1894/AB-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 16.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Prof. Konecny,
Genossinnen und Genossen haben am 17. März 2003
unter der Nr.
2058/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Werbebeilage
für den Eurofighter Typhoon in der Ausgabe des Kuriers vom Samstag,
8. März
2003" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anfragesteller versuchen in der
Einleitung der vorliegenden Anfrage einen
Zusammenhang
zwischen der Regierungsbildung und dem Inhalt einer Beilage zur
Tageszeitung
„Kurier" vom 8. März 2003 herzustellen. Dazu ist festzuhalten, dass es
sich
bei der
erwähnten Beilage um eine Werbeeinschaltung von EADS handelt, die in
keinerlei
Zusammenhang mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung steht.
Die vorliegende Anfrage beantworte ich im Einzelnen wie folgt:
Zu l:
Nein.
Zu 2:
Entfällt.
Zu 3:
Nein. Dem im Kurier abgedruckten Text lag nicht ein
Interview von Generalmajor Wolf
zu Grunde, sondern eine vom Kommando Luftstreitkräfte für Medien vorbereitete
standardisierte Stellungnahme. Eine Veröffentlichung in der erfolgten Form war
nicht
autorisiert.
Zu 4:
Diese Aussage entspricht der von Mitgliedern der Bundesregierung,
insbesondere von
Bundeskanzler Dr. Schüssel und Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner, öffentlich
vertretenen Haltung Österreichs zum Krieg im
Irak.
Zu 5 und 6:
Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass die militärische
Luftraumüberwachung der
ständigen Wahrung der Lufthoheit der Republik Österreich dient. Die damit
betrauten
militärischen Organe dürfen dabei jene den österreichischen Luftraum
benutzenden
Luftfahrzeuge stellen, die einer Verletzung der Lufthoheit oder einer
Gefährdung der
Einsatzbereitschaft des Bundesheeres verdächtig sind; dabei dürfen auch die
maßgeblichen Umstände dieser Luftraumbenützung einschließlich der Identität des
Luftfahrzeuges festgestellt werden. Ein allfälliger Waffengebrauch richtet sich
nach den
dafür vorgesehenen Normen und ist in der Befehlserteilung grundsätzlich dem
Bundesminister für Landesverteidigung
vorbehalten.
Zu 7:
Entgegen der Ansicht der Anfragesteller liegen von
Mitgliedern der Bewertungs-
kommission keine gegen den Eurofighter Typhoon gerichteten
Einsichtsbemerkungen
vor.
Zu 8:
Nein. Auch bei dieser Textierung handelt es sich nicht um
ein Interview, sondern um die
auszugsweise Wiedergabe des Inhalts eines
bereits früher in der Zeitschrift „Unser Heer"
publizierten Artikels. Eine
Veröffentlichung in dieser Form war nicht autorisiert.
Zu 9:
Im Hinblick auf die Umsetzung des
Projektes „Nachfolge der Luftraumüberwachungs-
flugzeuge"
wurde der Personalaufbau so gestaltet, dass im Bedarfsfall eine ausreichende
Zahl an
Piloten für den Umstieg auf den Eurofighter zur Verfügung stehen wird.
Zu 10:
Abgesehen von sieben Eurofighter
Typhoon-Prototypen wurden von 620 bisher bestellten
Luftfahrzeugen
je ein Stück Serienflugzeuge an Spanien, Großbritannien, Italien und
Deutschland ausgeliefert. Derzeit sind insgesamt weitere 100 Serienmaschinen in
Produktion;
bis Jahresende werden davon voraussichtlich 34 Stück ausgeliefert sein.
Zu 11:
Nach den mir vorliegenden
Informationen werden die ausgelieferten Eurofighter
Typhoon-Serienmaschinen
planmäßig im Einführungsbetrieb verwendet, wobei bisher
keinerlei
Reklamationen oder Probleme bekannt sind.
Zu 12:
Diese Frage betrifft keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung.
Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung
dieser Frage
Abstand nehme.
Zu 13:
Da die diesbezüglichen Verhandlungen
noch nicht abgeschlossen sind, ist eine
Beantwortung
dieser Frage derzeit nicht möglich.