ausstattung
für Aufgaben im Rahmen von Auslandseinsätzen wesentliche Bedeutung zu.